Dienstleistungen des ASGB

Die 14. Monatsrente (Quattrodicesima)

Die 14. Monatsrente steht Rentnern mit einem Lebensalter von mindestens 64 zu und wird einmal jährlich im Juli ausbezahlt, unter Berücksichtigung bestimmter persönlicher Einkommensgrenzen.
Das persönliche Einkommen darf 1,5 mal die Mindestrente nicht übersteigen ( 2010: 8.988,92 Euro). Laut Gesetz werden Familienzulagen, Begleitgeld, Wert der Erstwohnung, Betrag der Abfertigung, Kriegsrenten, und Zulagen für Blinde und Taubstumme nicht als Einkommen berechnet. Alle anderen Einkommen, auch ausländische, zählen zum Einkommen.
Der Betrag der 14. Monatsrente ist nach der Summe der Beitragsjahre gestaffelt, getrennt nach Arbeitnehmerrenten und Renten aus selbständiger Tätigkeit; er kann auch nur als Teilbetrag zustehen, wenn die Einkommensgrenze leicht überschritten wird. Laut Gesetz nicht berechtigt die 14. Monatsrente zu erhalten, sind Bezieher von Zivilinivalidenrenten und Bezieher von Sozialrenten bzw. -gelder, Renten von Nicht-EU-Bürgern, die wieder ins Ausland gezogen sind. Wer bereits jedes Jahr die 14. Monatsrente erhalten hat, wird sie auch dieses Jahr erhalten. Wer erst jetzt 64 Jahre alt wird, sollte sich informieren, ob er diesen Zusatzbetrag beantragen kann.

Dienstleistungen des ASGB

NEU: Pensionsbegünstigungen für schwerwiegende Arbeiten

Das Legislativdekret Nr. 67 vom 21. April 2011 regelt die Pensionsbegünstigungen für schwerwiegende Tätigkeiten für Arbeiter und Angestellte neu, rückwirkend ab 01. Juli 2008!
Voraussetzungen sind:
mindestens sieben Jahre schwerwiegende Tätigkeiten, einschließlich des Jahres der Pensionsvoraussetzung, in den letzten 10 Arbeitsjahren vor Pensionierung, für alle, die innerhalb 31. Dezember 2017 die Pensionsvoraussetzungen erreichen.
Mindestens die Hälfte der Beitragsjahre schwerwiegende Tätigkeiten für alle, die die Pensionsvoraussetzungen ab 01. Januar 2018 erreichen.
Die wichtigsten Berufsgruppen, die die Pensionsbegünstigungen nutzen können:
schwerwiegende Tätigkeiten in der Industrie, Bergbau, teilweise im Straßenbau
Fahrer von Personentransporten mit nicht weniger als neun Sitzplätzen
Mindestanzahl von Nachtarbeit pro Jahr (gestaffelt von mindestens 64 Nächten pro Jahr bzw. mindestens 78 Nächten pro Jahr).
Diejenigen, auf die diese Begünstigungen zutreffen, können eine Reduzierung des Lebensalters und des Beitragsalters für den Anspruch auf die geltende Quote der Dienstaltersrente beantragen.
Termine für das Ansuchen beim Pensionsträger:
Innerhalb 30. September 2011, für alle, die die Pensionsvoraussetzungen bis 31. Dezember 2011 erreichen
Ab 2012 innerhalb März des Jahres, in dem die Pensionsvoraussetzungen erreicht werden.
Informiere dich deshalb rechtzeitig beim Patronat SBR, ob du in den Genuss dieser Begünstigungen kommen kannst.