Dienstleistungen des ASGB

Infos zur Zusatzrente

Der Prozentsatz der Beitragszahlung des Arbeitnehmers an den Laborfonds kann jährlich geändert werden. Innerhalb 31. Oktober können die Bediensteten im öffentlichen Dienst bzw. innerhalb 30. November die Beschäftigten im Privatsektor die Änderung ihrer Beitragszahlung ihrem Arbeitgeber mitteilen. Hierfür kann das vom Zusatzrentenfonds zur Verfügung gestellte Formular im Internet www.laborfonds.it verwendet werden. Wer in Zukunft alle Mitteilungen per E-Mail erhalten will, und einen Betrag zum Umweltschutz leistet, indem unnötiges Papier und unnötige Kosten vermieden werden, kann das entsprechende Formular ausfüllen und versenden. Das Formular ist auch im Internet abrufbar.Wer sich zum Thema Altersvorsorge informieren möchte, kann in einem unserer Büros eine persönliche Vorsorgeberatung vormerken.

Dienstleistungen des ASGB
Die neue Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung

Der Countdown läuft: Die EEVE-Erklärung startet am 1. September

Zurzeit gibt es in Sachen Sozialpolitik in Südtirol fast nur ein Thema: Die so genannte EEVE (Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung). Der Grund dafür ist eine gesetzliche Neuregelung, die vorsieht, dass ab 1. September 2011 alle Bürgerinnen und Bürger, welche um bestimmte öffentliche Leistungen und Beiträge des Landes ansuchen, auch die EEVE-Erklärung abgeben müssen.
Südtirol – Es geht dabei um die Vereinheitlichung und Vereinfachung des bestehenden Beitragssystems und soll mehr Effizienz und Bürgerfreundlichkeit bringen. Somit ist die EEVE beispielsweise schon für das diesjährige Gesuch um das Familiengeld von Region und Land erforderlich. Der Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund bietet mit seinem Patronat SBR diesen Dienst kostenlos in allen Bezirksbüros an. Zusätzlich ist unser Patronat ab 1. September in zahlreichen Gemeinden direkt vor Ort, um den einzelnen Bürger/innen und den Familien die Erledigung der EEVE und des Antrages um das regionale und provinziale Familiengeld soweit als möglich zu erleichtern. Dadurch bieten wir die Möglichkeit, mit der EEVE gleichzeitig auch das entsprechende Gesuch einzureichen (Familiengeld, Ticketbefreiung für Bedürftige, Rückerstattung für zahnärztliche Prothesen).
Wer unsere Sprechstunden in den Gemeinden in Anspruch nehmen will, sollte rechtzeitig einen Termin mit dem jeweiligen ASGB-Bezirksbüro vereinbaren. Weitere Informationen zu EEVE, Landesbeiträgen und zu den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie unter www. asgb.org oder im ASGB-Bezirksbüro in Ihrer Nähe.