Dienstleistungen des ASGB
Die neue Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung

Der Countdown läuft: Die EEVE-Erklärung startet am 1. September

Zurzeit gibt es in Sachen Sozialpolitik in Südtirol fast nur ein Thema: Die so genannte EEVE (Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung). Der Grund dafür ist eine gesetzliche Neuregelung, die vorsieht, dass ab 1. September 2011 alle Bürgerinnen und Bürger, welche um bestimmte öffentliche Leistungen und Beiträge des Landes ansuchen, auch die EEVE-Erklärung abgeben müssen.
Südtirol – Es geht dabei um die Vereinheitlichung und Vereinfachung des bestehenden Beitragssystems und soll mehr Effizienz und Bürgerfreundlichkeit bringen. Somit ist die EEVE beispielsweise schon für das diesjährige Gesuch um das Familiengeld von Region und Land erforderlich. Der Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund bietet mit seinem Patronat SBR diesen Dienst kostenlos in allen Bezirksbüros an. Zusätzlich ist unser Patronat ab 1. September in zahlreichen Gemeinden direkt vor Ort, um den einzelnen Bürger/innen und den Familien die Erledigung der EEVE und des Antrages um das regionale und provinziale Familiengeld soweit als möglich zu erleichtern. Dadurch bieten wir die Möglichkeit, mit der EEVE gleichzeitig auch das entsprechende Gesuch einzureichen (Familiengeld, Ticketbefreiung für Bedürftige, Rückerstattung für zahnärztliche Prothesen).
Wer unsere Sprechstunden in den Gemeinden in Anspruch nehmen will, sollte rechtzeitig einen Termin mit dem jeweiligen ASGB-Bezirksbüro vereinbaren. Weitere Informationen zu EEVE, Landesbeiträgen und zu den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie unter www. asgb.org oder im ASGB-Bezirksbüro in Ihrer Nähe.

Dienstleistungen des ASGB

Frage & Antwort

Wie bereits in einigen vorhergehenden AKTIV-Ausgaben, veröffentlichen wir auch in unserer aktuellen Zeitung einige Fragen und Antworten, die häufig an unsere MitarbeiterInnen gestellt werden. In der aktuellen Ausgabe beschäftigt sich unsere Mitarbeiterin Wally Wörndle mit Fragen rund um die Arbeitsverhältnisse auf bestimmte Zeit
Was ist ein Arbeitsverhältnis auf bestimmte Zeit?
Ein Arbeitsvertrag auf Zeit ist nur gültig, wenn er schriftlich abgeschlossen wurde. Sollte kein schriftlicher Vertrag vorliegen, so gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet. Innerhalb der ersten fünf Arbeitstage muss dem Arbeitnehmer eine Kopie des Vertrages ausgehändigt werden. Bei einem Arbeitsverhältnis auf bestimmte Zeit verpflichten sich der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer für den vorgesehenen Zeitraum das Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten.
Was passiert, wenn der Vertrag vorzeitig aufgelöst wird?
Ein Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit darf nur dann vorzeitig aufgelöst werden, wenn bestimmte Gründe vorhanden sind wie z.B. gesundheitliche Probleme, Nichtbezahlung der zustehenden Bezüge usw. Wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis trotzdem vorzeitig aufgelöst wird, kann der Arbeitgeber bzw. auch der Arbeitnehmer einen Schadenersatz für die Nichteinhaltung des Vertrages einfordern. Im Gastgewerbe zum Beispiel können alle zustehenden Bezüge vom Arbeitgeber einbehalten werden. Am besten ist es, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer versuchen eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrages zu finden.
Muss man bei einem Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit schriftlich kündigen?
Der Arbeitsvertrag sieht bereits ein Enddatum vor und muss deshalb nicht mehr schriftlich gekündigt werden. Das Arbeitsverhältnis löst sich automatisch auf. Anschließend kann sich der Arbeitnehmer, sofern er die Voraussetzungen erfüllt, in die Arbeitslosenlisten eintragen und in einem unserer Büros das Ansuchen um Arbeitslosenunterstützung einreichen. Voraussetzung für das Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung sind 52 Versicherungswochen in den letzten zwei Jahren.