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Erneuerung des Kollektivvertrages für Druckereien und grafische Betriebe – Industrie

Nach 14 Monaten wurde am 30. Mai 2011 der Kollektivvertrag für die grafischen Betriebe im Industriesektor unterzeichnet, er ist vom 01.07.2011 bis 31.03.2013 gültig.
Nachfolgend die wesentlichen Neuerungen
Es wird eine Kommission eingesetzt, welche innerhalb November 2012 einen Vorschlag betreffend der Einführung eines Sanitätsfonds ab 01.01.2013 ausarbeitet. Diesem Fonds können dann alle Beschäftigten freiwillig beitreten. Der Jahresbeitrag für 2013 beträgt 120 Euro und wird voll vom Arbeitgeber bezahlt. Für die Jahre danach wird der Beitrag zu 70 Prozent vom Betrieb und zu 30 Prozent von den Beschäftigten bezahlt. Achtung! Nur im Jahr 2013 werden alle Beschäftigten automatisch in den Fonds eingeschrieben. Wer das nicht möchte, muss dies vorher schriftlich mitteilen.
Befristete Arbeitsverträge mit Dauer von weniger als einem Jahr haben höchstens ein Monat Probezeit.
Flexibilität
Einführung der kurzfristigen Flexibilität. Vorankündigung mindestens zwei Tage vorher. Maximal 48 Arbeitsstunden pro Woche für maximal 64 flexible Stunden im Jahr. Zuschlag 35 bis 45 Prozent. Werden die flexiblen Mehrstunden nicht ausgeglichen, so steht ein Zuschlag von fünf Prozent zusätzlich auf den Überstundenzuschlag zu.
Schichtarbeit
Die Mitarbeiter dürfen bei Schichtdienst den Arbeitsplatz erst verlassen, wenn der Wechsel eingetroffen ist. Sollte der Wechsel nicht pünktlich erfolgen, so muss der Arbeitnehmer bis maximal zwei Stunden über der normalen Arbeitszeit am Arbeitsplatz verweilen, außer bei Unmöglichkeit der Ersetzung. Für die Mehrarbeit steht eine Vergütung wie bei Überstundenarbeit zu.
Krankheit
Abwesenheit wegen Krankheit von bis zu drei Tagen, werden für die Erreichung der Arbeitsplatzbeibehaltung doppelt berechnet. Dies gilt aber erst nach dem vierten Vorfall und beginnt mit 01.07.2011.
13. Gehalt
Die Berechnung des 13. Gehaltes wird ab 01.06.2011 wie folgt neu geregelt: 173 Stunden (26/26 für Angestellte) pro Jahr für die ersten fünf Dienstjahre; 200 Stunden (30/26 für Angestellte) pro Jahr über fünf Dienstjahre. Für alle Beschäftigten, welche vor dem 30.05.2011 im Betrieb waren, bleiben die 200 Stunden (30/26 für Angestellte) aufrecht.
Una Tantum
Allen Beschäftigten, welche am 30. Mai 2011 im Betrieb beschäftigt waren, steht im Verhältnis der Anwesenheit während des Zeitraums 01. April 2010 bis 30. Juni 2011 eine Una-Tantum -Zahlung (siehe Tabelle unten) zu. Diese Zahlung erfolgt in zwei Raten und zwar 50 Prozent mit dem Julilohn 2011 und 50 Prozent mit dem Februarlohn 2012.
KAT - BETRAG
Q - 581,59
AS - 529,02
A - 446,70
B1S - 429,80
B1 - 416,97
B2 - 390,67
B3 - 362,66
C1 - 334,86
C2 - 295,52
D1 - 267,50
D2 - 243,34
E - 213,83

Dienstleistungen des ASGB
Gemeinsame Stellungnahme von Unternehmerverband, ASGB und konföderierte Gewerkschaften

