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ASGB begrüßt Anti-Krisen-Maßnahmen der Region

Der ASGB begrüßt die Entscheidung der Regionalregierung, die Anti-Krisen-Maßnahmen für das gesamte Jahr 2011 zu verlängern. Ebenso befürwortet der ASGB die darin enthaltene finanzielle Unterstützung der Region für jene Arbeitnehmer, die während der Arbeitslosigkeit im Jahr 2011 die Voraussetzungen für die Rente anreifen und aufgrund der neuen Rentenbestimmungen ein Jahr lang ohne Einkommen dastehen.
Der ASGB sieht die Verlängerung der Anti-Krisen-Maßnahmen durch die Region als notwendig an, zumal auch das Land sein Maßnahmenpaket um ein Jahr verlängert hat und die Betriebe und Arbeitnehmer bestimmter Sektoren in Südtirol nach wie vor mit den Folgen der Krise zu kämpfen haben. Als sehr positiv bewertet der ASGB die Einführung einer finanziellen Unterstützung der Region im Ausmaß von 893 Euro für maximal acht Monate für jene Arbeitnehmer, die während der Arbeitslosigkeit (Mobilität) im Jahr 2011 die Voraussetzungen für die Rente anreifen und folglich wegen der neuen Rentenbestimmungen für 12 Monate ohne jegliches Einkommen dastehen würden. Die vier Südtiroler Gewerkschaftsbünde hatten eine solche Maßnahme auch bei der letzten Aussprache mit Landeshauptmann Luis Durnwalder gefordert, so der ASGB.

Thema

Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung

In Südtirol gibt es beinahe für alle Bereiche, in denen öffentliche Zuschüsse ausbezahlt oder Tarife kassiert werden (z.B. Sozialhilfe, Familienförderung, Wohnbau, Schulfürsorge) eigene Kriterien zur Bewertung des Einkommens und Vermögens der Gesuchsteller. Diese Bemessungskriterien wurden unterschiedlich nach Bereichen im Laufe der Jahrzehnte eingeführt. Ziel ist es, die öffentlichen Leistungen möglichst bedarfsorientiert zu vergeben.
Bei der nun geplanten neuen Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (kurz „EEVE") des Landes geht es nicht um die Schaffung eines zusätzlichen Systems, sondern um eine Vereinheitlichung der bestehenden Systeme im Sinne der Vereinfachung, Effizienz und Bürgerfreundlichkeit. Die verschiedenen Erhebungssysteme zwingen heute die Verwaltung für jeden Bereich eigene Prozeduren aufrecht zu erhalten. Gleichzeitig sind aber auch die Bürger gezwungen, für jedes Gesuch eine eigene Erklärung abzugeben. Dabei weichen die erhobenen Daten oft nur geringfügig voneinander ab.
Was ist die EEVE?
EEVE steht nicht nur als Abkürzung für „Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung" sondern EEVE steht auch für Verkürzung des bürokratischen Aufwandes. Mit EEVE soll die Erhebung von Einkommen und Vermögen für den Zugang zu den Leistungen des Landes vereinheitlicht werden und in Form eines einzigen Erhebungsbogens und einer zentralen Datenbank verwaltet werden. Es wird eine einzige Jahreserklärung für jedes Familienmitglied ausreichen und diese, je nach Bedarf, von den verschiedenen Bereichen wo eine Leistung beantragt wird, verwendet. Dadurch wird auch eine noch größere Zielsicherheit der Leistungen gewährleistet werden.
Die Kriterien für die Erhebung der Einkommens- und Vermögenslage wurden von der Landesregierung bereits festgelegt (Dekret des Landeshauptmannes vom 11.01.2011, Nr. 2). Die Erhebung von Einkommen und Vermögen wird damit für alle Förderungsbereiche vereinheitlicht, während die Bewertung der wirtschaftlichen Lage für den Zugang zu den Leistungen auch in Zukunft aufgrund der verschiedenen Zielsetzungen der Leistungen differenziert und gezielt erfolgen wird.
Wann und wofür brauche ich die EEVE?
Nicht jeder Bürger muss die EEVE abgeben: nur wenn er Förderungen oder Begünstigungen des Landes oder anderer Körperschaften beantragt, die im EEVE-System eingebunden sind, wird die EEVE benötigt. Die Erklärung kann zu jedem Zeitpunkt vor Gesuchstellung abgegeben werden. Sinnvoll ist aber eine Abgabe bei Gesuchstellung oder im Moment der Abgabe der Steuererklärung.
Im Falle von Familien ist eine eigene Erklärung für jedes Familienmitglied nötig, wobei eine Person für die gesamten Mitglieder der Familiengemeinschaft die EEVE abgeben kann.
Wo gebe ich die Erklärung ab?
Die Abgabe der Erklärung kann bei den Patronaten bzw. Steuerbei?standszentren (Caaf) der Gewerkschaften, der Wirtschaftsverbände, des KVW, des Bauernbundes und anderer Organisationen kostenlos erfolgen, über die schon heute sehr viele Gesuche eingereicht werden. Mit ihren auf ganz Südtirol verteilten Schaltern bieten diese Organisationen, im Auftrag des Landes, dem Bürger zusätzlich eine kostenlose Beratung an.
Für die Abgabe der Erklärungen sowie der Gesuche stehen aber auch die öffentlichen Schalter zur Verfügung.
Für welche Leistungen findet die EEVE Anwendung? Ab wann startet sie?
In einer ersten Phase soll die EEVE für die Leistungen des Sozial- und Gesundheitswesens Anwendung finden. In einer zweiten Phase, aufgrund des in der ersten Phase definierten Modells, für die anderen Bereiche der Landesverwaltung (hauptsächlich Wohnbau und Schulfürsorge) sowie für die Leistungen der Gemeinden. Zeitpunkt und genaue Modalitäten werden von der Landesregierung bestimmt.
Somit handelt es sich bei der EEVE um einen Prozess der erst in einiger Zeit abgeschlossen sein wird: anfangs wird es in bestimmten Bereichen noch die Notwendigkeit geben, eigene Erklärungen zur wirtschaftlichen Lage abzugeben, in Zukunft sollte es aber nur mehr ein System auf Landesebene geben.
In der Praxis wird die Abgabe der EEVE Erklärungen ab 1. September 2011 möglich sein. Dieses Datum wurde gewählt, da zu diesem Tag für alle Bürger die Steuererklärungen 2010 verfügbar sein werden. Gleichzeitig ist dies auch der Eröffnungstermin für die Erneuerung der Gesuche für das regionale Familiengeld, welches in dieser ersten Phase die Leistung mit den meisten Antragstellern sein wird.
Die Leistungen, für welche ab 1. September 2011die EEVE abgegeben werden muss sind:
Familiengeld des Landes
Regionales Familiengeld
Ticketbefreiung für Bedürftige
Rückerstattung der Ausgaben für zahnärztliche Prothesen
Tarifbeteiligung für Sozialdienste (Altersheime, Hauspflege, Kinderhorte, usw.)
Leistungen der Finanziellen Sozialhilfe.
Wer eine EEVE braucht, kann sich ab 1. September 2011 an eines der ASGB-Büros wenden.