Metall

Der ASGB-Metall blickt auf ein arbeitsreiches und intensives Halbjahr 2011 zurück

Das Hauptaugenmerk der letzten Monate wurde darauf gelegt, neue Betriebe zu erschließen, vor allem Handwerksbetriebe. Dieses Vorhaben wurde mit aller Kraft voran getrieben und kam bei den Arbeitnehmern der einzelnen Betriebe sehr gut an.
Betriebsratswahlen
In den letzten drei Monaten fanden in einigen Betrieben die Wahlen des Betriebsrates statt, bei denen der ASGB teils sehr erfolgreich abgeschnitten hat.
Bei der Fa. Hoppe AG, dessen Betriebsrat aus 14 Mitgliedern besteht, konnte der ASGB 13 davon für sich verbuchen und zwar:
- Werk Laas
Horst Köfler
Rosmarie Ruepp
Stefan Armin Spechtenhauser
Elke Schwienbacher
Oswald Angerer
- Werk St. Martin
Sieglinde Haller
Isidor Raffl
Michael Fahrner
Stephan Rier
- Werk Schluderns
Adalbert Tschenett
Josef Paulmichl
Patrick Reisigl
Georg Mantinger.
Von den oben angeführten Personen haben sich folgende auch für das Amt des Sicherheitssprechers zur Verfügung gestellt: Horst Köfler, Stefan Armin Spechtenhauser, Oswald Angerer, Sieglinde Haller, Michael Fahrner, Patrick Reisigl, Josef Paulmichl Josef und Roswitha Haller.
Bei der Fa. Alupress AG wurden Werner Torggler, Herbert Federspieler Florian Wegmann in den Betriebsrat gewählt. Unser Dank gilt allen, die sich für eine Kandidatur zur Verfügung gestellt haben.
Sicherheitssprecher sind: Werner Torggler, Herbert Federspieler und Emil Reifer.
Bei der Fa. Leitner AG in Sterzing wurden folgende KollegInnen in den Betriebsrat gewählt: Walter Gasteiger und Werner Matzler als Vertreter der Arbeiter und Maximilian Fink und Daniela Mair als Vertreter der Angestellten. Auch hier gilt ein Dank an alle Kandidaten des ASGB.
Ein Dank im Namen des ASGB gebührt auch den sehr engagierten Mitgliedern der Wahlkommissionen in den Betrieben, die für einen reibungslosen Ablauf der Wahlen sorgten.
Streikbeteiligung im Metallsektor
Ein weiterer Punkt der positiv zu erwähnen ist, ist die Streikbeteiligung der Beschäftigten des Metallsektors am 06.05.2011. Einige Betriebe in der Bozner Industriezone mussten die Produktion auf Null fahren da zu fast 100 Prozent gestreikt wurde, auch lag die Streikbeteiligung im gesamten Land bei durchschnittlich 30 – 40 Prozent.
Vorstandssitzung
Am 20. Mai traf sich der Vorstand des ASGB Metall zu einer Sitzung in der Firma Hoppe in Laas. Christoph Hoppe, einer der beiden Besitzer des Familienimperiums Hoppe, welches Tür- und Fenstergriffe herstellt und auf dem europäischen Markt führend ist, hat dem Vorstand die Geschichte des Familienunternehmens näher gebracht und über die Philosophie der Betriebsführung berichtet.
Anschließend besichtigte der Vorstand das Hoppe Werk in Schluderns; Peter Kofler der die Führung durch den Betrieb übernommen hatte, erklärte den Teilnehmern kompetent und sehr interessant den Ablauf der Herstellung von Tür- und Fenstergriffen.

Metall

Kollektivvertrag Metall-Handwerk unterzeichnet

Sm 16. Juni 2011 wurde auf nationaler Ebene der Kollektivvertrag für das Metall-Handwerk unterzeichnet.
Die wichtigsten Punkte
Teilzeitverträge: Die elastischen und flexiblen Bestimmungen werden durch ein schriftliches Abkommen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt, darüber hinaus wird auch die Dauer festgelegt. Bei Anwendung der Elastizität oder Flexibilität wird ein Zuschlag von zehn Prozent vergütet. Die Vorankündigungszeit beträgt fünf Tage. Auch wurden die Fälle definiert, welche es dem Arbeitnehmer erlauben, aus familiären oder persönlichen Beweggründen von den eingegangenen Verpflichtungen (Elastizität und Flexibilität) zurückzutreten. Die Vorankündigung beträgt sieben Tage.
(Elastizität = Erhöhung der Anzahl der Arbeitsstunden; Flexibilität = Änderung des Stundenplanes). Die Elastizität und die Mehrarbeit bei Teilzeit (= Zusatzstunden innerhalb der kollektivvertraglichen Vollarbeitszeit) darf 50 Prozent der im Teilzeitvertrag fixierten täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit nicht überschreiten.
Befristete Verträge: Es wird geregelt, aus welchen spezifischen Gründen Personen mit befristeten Verträgen angestellt werden können. Ebenfalls wird die Anzahl und die Dauer solcher Arbeitsverträge genau geregelt.
Wiedereingliederung: Mit diesen Regeln wird die Eingliederung von benachteiligten Gruppen (soggetti deboli) gefördert, im Sinne der Gesetzgebung und in Übereinstimmung mit spezifischen Abkommen.
Bilaterale Körperschaft: Jedem Arbeitnehmer stehen die Leistungen der Bilateralen Körperschaft zu. Sollte ein Arbeitgeber nicht in die Bilateralen Körperschaften einzahlen, so muss er dem Arbeitnehmer monatlich 25,00 Euro brutto mehr bezahlen und ihm die selben Leistungen, wie es die Bilateralen Körperschaften vorsehen, bieten.
Sanitätsfonds: Es werden diesbezüglich noch weitere Treffen stattfinden.
INAIL: Es wurden Vereinbarungen getroffen, die es den Betrieben ermöglichen bei Arbeitsunfällen, den Arbeitern das Unfallgeld vorzustrecken.
Berufliche Weiterbildung: Es stehen dem Arbeitnehmer maximal 25 Stunden jährlich für Weiterbildung zur Verfügung, wobei die Kursdauer der Weiterbildung mindestens die doppelte Stundenzahl betragen muss.