Dienstleistungen des ASGB

Preisnachlass bei ATU

Der ASGB hat für seine Mitglieder mit der Fa. ATU (Autosupermarkt und Werkstatt) eine Konvention unterzeichnet in der sich ATU zu folgendem verpflichtet:
einen schriftlichen Kostenvoranschlag zu erstellen;
nur wenn sie dazu ermächtigt wurde, einzig und allein jene Bestandteile auszuwechseln, die weil beschädigt oder abgenutzt, tatsächlich zu ersetzen sind.
Über die vereinbarte Arbeit hinaus keine zusätzliche Arbeiten durchzuführen.
Zwecks größter Transparenz bei jedem Eingriff dabei sein zu dürfen.
Zu jedem Eingriff gehört eine Gratis-Sicherheitskontrolle.
Bis zu 15 Prozent Preisnachlass auf den neuen Autoreifen-Listenpreis zu gewähren.
Nur 64,80 Euro für Revision und „Bollino blu" (derzeitiger vom Ministerium und Land festgelegter Preis) zu berechnen ohne jeden weiteren Zuschlag, wobei die Vorrevision unentgeltlich erfolgt.
15 Prozent Preisnachlass auf Ersatzteile (von gleichwertiger Qualität wie die Originale oder Gleichartige) zu gewähren.
Nur 39 Euro für die Instandhaltung/das Nachfüllen der Klimaanlage zu berechnen.
10 Prozent Preisnachlass auf alle im Geschäft vorhandenen Artikel und Zubehör mit Ausnahme der HiFi- und der Navigationsgeräte zu gewähren.
- Bestpreisgarantie: sollte ein Geschäft in einem Umkreis von 30 km ein besseres Angebot haben, so verpflichtet sich ATU bei Vorlage des entsprechenden Kostenvoranschlags zur Rückerstattung des Differenzbetrages.
- Mobilitätsgarantie: wenn du bei ATU den Kontrollabschnitt (frei von „info difetti") erlangst, wird für dich europaweit der Beistandsdienst für ein Jahr garantiert.
- Bedingungen: der Preisnachlass ist mit Sonderpreisen nicht kumulierbar.
- Gültigkeit der Abmachung: für das Jahr 2011.
A.T.U. Bozen, G. Galilei-Str. 6 Tel. 0471/ 502 383
AUTOSUPERMARKT UND WERKSTATT
Montag – Freitag von 7.30 bis 20.00
Samstag von 8.00 bis 16.00 durchgehend geöffnet.

Dienstleistungen des ASGB

Die 14. Monatsrente (Quattrodicesima)

Die 14. Monatsrente steht Rentnern mit einem Lebensalter von mindestens 64 zu und wird einmal jährlich im Juli ausbezahlt, unter Berücksichtigung bestimmter persönlicher Einkommensgrenzen.
Das persönliche Einkommen darf 1,5 mal die Mindestrente nicht übersteigen ( 2010: 8.988,92 Euro). Laut Gesetz werden Familienzulagen, Begleitgeld, Wert der Erstwohnung, Betrag der Abfertigung, Kriegsrenten, und Zulagen für Blinde und Taubstumme nicht als Einkommen berechnet. Alle anderen Einkommen, auch ausländische, zählen zum Einkommen.
Der Betrag der 14. Monatsrente ist nach der Summe der Beitragsjahre gestaffelt, getrennt nach Arbeitnehmerrenten und Renten aus selbständiger Tätigkeit; er kann auch nur als Teilbetrag zustehen, wenn die Einkommensgrenze leicht überschritten wird. Laut Gesetz nicht berechtigt die 14. Monatsrente zu erhalten, sind Bezieher von Zivilinivalidenrenten und Bezieher von Sozialrenten bzw. -gelder, Renten von Nicht-EU-Bürgern, die wieder ins Ausland gezogen sind. Wer bereits jedes Jahr die 14. Monatsrente erhalten hat, wird sie auch dieses Jahr erhalten. Wer erst jetzt 64 Jahre alt wird, sollte sich informieren, ob er diesen Zusatzbetrag beantragen kann.