Dienstleistungen des ASGB

Neuerungen bei Krankschreibung

Der Krankenschein entschuldigt die Abwesenheit des Arbeitnehmers und gibt ihm das Anrecht auf das entsprechende Krankengeld von Seiten des NISF/INPS und des Arbeitgebers. Das ärztliche Attest wird vom Hausarzt oder von einem anderen, mit der Sanitätseinheit konventionierten Arzt ausgestellt. Der Krankenschein muss spätestens am zweiten Tag der Krankheit ausgestellt werden. Der Arbeitnehmer muss seinen Arbeitgeber rechtzeitig über seinen Krankenstand informieren. Der Krankenschein wird jedoch seit Mitte September vom Arzt an das NISF/INPS telematisch übermittelt. Der Arbeitgeber erhält die Krankenschreibung direkt vom Versicherungsinstitut.

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Infos zur Zusatzrente

Der Prozentsatz der Beitragszahlung des Arbeitnehmers an den Laborfonds kann jährlich geändert werden. Innerhalb 31. Oktober können die Bediensteten im öffentlichen Dienst bzw. innerhalb 30. November die Beschäftigten im Privatsektor die Änderung ihrer Beitragszahlung ihrem Arbeitgeber mitteilen. Hierfür kann das vom Zusatzrentenfonds zur Verfügung gestellte Formular im Internet www.laborfonds.it verwendet werden. Wer in Zukunft alle Mitteilungen per E-Mail erhalten will, und einen Betrag zum Umweltschutz leistet, indem unnötiges Papier und unnötige Kosten vermieden werden, kann das entsprechende Formular ausfüllen und versenden. Das Formular ist auch im Internet abrufbar.Wer sich zum Thema Altersvorsorge informieren möchte, kann in einem unserer Büros eine persönliche Vorsorgeberatung vormerken.