Dienstleistungen des ASGB
Kostenlose Verbraucherberatung für ASGB-Mitglieder

Kaufkraft der Arbeitnehmer kann auch durch Verbraucherschutz gestärkt werden

Der ASGB war vor fast zwei Jahrzehnten federführend bei der Gründung der Verbraucherzentrale beteiligt und hat nunmehr mit der Verbraucherzentrale Südtirol eine Vereinbarung zur kostenlosen Beratung seiner Mitglieder abgeschlossen.
Geboten werden
Fachberatungen in den Bereichen allgemeines Konsumentenrecht, Telekommunikation, Versicherung und Vorsorge, Finanzdienstleistungen (Banken, Kredite, Darlehen, Geldanlage usw.), Kondominium, Bauen, Wohnen und Energie, Ernährung.
Hilfestellung bei Reklamationen und anderen Verbraucherproblemen in den Bereichen Strom, Gas, öffentliche Dienstleistungen, bei Verbraucherverträgen, Gewährleistung, Werkverträgen, bei Verträgen mit Freiberuflern, Reisen, grenzüberschreitenden Einkäufen, Produkthaftung, Irreführungen, unseriösen Geschäftspraktiken.
Auslotung von Sparpotential in den Bereichen Banken (Konsumkredite, Kontokorrent, Darlehen, Bankgarantien), Versicherungen, Telefon-, Strom- und Gasanbieter, Energie-Einsparung, Zahnarztkosten, Haushalt (Haushaltsbuch), Sparpartys zu Hause bei den VerbraucherInnen oder im Verein.
Hilfen bei der Auswahl eines Produktes (Produktvergleiche und Testergebnisse) oder bei Abschluss von Verbraucherverträgen.
Versicherungs-Check
Autoversicherungs-Check
Wassertest
Kaufbegleitung/Gutachten Reparaturen KFZ-Bereich.
Die Beratung erfolgt in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) am Hauptsitz in Bozen, Zwölfmalgreiner-Straße Nr. 2, Tel. 0471-975597, Fax 0471-979914, Email: info@verbraucherzentrale.it, www.verbraucherzentrale.it oder in den entsprechenden Beratungsstunden der VZS-Außenstellen in
Meran – Tel. 0473 270 204
Schlanders – Tel. 0473-736 800
Brixen – Tel. 0472 820 511
Klausen – Tel. 0472 847 494
Sterzing – Tel. 0472/761 211
Bruneck – Tel. 0474 551 022.
Eine Voranmeldung ist erwünscht, in einigen Bereichen notwendig. Beratungen können auch per Telefon sowie schriftlich oder per Email durchgeführt werden. Der ASGB-Mitgliedsausweis garantiert, dass die Beratung kostenlos erfolgt.

Dienstleistungen des ASGB

Verspätete Steuerzahlung

Für die Einzahlung der Einkommenssteuer IRPEF gibt es verschiedene Fälligkeiten. Die normale Fälligkeit für die Saldozahlung und erste Akontozahlung ist der 20.Juni, bzw. 20 Juli mit 0,4 Prozent Aufschlag. Die 2. oder einzige Akontozahlung ist der 30. November.
Sollte jemand innerhalb dieser Fälligkeiten die Steuer nicht bezahlen, so hat er immer noch die Möglichkeit mit einer geringen Strafe die Steuern ordnungsgemäß zu entrichten. Die IRPEF-Saldozahlung kann beispielsweise noch innerhalb des Abgabetermins der nächsten Steuererklärung getätigt werden. Dabei sind eine Strafe von 3,75 Prozent und Zinsen von 1,5 Prozent einzuzahlen. Bei einer Kontrolle von Seiten der Agentur der Einnahmen werden eine Mindeststrafe von 20 Prozent und die Zinsen fällig.
Sollte sich beim Abfassen der Steuererklärung herausstellen, dass die für diese Steuererklärung geschuldeten Akontozahlungen nicht gemacht wurden, so können sie zu diesem Zeitpunkt noch nachgeholt werden.
Die Einzahlung der Steuern über die Bank gilt im Normalfall nur für jene Erklärer, welche das Mod. UNICO PF abgefasst haben.
Doch auch wenn jemand das Mod. 730 gemacht hat besteht die Möglichkeit, von der verspäteten Einzahlung Gebrauch zu machen: Gesetzt den Fall, dass der Erklärer im November nicht mehr im selben Betrieb arbeitet wie im Juli/August, so kann die Akontozahlung nicht mehr über den Lohn erfolgen. Der Arbeitgeber wird den „Ex"-Angestellten darüber informieren. Falls diese Mitteilung zu spät oder überhaupt nicht erfolgt und der 30. November vorbei ist, so kann der Betreffende die Einzahlung mit Zinsen und verminderter Strafe bei der Bank machen.
Es zahlt sich also auf jeden Fall aus die verspätete Zahlung vorzunehmen, auch weil die Kontrollen in dieser Hinsicht in den letzten Jahren durch die Automatisierung von Seiten der Agentur der Einnahmen sehr genau geworden sind.