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ASGB begrüßt Anti-Krisen-Maßnahmen der Region
Der ASGB begrüßt die Entscheidung der Regionalregierung, die Anti-Krisen-Maßnahmen für das gesamte Jahr 2011 zu verlängern. Ebenso befürwortet der ASGB die darin enthaltene finanzielle Unterstützung der Region für jene Arbeitnehmer, die während der Arbeitslosigkeit im Jahr 2011 die Voraussetzungen für die Rente anreifen und aufgrund der neuen Rentenbestimmungen ein Jahr lang ohne Einkommen dastehen.
Der ASGB sieht die Verlängerung der Anti-Krisen-Maßnahmen durch die Region als notwendig an, zumal auch das Land sein Maßnahmenpaket um ein Jahr verlängert hat und die Betriebe und Arbeitnehmer bestimmter Sektoren in Südtirol nach wie vor mit den Folgen der Krise zu kämpfen haben. Als sehr positiv bewertet der ASGB die Einführung einer finanziellen Unterstützung der Region im Ausmaß von 893 Euro für maximal acht Monate für jene Arbeitnehmer, die während der Arbeitslosigkeit (Mobilität) im Jahr 2011 die Voraussetzungen für die Rente anreifen und folglich wegen der neuen Rentenbestimmungen für 12 Monate ohne jegliches Einkommen dastehen würden. Die vier Südtiroler Gewerkschaftsbünde hatten eine solche Maßnahme auch bei der letzten Aussprache mit Landeshauptmann Luis Durnwalder gefordert, so der ASGB.