Landesbedienstete
Resolution der MitarbeiterInnen für die Integration vom 9. Juni 2011

Teilzeitarbeit ist nicht fair!

Wir fordern Vollzeitbeschäftigung zur Absicherung unseres Lebensunterhaltes - jetzt und auch im Alter.
Die Mitarbeiter/innen für Integration von Kindern und Schüler/innen mit Behinderung haben ihren Arbeitsplatz in allen Bildungsinstitutionen unseres Landes, angefangen vom Kindergarten über die Grund- und Mittelschule bis zur Ober- und berufsbildenden Schule. Schon dies fordert von ihnen eine große Flexibilität, denn ihr Arbeitsplatz richtet sich nach den Bedürfnissen, nach der Art der Behinderung des ihnen anvertrauten Kindes und nach der jeweiligen Bildungsinstitution, welches das Kind besucht.
Sie sind fachspezifisch ausgebildete Bedienstete aber nicht im Besitz der Lehrtätigkeit. Ihr Aufgabenbereich ist sehr umfangreich und komplex, da sie einerseits als zusätzliches Personal der jeweiligen Abteilung oder Klasse zugeteilt werden und andererseits spezifisch für das ihnen zugewiesene Kind und für seine Integration in die Schulgemeinschaft zuständig sind. Nun hat sich in den letzten Jahre der Gedanke der Inklusion in den Bildungsinstitutionen breit gemacht und es wurden vermehrt IntegrationslehrerIinnen oder IntegrationskindergärtnerIinnen eingestellt. Die Mitarbeiter für Integration werden immer häufiger in die Rolle der Pflege- und Betreuungsaufgaben gedrängt.
Gleichzeitig steigt der Bedarf an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration durch die Anhebung der Bildungspflicht kontinuierlich an, ohne dass dies aber beim Stellenkontingent berücksichtigt wird. Das Stellenkontingent wird immer mehr zum Stundenkontingent, so konnte weiterhin neues Personal aufgenommen werden, allerdings stehen im Arbeitsangebot fast nur mehr Teilzeitjobs (bis über 70 Prozent) zur Verfügung. Auch langjährige MitarbeiterInnen mit unbefristeten Arbeitsverträgen bleiben von dieser Entwicklung nicht verschont, denn als Stellenverlierer haben viele von ihnen keine Chance mehr auf Vollzeitbeschäftigung.
Trotz jahrelanger Hinweise zu dringendem Handlungsbedarf in dieser prekären Situation ist nun das eingetreten, was man unbedingt verhindern wollte. Es wurde beschlossen, die letzten Vollzeitstellen zu opfern, damit der Bedarf für die Schüler und Schülerinnen mit schwerer Behinderung für das nächste Schuljahr abgedeckt werden kann.
Eine gesamte Berufsgruppe, vom Land ausgebildetes fachspezifisches Personal ist gezwungen, sich mit Teilzeitarbeit zufrieden zu geben! Das ist nicht fair und ist unserer Meinung nach verfassungswidrig!
Die MitarbeiterInnen für Integration fordern die politischen Verantwortlichen auf, diesem Berufsbild Zukunftsperspektiven zu geben und die Voraussetzungen zu schaffen, dass diese Personalkategorie die Möglichkeit hat, sich seinen Lebensunterhalt mit einem Arbeitsvertrag im Landesdienst bestreiten zu können.
Sie fordern:
- die Anerkennung der fachlichen Ausbildung in der Heilpädagogik, Methodik und Didaktik,
- die notwendigen Zeitressourcen für die persönliche Vor- und Nachbereitung, für die Teilnahme an den verschiedensten Sitzungen innerhalb und außerhalb der Schulgemeinschaft und für die Elternarbeit.

Öffentlicher Dienst

Gesamtstaatlicher Arbeitskollektivvertrag der Postbediensteten erneuert

Im Mai 2011 wurde der erneuerte Gesamtstaatliche Arbeitskollektivvertrag der Postbediensteten, betreffend die Jahre 2010 bis 2012 mittels einer Urabstimmung anlässlich der Gewerkschaftsversammlungen von 93 Prozent der Bediensteten definitiv angenommen. Dieser sieht eine stufenweise Lohnerhöhung von 100 Euro vor. Für die vertragslose Zeit erfolgt eine Nachzahlung von 350 Euro (beide Beträge auf die Einstufung „C" bezogen). Weitere 20 Euro sind vorgesehen um die Beträge der Essensgutscheine (Erhöhung von 0,50 Euro ab 01.01.2012) sowie die Zusatzrentenbeiträge zu Lasten des Arbeitgebers (Erhöhung um 0,4 auf 1,9 Prozent ab 01.09.2012) anzuheben. Die entsprechenden Erhöhungen sind in den nachfolgenden Tabellen detailliert angeführt.