Banken
Südtiroler Sparkasse AG

Information zur Versammlung zwischen Vertretern des Personals und der Direktion der Südtiroler Sparkasse am 7. Juni 2011

Einziger Tagesordnungspunkt - Abkommen 31.1.2011 Projekt „VAI II" - Überprüfung, Entwicklung und Auswirkung - Grundlage Daten 30.04.2011
Wir finden es ist an der Zeit, dass manche Besprechungen die wir mit den Vertretern der Direktion der Südtiroler Sparkasse Ag führen, unseren Mitgliedern und eventuell den Mitarbeitern zur Kenntnis gebracht werden.
Nach Art. 7 des Abkommens vom 31. Januar 2011 (VAI II) wurde dieses Treffen angesetzt. Die ansatzweise durchgeführte Überprüfung mit nichtssagenden Daten und der Versuch, den mehr war es wohl nicht, die Vertreter des Personals damit abzuspeisen, konnte verhindert werden.
Die Gewerkschaftsorganisation DIRCREDITO hat im letzte Monat eine Umfrage unter deren Mitgliedern nach Art. 7 des Abkommens gestartet. Fragen wie Entwicklung, Auswirkung, Verhalten personeller und organisatorischer Natur wurden wie folgt beantwortet:
Mutterschaften werden nicht ersetzt;
Pensionierungen werden nicht ersetzt;
Kündigungen werden nicht ersetzt;
Back Office ist mangelhaft;
Mitarbeiter werden zu niederen Aufgaben bestimmt;
Ersatzfrage (besonders in den Sommermonaten) wird nicht nachgekommen;
Überstunden werden selten autorisiert und ausbezahlt;
Autorisierte Überstunden werden von übergeordneter Stelle (Regionen) widerrufen;
,Direktoren und Vizedirektoren in Doppelfunktion (Berater) sind mit den Aufgaben überlastet. Eine Aufgabe entweder Koordination oder Beratung wird zurückgestellt.
Marktleiter verzeichnen einen beträchtlichen Arbeitsaufwand;
In den Filialen fehlt die technische Ausrüstung (z.B. Scanner);
Internet ist schwach und Zugriffe werden geblockt bzw. unterbunden;
Reporting (wöchentlich, monatlich, Quartal) wird durch eine Schwemme von Listen erschwert. Es stellt sich die Sinnfrage.
Vorankündigungen von Sitzungen sind sehr kurzfristig gehalten;
Sitzungen werden außerhalb der regulären und kollektivvertraglich geregelten Arbeitszeit gehalten;
Kundenzuweisung ist sehr verschieden und nicht nachvollziehbar;
Kreditakten werden auf die lange Bank geschoben, da die Ausbildung fehlt;
Gehaltszahlung Marktleiter: wird falsch interpretiert, es fehlen anscheinend Bestandteile;
In den Sitzungen, welche mit dem Generaldirektor und verantwortlichen Direktoren abgehalten werden ist alles „glücklich und froh". Die Realität ist verfälscht. Die teilnehmenden Mitarbeiter ziehen es vor zu schweigen; es kann nur vermutet werden, dass sie einerseits aus Selbstschutz und ,noch schlimmer, von Führungskräften angehalten werden zu schweigen.
Bei jeder Personalversammlung die anlässlich der Erneuerung des Nationalen Kollektivvertrages oder Zusatzergänzungsvertrages durchgeführt wird, werden wiederholt die oben aufgelisteten Themen angesprochen. Jetzt sind sie protokolliert.
Nächste Termine:
Thema „VAI II Art. 7" erst wieder im September
Thema „VAP und Leistungs-/Anreizprämie" Ende Juni

SSG

Stellungnahme zur Vereinheitlichung des Schulkalenders

Der Vorstand der SSG im ASGB verwehrt sich vehement gegen eine Vereinheitlichung des Schulkalenders im Sinne einer Verlängerung der Unterrichtzeit und einer Einfu?hrung der 5-Tage-Woche und fu?hrt folgende Überlegungen an:
Rechtliche Überlegungen
Das Landesgesetz aus dem Jahr 2000 garantiert den Schulen die volle Autonomie bei der Festlegung des Schulkalenders. Bisher haben die Schulen in verantwortungsvoller Weise in Absprache mit den Eltern dieses Recht beansprucht und in die Tat umgesetzt. Daraus ergeben sich vielfältige Formen der schulischen Gestaltung im Land. Als SSG verwehren wir uns gegen die Einschränkung der Autonomie auf Schulebene und gegen eine Beschneidung der demokratischen Mitbestimmungsrechte. Sinn des Gesetzes war nämlich, auf die lokalen Gegebenheiten und Notwendigkeiten Ru?cksicht zu nehmen. Absprachen und eine Abstimmung des Schulkalenders auf Bezirksebene sind derzeit bereits möglich.
Praktische und pädagogische Überlegungen
Durch die Einfu?hrung der Fu?nftagewoche nimmt die Belastung fu?r Schu?ler aller Altersgruppen, insbesondere fu?r Fahrschu?ler, drastisch zu, weil diese an mehreren Wochentagen erst spät nach Hause kommen.
Die Teilnahme an Sport- und Musikkursen am Nachmittag ist nicht mehr gewährleistet.
Ein Studium zu Hause bzw. die Ableistung von Hausarbeiten ist kaum mehr möglich.
Hausarbeiten wu?rden sich vermehrt auf den Sonntag verlagern und gemeinsame Aktivitäten der Familien beeinträchtigen.
Die Oberschulreform sieht einen intensiveren Kontakt zwischen Schul- und Arbeitswelt vor. Viele Oberschu?ler arbeiten in den Monaten Juli und August und brauchen nach Schulende und vor Schulbeginn noch eine notwendige und verdiente Erholungsphase.
In vielen Gemeinden sind die logistischen und finanziellen Voraussetzungen fu?r die Einfu?hrung der 5-Tage-Woche nicht gegeben, da die hierfu?r nötigen Infrastrukturen (Schulmensa, geeignete Aufenthaltsräume,)nicht oder nur teilweise bestehen.
Die Benutzung von Spezialräumen konzentriert sich auf 5 Tage pro Woche und ist schwer koordinierbar.
Der derzeitig gu?ltige Schulkalender ermöglicht es den Familien in den Monaten Juni und September gu?nstigere Urlaubsangebote in Anspruch zu nehmen.
Fu?r einen effizienten Unterricht ist es notwendig, dass die Lehrer eine längere psychophysische Erholungsphase haben. Bei einem vorgezogenen Unterrichtsbeginn mu?ssen die vorbereitenden Tätigkeiten und die Fortbildungen in den Monat August verlegt werden.