Gesundheitsdienst
Beruf - Berufung

Gewerkschaftstag ASGB-Gesundheitsdienst

Am 04. November 2011 hielt der ASGB-Gesundheitsdienst seinen Gewerkschaftstag unter dem Motto „Beruf – Berufung" in der Eurac in Bozen ab. Zu dieser Feier erschienen über 100 Delegierte aus allen vier Gesundheitsbezirken. Als Ehrengäste fanden sich neben dem Vorsitzenden des ASGB, Tony Tschenett, der Direktor des Ressorts für Familie, Gesundheit und Sozialwesen, Dr. Florian Zerzer und der Pflegedirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes, Dr. Robert Peer ein. Landesobmann Stefan Erschbamer und seine Stellvertreterin Maria Elisabeth Rieder eröffneten den Gewerkschaftstag, der alle vier Jahre stattfindet und wiesen darauf hin, dass die Arbeit im Gesundheitswesen nicht nur Beruf sondern vielmehr Berufung ist. Nach den Grußworten der Ehrengäste fesselte der Bericht unseres Überraschungsgastes Stefan Hofer die Anwesenden: Nach einem schweren Motorradunfall in seiner Jugend verbrachte er fast drei Jahre in verschiedenen Südtiroler Krankenhäusern. Er schilderte seine Erfahrungen aus der Sicht des Patienten, erzählte von sehr langen stationären Aufenthalten, zahlreichen Operationen, langwierigen Reha-Therapien und berichtete darüber, wie sehr er die Betreuung durch das Pflegepersonal geschätzt hat. Sein Bericht war sehr ergreifend und hat die Anwesenden berührt.
Das Gastreferat von Dr. med. Rolf Klaus Friedrich gab einen Einblick in die geschichtliche Entwicklung unseres Themas zum Gewerkschaftstag „Beruf - Berufung"– beginnend bei der Antike bis hin zum modernen Menschen im Berufsalltag. Er wies darauf hin, dass die Arbeit ein wichtiger Bestandteil eines glücklichen Lebens ist. Der Sanitätsbetrieb bietet ein breites Spektrum an Berufen und hier wird Beruf zur Berufung. Die Voraussetzung dafür ist, die positiven Aspekte der Arbeit nicht aus dem Blick zu verlieren und immer wieder die eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten neu zu erspüren. Wir müssen unsere Handlungsspielräume nutzen und Sinn, Selbstbewusstsein, Selbstverantwortung, Selbstüberwindung und Widerstandskraft entwickeln.
Nach einer Pause lieferte Landessekretär Andreas Dorigioni seinen Tätigkeitsbericht ab. Er gab einen kurzen Rückblick über die vergangenen vier Jahre und eine Vorschau auf die zukünftige Gewerkschaftsarbeit in der Fachgewerkschaft ASGB-Gesundheitsdienst. Andreas Dorigoni sprach die aktuelle Problematik bezüglich der Einführung der Parkplatzgebühr an Südtirols Krankenhäusern an und ging anschließend auch auf die derzeit schwerfälligen Vertragsverhandlungen mit dem Land ein.
Als Abschluss des Gewerkschaftstages wurden die Resolutionen der Bezirksvorstände der einzelnen Gesundheitsbezirke im Südtiroler Sanitätsbetrieb verlesen und zur Abstimmung gebracht.
Der Gewerkschaftstag endete mit einem gemütlichen Zusammensein bei einem gemeinsamen Abendessen, mit Austausch und Gesprächen über die interessanten Themen des Tages. Umrahmt wurde die Veranstaltung vom Trio „ Tire Bouchon". Der ASGB-Gesundheitsdienst bedankt sich nocheinmal bei allen Beteiligten, die zum guten Gelingen des Gewerkschaftstages beigetragen haben.

Gesundheitsdienst

Bereichskollektivvertrag 2005-2008

Der ASGB-Gesundheitsdienst hat den Vertragsentwurf zum Bereichskollektivvertrag Zeitraum 2005-2008 für das nicht ärztliche Personal, wie schon mehrmals angekündigt, nicht unterschrieben. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass dieser Vertragsentwurf mehr Nachteile als Vorteile für die Mitarbeiter des Südtiroler Sanitätsbetriebes beinhaltet.
Vorteile
Erhöhung der Nacht- und Feiertagszulage
Aufgabenzulage für Master- und Spezialisierungskurse
geringe Erhöhung des Fonds für Aufgabenzulage (wird bei Überschuss an die Produktivität zugeführt)
Einführung des Sabbatjahres
Nachteile
Erhöhung der Nacht- und Feiertagszulage: nicht rückwirkend wie anderswo
Abschaffung des Arbeitszeitkontos (banca ore)
Einfrierung des Wertes der Mehrstunden (plus orario)
Arbeitszeit: Reduzierung/Abweichung einiger Arbeitspausen
Einschränkung bei der Koordinierung der Gesundheitsberufe
Übergang zur 5. F.E. (qualifizierte Sekretariatsassistenten) für wenige Mitarbeiter
Sobald dieser vorunterzeichnete Vertragsentwurf von der Landesregierung genehmigt und von den Vertragspartnern unterschrieben ist tritt dieser in Kraft. Anschließend kann mit der Verhandlung des Betriebsabkommens begonnen werden. Hier gilt es in erster Linie eine Vereinheitlichung verschiedener Vertragsbestimmungen (z.B. Mobilität, Aufgabenzulage, Zulage für aufreibende Arbeit, usw.) im Südtiroler Sanitätsbetrieb zu erreichen. Auch wenn der ASGB den Vertragsentwurf nicht unterzeichnet hat, kann er trotzdem an weiteren Verhandlungen teilnehmen. Natürlich ist hier auch eine Vereinheitlichung des Leistungslohnes anzustreben. Hierbei müssen die immer noch angewandten Kriterien laut dem Bereichskollektivvertrag aus dem Jahre 2001 neu definiert werden.