Dienstleistungen des ASGB
NICHT VERGESSEN

Für die Familienzulage jetzt neu ansuchen!

Für die Familienzulage, gültig vom 01. Juli 2011 bis 30. Juni 2012, muss jetzt das Gesuch ausgefüllt und beim Betrieb abgegeben werden.
Anrecht auf eine Familienzulage haben alle Arbeitnehmerfamilien, deren besteuerbares Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt.
Mitzubringen sind ein aktueller Familienbogen und die Einkommen der Familien des Jahres 2010 (Steuererklärung 2011).
Die Mitarbeiter des Patronates SBR sind euch beim Ausfüllen gerne behilflich.

Dienstleistungen des ASGB

Soll die Reduzierung der IRPEF-Steuer von den Arbeitnehmern bezahlt werden? Um den Steuerdruck zu senken will die Regierung wesentliche Steuerfreibeträge und Steuerabsetzbeträge reduzieren

Die Regierung beabsichtigt eine Steuerreform durchzuführen und dabei die Steuerstufen der IRPEF – Steuer zu reduzieren bzw. die einzelnen Steuerprozentsätze zu verringern. Auf dem ersten Blick eine gute und richtige Sache, da der Steuerdruck für Lohnabhängige und Unternehmen in Italien und somit auch in Südtirol zweifelsohne zu hoch ist. Aber wie kann man Steuerreduzierungen einführen wenn man andererseits gleichzeitig die Schuldenlast des italienischen Staates verringern muss? Wenn also Steuersenkungen nichts kosten dürfen, wo nehme ich das Geld dafür her?
Jede Regierung hat immer wieder neue Freibeträge eingeführt um ihrer Wählerschaft entgegenzukommen. Allein auf Staatsebne zählt man 242 Arten von Steuervergünstigungen welche allein schon 142 Milliarden Euro betragen. Den größten Teil davon machen die Steuerfreibeträge für lohnabhängige Arbeit und Renten aus welche pro Jahr ca. 55 Milliarden Euro betragen, gefolgt von den Steuerfreibeträgen für zu Lasten lebende Familienmitglieder welche wiederum 12,4 Milliarden Euro pro Jahr betragen. Die restlichen 70 Milliarden Euro verteilen sich auf die restlichen Abzugsmöglichkeiten welche seit dem fernen Jahr 1954 immer wieder neu eingeführt wurden und heute noch angewandt werden können. 1954 wurde der Steuerfreibetrag für die Registergebühren, den Hypothekargebühren und den Kathastalgebühren für landwirtschaftliche Kleinbetriebe eingeführt und welche auch heute noch angewandt werden. Es spielt dabei keine Rolle ob diese Steuervergünstigungen heute noch angewandt werden oder nicht, da dafür im Haushaltsrahmengesetz 2011 keine finanziellen Mittel vorgesehen sind.
Es ist unmöglich all diese Vergünstigungen auf ihre finanziellen Vorteile für den Einzelnen zu bewerten wobei die Gefahr groß ist, dass diese Vergünstigungen zu einer Diskriminierung und Ungleichbehandlung unter den ehrlichen Steuerzahlern führen. Sobald alle Steuervergünstigungen und Steuerabsetzbeträge von den zuständigen Ministerien erhoben wurden, müssen politische Entscheidungen getroffen werden wobei der Weg schon vorgezeichnet ist. Diese Steuerfreibeträge und Absetzbeträge werden drastisch reduziert werden um mit den so eingesparten finanziellen Mitteln eine allgemeine IRPEF – Steuersenkung durchführen zu können. Es ist klar, dass allein durch die Abschaffung von Freibeträgen nicht die für eine allgemeine Steuerreduzierung notwendigen Finanzmittel nicht aufgebracht werden können.
Es muss deshalb auch parallel dazu eine konkrete und ernsthafte Bekämpfung der Steuerhinterziehung sowie der Schwarzarbeit erfolgen. Laut Angaben des Statistikamtes ISTAT beträgt allein im Dienstleistungssektor die Schattenwirtschaft 21,7 Prozent mit Spitzen im Gastgewerbe von bis zu 56,8 Prozent. Bei den Hausangestellten beträgt die Schwarzarbeit 52,9, 36,8 Prozent beträgt sie bei der Bildung und der Pflege, 32,1 im Handel, 31,1 in der Landwirtschaft und 28,4 Prozent im Baugewerbe.
Fazit: Allgemeine Steuerreduzierung sind zu begrüßen, da sie unweigerlich dazu beitragen die Kaufkraft der Löhne der Arbeitnehmer zu stärken. Aber es kann und darf nicht sein, dass diese Lohnsteuerreduzierungen wieder durch die Abschaffung der Freibeträge für Familien und Lohnabhängige sowie Rentner zunichte gemacht werden und somit wiederum nur den besser Verdienenden zu Gute kommen. Der ASGB fordert deshalb die Südtiroler Parlamentarier auf bei der anstehenden Diskussion in den jeweiligen Kommissionen und im Parlament dafür zu sorgen, dass die bisher gelten Freibeträge für Familien und lohnabhängige Arbeit sowie alle jene Freibeträge und Absetzbeträge welche dazu beitragen die Kaufkraft der Löhne und Renten zu erhöhen nicht im Zuge der Steuerreform abgeschafft werden.
Die Mittel für die Steuerreform müssen aus der verstärkten Bekämpfung der Schwarzarbeit, der Steuerhinterziehung und der Abschaffung von Vergünstigungen für Einzelkategorien und Einzelsektoren herrühren. Lohnabhängige und Familien dürfen nicht weiter an der Nase herumgeführt werden. Der ASGB wird die Entwicklung dieser Steuerreform genauestens verfolgen und eventuelle Maßnahmen, welche zu Lasten der Lohnabhängigen und Rentner gehen sollten, sofort anprangern und der Öffentlichkeit kundtun.