Dienstleistungen des ASGB
Patronat

INPS/NISF-Bestimmungen bezüglich Gelegenheitsarbeit von Rentnern

In der Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen, dass Rentner mit einem Nebenverdienst eine böse Überraschung erlebten, wenn ihre Tätigkeit nicht ordnungsgemäß gemeldet bzw. versteuert wurde.
Um der Schwarzarbeit entgegen zu wirken hat das NISF für Rentner, die einer nicht kontinuierlichen Gelegenheitsarbeit nachgehen, aufgrund einschlägiger Gesetze festgelegt, dass sie im Laufe eines Jahres für jeden Auftraggeber, auch solche der öffentlichen Hand, wie z.B. Gemeinden, bis zu Brutto 6.660 Euro (das entspricht Netto 4.995,00 Euro) dazuverdienen dürfen, ohne den entsprechenden Betrag bei der jährlichen Steuererklärung angeben zu müssen. Sie können vom Arbeitgeber das Nettoentgelt für ihre Tätigkeit in Form eines Gutscheines (Voucher) verlangen. Der Gutschein hat bereits die NISF-und INAIL-Beiträge sowie einen einmaligen Steuersatz abgegolten.
Diese Vorgehensweise kann z.B. ausdrücklich für die Schülerlotsen Anwendung finden.

Dienstleistungen des ASGB

Besteuerung der Hausangestellten

Die Hausangestellten in Privathaushalten nehmen in steuerlicher Hinsicht eine Sonderstellung ein. Da der Arbeitgeber eine Privatperson ist und deshalb kein „Steuersubstitut", kann er die Steuer für den Arbeitnehmer nicht einzahlen. Eingezahlt werden nur die Sozialbeiträge und zwar trimestral mittels eigenem Posterlagschein auf dem die im Trimester gearbeiteten Stunden und der Stundenlohn angegeben werden. Die Hausangestellte muss die Steuern selbst mittels Steuererklärung bezahlen. Die Höhe der zu zahlenden Einkommenssteuer hängt vom Jahreseinkommen ab. Durch die Steuerfreibeträge wird keine Steuer fällig bis zu einem Einkommen von 8.000 Euro. Diese Grenze kann sich verschieben, je nachdem ob Familienangehörige zu Lasten sind, aber auch wenn nicht das gesamte Jahr gearbeitet wurde. Es ist für die Hausangestellten wichtig zu wissen, dass sie beim Abfassen der Steuererklärung eine hohe Summe an Steuern nachzahlen müssen, da sie im Gegensatz zu anderen Arbeitnehmern den Lohn brutto ausbezahlt bekommen und die Steuer auf einmal bezahlen müssen. Am besten man legt sich jedes Monat etwas für die kommende Steuererklärung „auf die Seite".