Überarbeitung des Landesgesetzes über die Ordnung der Lehrlingsausbildung

Mit dem LG 2/2006 wurde das Lehrlingswesen in Südtirol auf Grund der Vorgaben des sogenannten Biagi-Dekrets neu geregelt. Das LG konnte bisher nicht zur Gänze umgesetzt werden: zwischen den Sozialpartnern konnte kein Einvernehmen in Bezug auf die Dauer der Grundlehre getroffen werden auch weil im Staatsgesetz eine Dauer von drei Jahren vorgesehen ist. Die rigide und stark von den staatlichen Vorgaben abweichende Regelung der Höheren Lehre mit verbindlicher Liste der Berufe, Bildungsordnung für jeden Beruf, Lehrabschlussprüfung, vom Land zu organisierende theoretische Ausbildung von 200 Stunden pro Jahr hat zu einer minimalen Anwendung dieses Arbeitsvertrages von Seiten der Unternehmen, mit Ausnahme der Banken, geführt.
Der Unternehmerverband und die Gewerkschaften erachten es für notwendig, dass das Landesgesetz 2/2006 überarbeitet wird und zwar:
Grundlehre
Die Dauer ist auf drei Jahre beschränkt und die Lehre endet mit einer beruflichen Qualifikation. Eine weiterführende Spezialisierung soll als Höhere Lehre erfolgen. Mit der Vereinbarung vom 3. Juli 2008 hatten sich Unternehmerverband und Gewerkschaften auf eine dreijährige Dauer der Lehre geeinigt.
Höhere Lehre
Die Höhere Lehre soll der Arbeitsvertrag für den Einstieg ins Arbeitsleben, auch für Maturanten und Akademiker, sein. Somit können prekäre Arbeitsverträge vermieden werden und die Jugendlichen erhalten eine dem Arbeitsplatz angepasste Ausbildung.
1) Anstatt der Liste der Lehrberufe mit entsprechender Bildungsordnung sollen die Berufsbilder und die Ausbildungsziele der einzelnen Kollektivverträge Bezugspunkt für die Regelung der höheren Lehre sein.
2) Ebenso anstatt der 200 Stunden theoretisch-praktischer Ausbildung pro Jahr sollen mindestens 120 Stunden pro Jahr bzw. die im Kollektivvertrag vorgesehenen Ausbildungsstunden gelten.
3) Die theoretisch-praktische Ausbildung erfolgt nicht an der Berufsschule, außer diese organisiert die Kurse. Die theoretisch-praktische Ausbildung wird im individuellen Ausbildungsplan zu Beginn des Lehrverhältnisses definiert und kann innerhalb und/oder außerhalb des Betriebes erfolgen; wobei wenigstens 36 Stunden pro Jahr außerhalb des Betriebes zu erfolgen haben und im ersten Jahr Arbeitssicherheit, Regelung des Arbeitsverhältnisses, Betriebsorganisation und Kommunikation zum Inhalt haben. Die theoretische Ausbildung innerhalb des Betriebes kann durch von externen Bildungseinrichtungen organisierten Kursen, durch interne Kurse und bei der Arbeit erfolgen. Die Ausbildung wird entweder durch Teilnahmebestätigungen oder interne Aufzeichnungen dokumentiert und die Lernerfolge im „libretto formativo" oder in einem ähnlichen Dokument vermerkt. Die Lehrabschlussprüfung ist somit überholt.
4) Im Betrieb wird der Lehrling von einem Tutor begleitet, welcher die vom Kollektivvertrag vorgesehenen Kompetenzen haben muss. Der Besuch des berufspädagogischen Kurses ist nicht verpflichtend.
5) Die Dauer der H. Lehre beträgt generell drei Jahre, wie bereits in der Vereinbarung vom 17. Januar 2007 festgelegt.
Einzelheiten zur „neuen Höheren Lehre" sind in der von RSO (Società di consulenza, formazione e ricerca) erarbeiteten Studie enthalten und wurden mit dem Amt für Lehrlingswesen abgesprochen.