Verbrauchertelegramm
Vorsicht bei Vorschusszahlungen bei Zahnarztbehandlungen
Dem Zahnarztfuchs der VZS liegen Meldungen vor, wonach einigen Patienten ein nicht zu verachtender Preisnachlass auf den Kostenvoranschlag angeboten wurde, wenn diese den Gesamtbetrag der Rechnung im voraus bezahlen würden. Mit einer solchen Vorschusszahlung verliert man bei etwaigen Behandlungsschwierigkeiten jede Handhabe. Auf Anzahlungen sollte deshalb grundsätzlich verzichtet werden. Zudem sollten auch keine Finanzierungsverträge abgeschlossen werden, sondern nötigenfalls ein persönlicher Kredit bei Ihrer Vertrauensbank aufgenommen werden. Bei aufwendigen Behandlungen sollten außerdem Kostenvoranschläge von mehreren Zahnärzten eingehoben werden, da es auch durchaus möglich ist, dass für einen anderen Zahnarzt Ihre Zähne kerngesund sind.