Verbrauchertelegramm
Obst und Gemüse in Bozen

Große Preisunterschiede, bessere Preisauszeichnung

Ende Juli hat die VZS die Preise von 26 Obst- und Gemüsesorten in fünf Verkaufsstellen in Bozen erhoben; diese Preise wurden dann mit jenen der Großmarkthalle Verona (auch für Detailverkauf geöffnet) verglichen. Anhand eines Beispielkaufs ergibt sich folgende Rangordnung: teuerste Verkaufsstelle in Bozen ist der Markt in der Rovigostraße mit 34,94 Euro, gefolgt vom Obstmarkt mit 32,18 Euro, danach Frilo mit 21,21,28 Euro, die Supermärkte mit 20,00 Euro und Lidl mit 15,13 Euro. In der Großmarkthalle Verona zahlt man für das Sortiment 10,10 Euro. Bei der Qualität hat der Markt in der Rovigostraße die Nase vorn: 98 Prozent der Produkte sind 1. Qualitäts-Kategorie und zwei Prozent aus zweiter; dabei kommen 91 Prozent der Waren aus Italien und neun Prozent aus dem Ausland (Schlusslicht ist Frilo mit acht Prozent der Ware aus 1. Kategorie und 92 Proozent aus zweiter). Stark verbessert hat sich die Preisauszeichnung auf den Märkten.
Details der Erhebung unter

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Nicht alle Jahre abgedeckt

Rentenausgaben: Steuerzahler müssen nach wie vor erheblichen Teil der Renten „mit zahlen"– Helmuth Renzler analysiert
Beim italienischen Rentensystem stimmt das Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben nicht. Das bedeutet, dass die Steuerzahler mit zahlen müssen.
Über 192 Milliarden Euro betrugen die Rentenausgaben im Jahr 2009. Das sind 3,7 Prozent mehr als 2008. Schon damals hatte die Erhöhung gegenüber 2007 4,2 Prozent betragen, ein Defizit von 8,9 Milliarden Euro. Diese Daten wurden kürzlich von Alberto Brambilla, Präsident des Bewertungskomitees der Rentenausgaben beim Arbeitsministerium, veröffentlicht. Brambilla beschäftigt sich seit über zehn Jahren mit dem Thema Rentenausgaben und hat 2011 zahlreiche Berechnungen in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dieser Berechnungen gelten immer noch. Heute müssen nach wie vor ca. 40 Prozent der Renten von der Allgemeinheit finanziert werden. Um diese Ungleichgewichte zu verstehen, müssen zwei Faktoren einander gegenübergestellt werden: die im Laufe eines Arbeitslebens eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge und die Jahre des Rentenbezuges.
Wer mit dem lohnbezogenen Berechnungssystem (Stichdatutm 31/12/1995 mehr als 18 Versicherungsjahre) in Rente geht, dem wird die Rente auf der Grundlage der in den letzten Jahren vor der Pensionierung bezogenen Entlohnung berechnet. Wer ab 01.01.1996 anfängt zu arbeiten, für den gilt das beitragsbezogene System, wobei die eingezahlten Beiträge die Grundlage der Berechnung bilden. Für alle, die mit 31.12.1995 weniger als 18 Jahre versichert waren, wird das sogenannte gemischte System angewandt. Dabei werden die beiden Systeme kombiniert.
Es ist klar, dass die Rentenbeiträge bei der Berechnung mit dem beitragsbezogenen System niedriger ausfallen als jene mit dem lohnbezogenen System. Allerdings werden heute nach wie vor auch Renten nach dem lohnbezogenen System ausbezahlt, weshalb die Ausgaben trotz der Reform jährlich ansteigen.
Die von Minister Brambilla geführte Kommission hat nun berechnet, wie viele Rentenjahre derzeit durchschnittlich mit den eigenen Rentenversicherungsbeiträgen abgedeckt sind. Das Ergebnis war ernüchternd (siehe Tabelle). Vor allem jene Personen, die derzeit die Rente mit dem lohnbezogenen System erhalten, liegen mit ihren Beiträgen weiter unter dem ausbezahlten Betrag. Das bedeutet, dass die Steuerzahler den Rest abdecken müssen.
Einige Beispiele
Ein öffentlich Bediensteter, der zwischen 1970 und 2005 in Pension gegangen ist, hat im Laufe seines Arbeitslebens Versicherungsbeiträge für die Abdeckung von beinahe 15 Rentenjahren eingezahlt. Wenn er mit 65 Jahren in Pension gegangen wäre, hätte er eine weitere Lebenserwartung von 19 Jahren gehabt. Wenn er hingegen mit einem Lebensalter von 58 Jahren in Pension gegangen wäre, wären es 26 zusätzliche Jahre. Der Rentner hätte also fast zehn Jahre lang vollständig zu Lasten der Allgemeinheit gelebt.
Für den in der Privatwirtschaft beschäftigten Lohnabhängigen ist die Sachlage nicht viel anders. Dank seiner Beiträge bezahlt er seine Rente für 17,3 Jahre selbst. Wenn er mit 58 Jahren in Pension gegangen ist, hat er noch eine durchschnittliche Lebenserwartung von 25 Jahren. Das bedeutet, dass der Staat seine Rente für acht Jahre aus dem Steuertopf zahlt.
Bei den Selbständigen reichen die Beiträge nur für die Abdeckung von fünf Rentenjahren aus. Den ganzen Rest muss der Staat bzw. müssen die Steuerzahler abdecken.
Soweit der derzeitige Stand. Früher oder später werden die Rentenberechnungen nach dem lohnbezogenen System aufhören und dann tritt ein Gleichgewicht zwischen Beiträgen und Auszahlungen ein.