Dienstleistungen des ASGB

Frage & Antwort

Wie bereits in einigen vorhergehenden AKTIV-Ausgaben, veröffentlichen wir auch in unserer aktuellen Zeitung einige Fragen und Antworten, die häufig an unsere MitarbeiterInnen gestellt werden. In der aktuellen Ausgabe beschäftigt sich unsere Mitarbeiterin Wally Wörndle mit Fragen rund um die Arbeitsverhältnisse auf bestimmte Zeit
Was ist ein Arbeitsverhältnis auf bestimmte Zeit?
Ein Arbeitsvertrag auf Zeit ist nur gültig, wenn er schriftlich abgeschlossen wurde. Sollte kein schriftlicher Vertrag vorliegen, so gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet. Innerhalb der ersten fünf Arbeitstage muss dem Arbeitnehmer eine Kopie des Vertrages ausgehändigt werden. Bei einem Arbeitsverhältnis auf bestimmte Zeit verpflichten sich der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer für den vorgesehenen Zeitraum das Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten.
Was passiert, wenn der Vertrag vorzeitig aufgelöst wird?
Ein Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit darf nur dann vorzeitig aufgelöst werden, wenn bestimmte Gründe vorhanden sind wie z.B. gesundheitliche Probleme, Nichtbezahlung der zustehenden Bezüge usw. Wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis trotzdem vorzeitig aufgelöst wird, kann der Arbeitgeber bzw. auch der Arbeitnehmer einen Schadenersatz für die Nichteinhaltung des Vertrages einfordern. Im Gastgewerbe zum Beispiel können alle zustehenden Bezüge vom Arbeitgeber einbehalten werden. Am besten ist es, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer versuchen eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrages zu finden.
Muss man bei einem Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit schriftlich kündigen?
Der Arbeitsvertrag sieht bereits ein Enddatum vor und muss deshalb nicht mehr schriftlich gekündigt werden. Das Arbeitsverhältnis löst sich automatisch auf. Anschließend kann sich der Arbeitnehmer, sofern er die Voraussetzungen erfüllt, in die Arbeitslosenlisten eintragen und in einem unserer Büros das Ansuchen um Arbeitslosenunterstützung einreichen. Voraussetzung für das Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung sind 52 Versicherungswochen in den letzten zwei Jahren.

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Richtigstellung Steuererklärungen

Auch wenn die Termine für die Einreichung der Steuererklärung bereits abgelaufen sind, besteht noch die Möglichkeit einer Änderung, bzw. Richtigstellung.
Mod. 730:
Es gibt dort zwei Arten der Abänderung:
Einmal den Arbeitgeber, welcher die Verrechnung des Ergebnisses der Erklärung über das Gehalt vornimmt. Wurde nach dem Abfassen des Mod. 730 der Arbeitgeber gewechselt, bzw. wurde der falsche Arbeitgeber oder falsche Daten des Arbeitgebers angegeben, so kann noch innerhalb Oktober des laufenden Jahres das „Mod. 730 integrativo neutro" abgefasst werden.
Die zweite Art der Richtigstellung betrifft das Ergebnis der Steuererklärung selbst. Beim 730integravo besteht die Möglichkeit eines höheres Guthabens, bzw. eine geringere Steuerschuld durch zusätzliche Abschreibungen oder Freibeträge zu beanspruchen. Wurde z.B. vergessen Arztspesen abzuschreiben oder wurden zu Lasten lebende Familienmitglieder auf dem ursprünglichen 730 nicht angegeben, kann dies nachgeholt werden. Auch hier gilt der Oktober als Endtermin. Die Auszahlung des Guthabens erfolgt im Dezember des laufenden Jahres. Das „Mod. 730 integrativo" kann nicht gemacht werden, wenn die Zusatzerklärung eine höhere Steuerschuld oder ein geringeres Guthaben zur Folge hat (siehe unten UNICO integrativo).
UNICO PF:
Das UNICO PF ist die Steuererklärung mit der Richtigstellung sowohl eines positives als auch eines negatives Ergebnisses mittels einer Zusatzerklärung. Man spricht dann vom „UNICO PF integrativo".
Diese Erklärung kann bis zum Abgabetermin der Steuererklärung für das laufende Steuerjahr, d.h. bis zum September des nächsten Jahres gemacht werden. Eine daraus resultierende erhöhte Steuerschuld wird mittels Einzahlungsformular F24 mit einem geringen Aufschlag bei der Bank eingezahlt. Ergibt sich aus dem „UNICO integrativo" ein Guthaben, so kann dieses entweder auf die nächste Steuererklärung übertragen oder direkte um die Auszahlung angesucht werden. Diese erfolgt in drei bis vier Jahren direkt über die Agentur der Einnahmen.
Verspätete Steuererklärung:
Der Endtermin für das Mod. 730 ist normalerweise der 30. Mai (heuer wurde er auf 20. Juni verschoben). Anschließend kann kein 730 mehr gemacht werden. Es ist nur noch möglich das UNICO PF abzufassen.
Der Endtermin fürs UNICO ist der 30. September. Wurde auch dieser Termin verpasst, gibt es noch 90 Tage lang die Möglichkeit ein sog. „UNICO PF tardivo" zu machen.
Novemberacconto:
Mod. 730:
Bereits beim Abfassen der Steuer?erklärung im Frühjahr wurde errechnet ob und wie viel im November als Vorauszahlung für das nächste Jahr abgezogen wird. Sollte sich aus der heurigen Steuersituation (z.B. hohe Abschreibungen, geringeres Einkommen) ergeben, dass das Novemberacconto geringer ausfallen könnte, bzw. ganz gestrichen werden kann, so kann dies innerhalb September dem Arbeitgeber über uns mitgeteilt werden. Dieser Termin ist insbesondere im öffentlichen Dienst und bei den Rentnern einzuhalten. Bei jenen Personen, die in der Privatwirtschaft tätig sind, kann die Mitteilung meist auch noch im Oktober erfolgen.
Mod. UNICO PF:
Beim UNICO wird das Acconto anhand des Einzahlungsscheines F24 direkt bei der Bank eingezahlt. Der Einzahlungstermin ist der 30. November.
Das F24 wurde entweder bereits beim Abfassen der Steuererklärung mitgegeben oder es wird im Laufe des Monats Oktober per Post zugeschickt.
Auch hier gibt es die Möglichkeit aus den selben Gründen wie beim Mod 730 die Zahlung abzuändern oder ganz zu streichen.