Dienstleistungen des ASGB
Infos zur Zusatzrente
Der Prozentsatz der Beitragszahlung des Arbeitnehmers an den Laborfonds kann jährlich geändert werden. Innerhalb 31. Oktober können die Bediensteten im öffentlichen Dienst bzw. innerhalb 30. November die Beschäftigten im Privatsektor die Änderung ihrer Beitragszahlung ihrem Arbeitgeber mitteilen. Hierfür kann das vom Zusatzrentenfonds zur Verfügung gestellte Formular im Internet www.laborfonds.it verwendet werden. Wer in Zukunft alle Mitteilungen per E-Mail erhalten will, und einen Betrag zum Umweltschutz leistet, indem unnötiges Papier und unnötige Kosten vermieden werden, kann das entsprechende Formular ausfüllen und versenden. Das Formular ist auch im Internet abrufbar.Wer sich zum Thema Altersvorsorge informieren möchte, kann in einem unserer Büros eine persönliche Vorsorgeberatung vormerken.