Landesbedienstete
MitarbeiterInnen für die Integration von Schülern mit Behinderung

Für eine ganze Berufsgruppe nur mehr Teilzeitjobs

An die 250 MitarbeiterInnen sind am 9. Juni 2011 zur Versammlung nach Bozen gekommen und haben an der anschließender Kundgebung vor dem Landtag teilgenommen, zu der alle Gewerkschaftsorganisationen aufgerufen haben. Das ist mehr als die Hälfte dieser Berufsgruppe, in der 450 Menschen arbeiten. Sie ist sehr klein, ihre täglichen Verdienste sind aber sehr groß, denn sie kümmern sich tagtäglich in den verschiedenen Bildungsinstitutionen um Kinder und SchülerInnen mit schwerer Behinderung. Unterstützt wurden die MitarbeiterInnen für die Integration vom Arbeitskreis Eltern Behinderter durch die Anwesenheit der stellvertretenden Vorsitzenden Ida Psaier. Auch der Präsident der Direktorenvereinigung stellt sich hinter die Forderungen der MitarbeiterInnen und war bei der Aussprache mit den zuständigen Landesräten dabei. Landesrat Thomas Widmann hat Lösungen versprochen, welche in einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Dr. Engelbert Schaller über den Sommer erarbeitet werden sollen. Folgenden Brief mit der Resolution haben alle deutschsprachigen Politiker, einschließlich der Landeshauptmann und der Landtagspräsident erhalten:
„Wie Sie gestern mitbekommen haben, hat vor dem Landtag die Berufsgruppe der Mitarbeiter für die Integration vor dem Landtag gegen ihre prekären Arbeitsverhältnisse protestiert. Es handelt sich dabei um eine kleine Berufsgruppe im Landesdienst. Im deutschsprachigen Bereich arbeiten zurzeit 333 Personen, die sich 222 Stellen teilen müssen, mit dem Ergebnis, dass sich heute schon über 70% mit einer Teilzeitarbeit zufrieden geben müssen. Es sind vor allem Frauen, die sich um das Wohl der Schwächsten in unserer Gesellschaft kümmern und zwar um die Schüler und Schülerinnen mit schwerer Behinderung in den verschiedenen Bildungseinrichtungen. Ihr Aufgabenbereich ist sehr umfangreich und komplex, trotzdem bekommen sie immer mehr Konkurrenz von den Abgängern der UNI, wie Integrationslehrer und Sozialpädagogen. So wurde ihr Stellenkontingent trotz steigenden Bedarf in den letzten zehn Jahren kaum mehr erhöht, ihr Arbeitsbereich konzentriert sich nur auf einen Schüler und wurde immer mehr eingeschränkt, so dass nun auch die letzten Vollzeitstellen reduziert werden, um mit Neueinstellungen auf weitere Teilzeitjobs den steigenden Bedarf zu decken. Es wurde entdeckt, dass zwei Teilzeitkräfte auf einer Vollzeitstelle viel flexibler einsetzbar sind und größere Leistungen erbringen als eine Person in Vollbeschäftigung. Dies wird schon seit Jahren so praktiziert, langsam aber stetig, obwohl wir schon seit Jahren auf diese unwürdige Situation aufmerksam machen, denn laut unserer Umfrage arbeiten heute schon 60 Prozent unfreiwillig in einem reduzierten Arbeitsverhältnis. Die Auswirkungen auf die Familien und auf ihre Altersvorsorge sind entsprechend entwürdigend. Diese Menschen haben große Existenzängste, sie kommen mit ihrem Einkommen nicht mehr über die Runden – und dies im Landesdienst, wo alle glauben, wie privilegiert man ist.
Ich erlaube mir, die Resolution in der Anlage beizulegen und bitte Sie (weiterhin) um ihre Unterstützung für diese kleine Berufsgruppe, die jeden Tag mit ihrer Arbeit Großes leistet."
Mit freundlichen Grüßen
die Vorsitzende Christine Staffler

Landesbedienstete
Resolution der MitarbeiterInnen für die Integration vom 9. Juni 2011

Teilzeitarbeit ist nicht fair!

Wir fordern Vollzeitbeschäftigung zur Absicherung unseres Lebensunterhaltes - jetzt und auch im Alter.
Die Mitarbeiter/innen für Integration von Kindern und Schüler/innen mit Behinderung haben ihren Arbeitsplatz in allen Bildungsinstitutionen unseres Landes, angefangen vom Kindergarten über die Grund- und Mittelschule bis zur Ober- und berufsbildenden Schule. Schon dies fordert von ihnen eine große Flexibilität, denn ihr Arbeitsplatz richtet sich nach den Bedürfnissen, nach der Art der Behinderung des ihnen anvertrauten Kindes und nach der jeweiligen Bildungsinstitution, welches das Kind besucht.
Sie sind fachspezifisch ausgebildete Bedienstete aber nicht im Besitz der Lehrtätigkeit. Ihr Aufgabenbereich ist sehr umfangreich und komplex, da sie einerseits als zusätzliches Personal der jeweiligen Abteilung oder Klasse zugeteilt werden und andererseits spezifisch für das ihnen zugewiesene Kind und für seine Integration in die Schulgemeinschaft zuständig sind. Nun hat sich in den letzten Jahre der Gedanke der Inklusion in den Bildungsinstitutionen breit gemacht und es wurden vermehrt IntegrationslehrerIinnen oder IntegrationskindergärtnerIinnen eingestellt. Die Mitarbeiter für Integration werden immer häufiger in die Rolle der Pflege- und Betreuungsaufgaben gedrängt.
Gleichzeitig steigt der Bedarf an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration durch die Anhebung der Bildungspflicht kontinuierlich an, ohne dass dies aber beim Stellenkontingent berücksichtigt wird. Das Stellenkontingent wird immer mehr zum Stundenkontingent, so konnte weiterhin neues Personal aufgenommen werden, allerdings stehen im Arbeitsangebot fast nur mehr Teilzeitjobs (bis über 70 Prozent) zur Verfügung. Auch langjährige MitarbeiterInnen mit unbefristeten Arbeitsverträgen bleiben von dieser Entwicklung nicht verschont, denn als Stellenverlierer haben viele von ihnen keine Chance mehr auf Vollzeitbeschäftigung.
Trotz jahrelanger Hinweise zu dringendem Handlungsbedarf in dieser prekären Situation ist nun das eingetreten, was man unbedingt verhindern wollte. Es wurde beschlossen, die letzten Vollzeitstellen zu opfern, damit der Bedarf für die Schüler und Schülerinnen mit schwerer Behinderung für das nächste Schuljahr abgedeckt werden kann.
Eine gesamte Berufsgruppe, vom Land ausgebildetes fachspezifisches Personal ist gezwungen, sich mit Teilzeitarbeit zufrieden zu geben! Das ist nicht fair und ist unserer Meinung nach verfassungswidrig!
Die MitarbeiterInnen für Integration fordern die politischen Verantwortlichen auf, diesem Berufsbild Zukunftsperspektiven zu geben und die Voraussetzungen zu schaffen, dass diese Personalkategorie die Möglichkeit hat, sich seinen Lebensunterhalt mit einem Arbeitsvertrag im Landesdienst bestreiten zu können.
Sie fordern:
- die Anerkennung der fachlichen Ausbildung in der Heilpädagogik, Methodik und Didaktik,
- die notwendigen Zeitressourcen für die persönliche Vor- und Nachbereitung, für die Teilnahme an den verschiedensten Sitzungen innerhalb und außerhalb der Schulgemeinschaft und für die Elternarbeit.