Handel

Keine Leistungsprämie im Handel in diesem Jahr

Aufgrund der vom Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) der Handelskammer Bozen errechneten wirtschaftsstatistischen Daten ergibt die Berechnung der vom Landeszusatzvertrag im Sektor Handel vorgesehenen jährlichen Leistungsprämie in diesem Jahr einen Negativwert (-3,4 Prozent), wodurch die Prämie nicht zur Auszahlung kommt.
Ausgehend von den Daten, die direkt bei den Betrieben bezogen werden, wird die Schwankung im Vergleich zum Vorjahr sowie eine Durchschnittsschwankung für den Zeitraum von drei Jahren ermittelt. Die Auszahlung der Prämie hängt vom wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen in Südtirol in diesem Sektor ab. Als Anhaltspunkt für die makro- und mikroökonomischen Indikatoren des Gebietes gelten dabei für die Sozialpartner die Daten des WIFO.
Die ausgewählten ökonomischen Indikatoren - Produktivität, Bruttowertschöpfung, Umsatz, Beschäftigungsrate - haben in den vergangenen 12 Monaten sowie im Drei-Jahres-Schnitt, eine Schwankung von minus 3,4 Prozent erfahren. In Anbetracht der Konjunkturlage in den letzten Jahren war dieses Ergebnis zu erwarten.
Die Betriebe des Sektors müssen den Angestellten in diesem Jahr somit keine Leistungsprämie ausbezahlen. Betriebe, in denen die Leistungsprämie mit einem eigenen Betriebsabkommen geregelt ist, sind davon nicht betroffen. Da sich dort die angewandten Leistungskriterien und verwendeten Daten von jenen der Prämie im Landeszusatzvertrag unterscheiden, hängt die Auszahlung der Leistungsprämie von der Erreichung der im Betriebsabkommen vereinbarten Ziele ab.
Angesichts dieser Krisensituation erhoffen sich der hds (Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol) und die Fachgewerkschaften des Sektors eine baldige wirtschaftliche Erholung.

Gesundheitsdienst

Zweisprachigkeit an Südtirols Krankenhäusern

Die Fachgewerkschaft ASGB-Gesundheitsdienst nimmt Stellung zu den in den Medien erschienenen Artikel zur Zweisprachigkeit im Gesundheitsbetrieb.
Nachdem eine Polemik um zwei Fälle entstanden ist, wo italienische Patienten Probleme mit ihrer Muttersprache hatten, wollen wir feststellen, dass andererseits von Seiten der Patienten deutscher Muttersprache eh schon hingenommen wird, dass die Mehrheit der Befunde in italienischer Sprache abgefasst sind, und auch Visiten oftmals nicht in der deutschen Muttersprache durchgeführt werden. Dieser Zustand ist vor allem im Krankenhaus Bozen bekannt, wo durch die Anstellung von vielen ÄrztInnen und PflegerInnen mit Werksvertrag die Pflicht zur Zwei?-sprachigkeit umgangen wird. Außerdem sind viele Dienste ausgelagert und auch dort ist die Zwei?sprachigkeit nicht mehr garantiert. Die Fachgewerkschaft ASGB-Gesundheitsdienst bestätigt die Wichtigkeit der Zweisprachigkeit im Sanitätsbetrieb. Es muss ein Recht der Patienten sein, sich im Krankenhaus und im Verkehr mit den Gesundheitsdiensten in der eigenen Muttersprache verständigen zu können.
Der ASGB-Gesundheitsdienst begrüßt die Initiative des Assessorates für Gesundheitswesen, dem mittels Werkvertrag angestellten Personal - das nicht im Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises ist – Kurse anzubieten, um sie auf die Zweisprachigkeitsprüfung vorzubereiten. Denn nur durch den Nachweis ist eine unbefristete Aufnahme in den Gesundheitsdienst möglich.
Der ASGB-Gesundheitsdienst möchte daher einen Appell an die Landesregierung richten, diese Problematik zukünftig besser im Auge zu behalten.