SBR

Sparpaket der Regierung Gesetz Nr. 111/2011 und Gesetzesdekret Nr. 138/2011 und Umwandlung des Dekretes in Gesetz

Änderungen im Pensionsbereich
Durch die Sparpakete der Regierung sind einige Änderungen im Pensionsbereich eingeführt worden:
- Dienstaltersrente mit 40 Beitragsjahren unabhängig vom Lebensalter
Verschiebung der Antrittsfenster ab 01. Januar 2012
Die Wartezeit bis zum Rentenantritt bei Dienstaltersrenten mit 40 Beitragsjahren unabhängig vom Lebensalter wird ab 01. Januar 2012 um einen Monat verlängert.
Lohnabhängige: 2012 von derzeit 12 Monaten auf 13 Monate, ab 2013 um zwei Monate (insgesamt 14 Monate) und ab 2014 um drei Monate (insgesamt 15 Monate).
Selbständige: 2012 von derzeit 18 Monate auf 19 Monate, ab 2013 um zwei Monate (insgesamt 20 Monate) und ab 2014 um drei Monate (insgesamt 21 Monate).
Ausgenommen von dieser Bestimmung sind jene, die sich in staatlicher Mobilität befinden (laut Art. 7, Abs. 2 Ges. 223/1991) und das Abkommen innerhalb 30. April 2010 abgeschlossen worden ist. Weitere Voraussetzung ist, dass sie innerhalb der staatlichen Mobilität diese Rentenvoraussetzungen erreichen. Die maximale Anzahl dieser begünstigten Pensionsantritte ab 2012 wurde auf 5.000 für ganz Italien festgesetzt.
- Anpassung der Pensionsvoraussetzungen für die Dienstaltersrente mit der Quote und der Altersrente an die Lebenserwartung ab 01. Januar 2013
Die Bestimmung laut dem Sparpaket 2010 (Ges. 78/2010, Art. 12) wurde abgeändert. Die Anpassung der Pensionsvoraussetzungen an die Lebenserwartung laut ISTAT-Daten wird auf den 01. Januar 2013 vorverlegt (geplant war der 1. Januar 2015) und bedeutet eine Anhebung des Mindestlebensalters für die Pensionsvoraussetzungen (Siehe Tabelle unten).
- Altersrente für Frauen in der Privatwirtschaft – Erhöhung des Lebensalters ab 01. Januar 2014
Es ist eine schrittweise Erhöhung des Lebensalters für den Bezug der Altersrente für Frauen in der Privatwirtschaft (lohnabhängig oder selbständig) ab 01. Januar 2014 vorgesehen:
Altersrente Frauen Privatwirtschaft, (lohnabhängig oder selbständig)
2014 - 60 Jahre und 4 Monate
2015 - 60 Jahre und 6 Monate
- Pensionen Anpassung an die Lebenshaltungskosten
Die jährliche Erhöhung der Rente durch den Inflationsausgleich findet nur noch für Renten Anwendung, die Brutto unter dem dreifachen Wert der Mindestrente liegen (2011: 1.402,29 Euro monatlich). Wenn die Rente über dem dreifachen Wert der Mindestrente liegt, beträgt die Erhöhung nur noch 70 Prozent des Inflationsausgleiches. Wer Brutto über dem fünffachen Wert der Mindestrente liegt (2011: 2.337,15 Euro monatlich) erhält keine Angleichung an die Lebenshaltungskosten mehr.
- Hinterbliebenenrente ab 01. Januar 2012
In folgenden Fällen wird der Betrag der Hinterbliebenenrente gekürzt: Wenn zum Zeitpunkt der Eheschließ?ung ein Ehepartner über 70 Jahre alt ist und der Altersunterschied zwischen den Ehepartnern über 20 ist, stehen beim Tode des älteren Ehepartners nur mehr zehn Prozent des bisherigen Betrages der Hinterbliebenenrente pro Ehejahr zu, wenn die Ehe vor weniger als zehn Jahren geschlossen worden ist. Beispiel: ein 72 jähriger Mann heiratet ein 45 jährige Frau und verstirbt nach drei Jahren Ehe. Bisher standen der Witwe 60 Prozent seiner Rente zu, ab 2012 stehen in diesem Falle nur 30 Prozent des bisherigen Betrages (also der bisherigen 60 Prozent) zu, da die Ehe nur drei Jahre bestand.

Dienstleistungen des ASGB

Neuerungen bei Pensionen und Abfertigung im öffentlichen Dienst

Gesetzliche Bestimmungen
Gesetz Nr. 111 vom 15. Juli 2011
Gesetzesdekret Nr. 138 vom 13. August 2011 und Umwandlung des Dekretes in Gesetz
Pension
Wer das Anrecht auf die Pension im Jahre 2012 oder später erreicht, unterliegt den gleichen Antrittsfenstern wie die Privatangestellten. Lehrpersonen und Direktoren an staatlichen Schulen müssen ab 01.01.2012 ein Jahr länger auf die Pension warten.
Pensionsrecht 2012: 40 Beitragsjahre oder Quote 96 ( mindestens 60 Jahre alt + mindestens 35 Beitragsjahre).
Pensionsrecht 2013: 40 Beitragsjahre oder Quote 97+3Monate (mindestens 61 Jahre und 3 Monate alt + mindestens 35 Beitragsjahre).
Frauen im öffentlichen Dienst müssen ab 2012 für die Alterspension 65 Jahre alt sein. Achtung! Wer die Pensionsbedingungen bereits innerhalb 2011 erreicht hat, kann noch die alte Regelung in Anspruch nehmen.
Abfertigung
Ab 01.01.2011 sind alle öffentlich Bediensteten in Italien per Gesetz in das sog. „TFR"-System übergegangen. Bei dieser Form der Abfertigung werden nur mehr die eingezahlten und aufgewerteten Beiträge als Abfertigung ausbezahlt. Der bis 31.12.2010 nach dem sog. „TFS"- System berechnete Anteil der Abfertigung wird als Kapitalwert ebenfalls Jahr für Jahr aufgewertet und bei Dienstbeendigung ausbezahlt. In der Provinz Bozen gilt diese Regelung nur für die Staatsbediensteten, da die Bediensteten der öffentlichen Körperschaften bereits seit 1999 im sog. „TFR"-System sind.
Für die Auszahlung der Abfertigung gelten ab 13. August 2011 neue Bestimmungen:
Der Auszahlungstermin wird um sechs Monate verschoben für alle, die mit 40 Beitragsjahren oder mit dem Höchstalter (65 Lebensjahre) in Pension gehen oder deren Arbeitsvertrag ausläuft.
Der Auszahlungstermin wird um 24 Monate verschoben für alle, die mit der Quote in Pension gehen oder ohne Pensionsanspruch kündigen, sowie für jene, die von der Verwaltung entlassen werden oder deren Dienstverhältnis aufgelöst wird.
Ausnahmen: alle öffentlichen Angestellten, die innerhalb 13. August 2011 die Bedingungen für eine Pensionierung erreicht haben. Dazu gehören auch alle Lehrpersonen oder Direktoren, die innerhalb 31.12.2011 das Anrecht auf Pension erreichen.