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Niedrige Handwerkslöhne in Südtirol

ASGB richtet Forderungen an die Südtiroler Handwerkerverbände

Der Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund hat den Südtiroler Handwerkerverbänden LVH und CNA seine Forderungen zur Erneuerung und Einführung von Landeszusatzverträgen in allen Handwerkssektoren unterbreitet. In der Pressekonferenz vom 3. Februar hatte der ASGB die niedrigen Löhne im Südtiroler Handwerkssektor beanstandet und die Verbände zu Vertragsverhandlungen auf Landesebene aufgefordert.
„Wir haben für jeden Handwerkssektor eine Plattform für einen Landeszusatzvertrag erstellt. Es geht darin vor allem um effektive Lohnerhöhungen, d.h. um fixe Erhöhungen, die nicht mit anderen Lohnerhöhungen verrechnet werden und auch für die Rentenbeiträge zählen sollen", fordert der Verantwortliche des Bereiches Handwerk im ASGB, Friedrich Oberlechner. Damit ließe sich vermeiden, dass die Beschäftigten des Handwerkssektors im Alter trotz Rente auf zusätzliche Unterstützung der öffentlichen Hand angewiesen sind, so Oberlechner. Während es in den Handwerkssektoren Bau, Holz und Metall um die Erneuerung der bereits seit längerem unveränderten Landeszusatzverträge gehe, drängt der ASGB in weiteren Sektoren wie Chemie, Druck, Textil und Schönheitspflege auf die erstmalige Einführung von Zusatzverträgen auf Landesebene.
„In diesen Sektoren ist es leider Tatsache, dass für einen qualifizierten Arbeiter in Südtirol dieselben Handwerkslöhne von knapp 1.300 Euro brutto gelten wie im übrigen Staatsgebiet, und dies bei den bekannten hohen Lebenshaltungskosten hierzulande", erklärt Oberlechner weiter.
„Dieser Zustand ist nicht weiter tragbar, die viel gelobte hohe Qualität des Südtiroler Handwerks muss sich auch in den Löhnen jener Beschäftigten widerspiegeln, die diese Qualität produzieren", fordert Oberlechner. Daher fordert der ASGB von den betroffenen Arbeitgeberverbänden mehr Verhandlungsbereitschaft mit brauchbaren Ergebnissen.

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ASGB begrüßt Anti-Krisen-Maßnahmen der Region

Der ASGB begrüßt die Entscheidung der Regionalregierung, die Anti-Krisen-Maßnahmen für das gesamte Jahr 2011 zu verlängern. Ebenso befürwortet der ASGB die darin enthaltene finanzielle Unterstützung der Region für jene Arbeitnehmer, die während der Arbeitslosigkeit im Jahr 2011 die Voraussetzungen für die Rente anreifen und aufgrund der neuen Rentenbestimmungen ein Jahr lang ohne Einkommen dastehen.
Der ASGB sieht die Verlängerung der Anti-Krisen-Maßnahmen durch die Region als notwendig an, zumal auch das Land sein Maßnahmenpaket um ein Jahr verlängert hat und die Betriebe und Arbeitnehmer bestimmter Sektoren in Südtirol nach wie vor mit den Folgen der Krise zu kämpfen haben. Als sehr positiv bewertet der ASGB die Einführung einer finanziellen Unterstützung der Region im Ausmaß von 893 Euro für maximal acht Monate für jene Arbeitnehmer, die während der Arbeitslosigkeit (Mobilität) im Jahr 2011 die Voraussetzungen für die Rente anreifen und folglich wegen der neuen Rentenbestimmungen für 12 Monate ohne jegliches Einkommen dastehen würden. Die vier Südtiroler Gewerkschaftsbünde hatten eine solche Maßnahme auch bei der letzten Aussprache mit Landeshauptmann Luis Durnwalder gefordert, so der ASGB.