Verbrauchertelegramm
Änderung der Zinssätze bei Darlehen:

Einige Banken versuchen telefonische Vorstöße!

Anfang Dezember wurde der Art. 118 des Banken-Einheits-Gesetzes abgeändert: nach nun gültigen Normen können die Zinssätze nicht mehr einseitig von den Banken abgeändert werden, auch nicht im Falle eines begründeten Anlasses. Nun sind in der VZS einige Meldungen von besorgten VerbraucherInnen eingetrudelt, die uns berichten, dass ihre Bank sie telefonisch gebeten habe vorbeizukommen, da „der Zinssatz abzuändern wäre" oder „eine Zinsuntergrenze im Vertrag einzuführen" wäre. Die VZS unterstreicht noch einmal: ab sofort ist in Darlehensverträgen keine einseitige Zinssatz-Abänderung durch die Bank mehr möglich! Wenn sich einzelne DarlehensnehmerInnen entscheiden, die Abänderungen anzunehmen, handelt es sich um das Ergebnis einer „Verhandlung" und nicht mehr um eine „einseitige Abänderung"– und diese sind vertragswirksam.
„Aufzupassen gilt es auch bei den Mitteilungen, die von der Bank schriftlich zugesandt werden: diese sollten immer genauestens gelesen werden. Wenn irgend etwas in dem Dokument Zweifel aufkommen lässt, holen Sie sich Rat bei einem unabhängigen Experten". Die Fachberater für Finanzfragen der VZS stehen Ihnen zur Verfügung (für persönliche Gespräche und telefonisch gegen Vormerkung unter Tel. 0471-975597).

Thema
Unterschriftensammlung für das bessere Gesetz zur Direkten Demokratie.

Das Volk begehrt, was es in der Volksabstimmung 2009 entschieden hat.

Vom 20. März bis Mitte Juni 2011 werden in allen Gemeinden Südtirols Unterschriften gesammelt, damit der Gesetzentwurf zur Direkten Demokratie im Landtag behandelt werden muss. Dafür sind 8000 Unterschriften nötig. Hinter diesem Gesetzentwurf steht die Initiative für mehr Demokratie, einem Bündnis von 40 Organisationen, auch dem ASGB.
Dieses Unterschriftensammlung ist nötig geworden, weil die SVP in ihrer Neuregelung der Direkten Demokratie den Willen der Bevölkerung nicht respektiert, der sich in der landesweiten Volksabstimmung von 2009 ausgedrückt hat. Damals stimmten 114.884 Bürgerinnen und Bürger für das „Bessere Gesetz zur direkten Demokratie", das nötige Quorum von 40 Prozent wurde mit 38,1 Prozent nur knapp verfehlt. Dieses Abstimmungsergebnis belegt aber den starken Mitbestimmungswillen der Südtiroler Bevölkerung und auch, dass sich eine klare Mehrheit für ein Gesetz zur direkten Demokratie ausspricht, mit dem
Bürgerinnen und Bürger ihre Vorschläge zur Volksabstimmung bringen können ohne an Quoren zu scheitern (Initiativrecht)
und die Beschlüsse der Landesregierung stoppen können, bevor diese rechtskräftig werden, um das Volk darüber abstimmen zu lassen (Vetorecht).
Mit sinnvollen Hürden, die auch Minderheiten berücksichtigen.
Das die Rolle des Landtages und der Landesregierung bei der Suche nach guten Lösungen gewährleistet.
Mit fairen Verfahrensregeln, garantierter objektiver Information, Gleichberechtigung, Transparenz, Rechtskonformität und dem Schutz von Minderheiten.
Mit dem Gemeinden selbst landesweite Volksabstimmungen erwirken könnten und so gestärkt und wirklich autonom wären gegenüber dem Land.
Diese wichtigen direktdemokratischen Merkmale sollen nun im Gesetzesentwurf der Initiative für mehr Direkte Demokratie durch diese 8.000 Unterschriften zur Behandlung in den Landtag gebracht werden.
Im Gesetzesvorschlag der SVP hingegen sollen die Bürgerinnen und Bürger in Zukunft keine Vorschläge mehr für eine bessere Regelung der demokratischen Rechte zur Volksabstimmung einbringen dürfen. Es werden von der SVP-Spitze Verbesserungen vorgetäuscht und gleichzeitig werden Regeln eingeführt, durch welche die Mitbestimmungsrechte weiterhin totes Recht bleiben. So will die SVP beispielsweise
das Beteiligungsquorum streichen, dafür aber eine dreimal höhere Unterschriftenzahl und eine doppelte Unterschriftensammlung verlangen.
zwar ein Referendum über Beschlüsse der Landesregierung, dieses aber mit der fast unerreichbar hohen Unterschriftenhürde und beschränkt auf Beschlüsse, die mit so hohen Kosten verbunden sind, dass es nur auf die größten Großprojekte angewandt werden könnte. Und auch in diesen Fällen kann man das Referendum gut umgehen, indem man es mit mehreren Teilbeschlüssen beschließt.
den Schutz der Sprachgruppen so regeln, dass von oben nicht gewünschte Volksabstimmungen verhindert werden können. In etlichen anderen Punkten kommt die gleiche Absicht zum Ausdruck.
Damit werden Volksabstimmungen in der Praxis verunmöglicht.
Helfen Sie mit, dass es in Südtirol künftig wirksame Volksabstimmungen geben kann!
Unterschreiben Sie deshalb dieses Volksbegehren bis spätestens Mitte Juni 2011:
in Ihrer Gemeinde (Gemeindesekretariat)
in den Bürgerzentren der Stadtviertel
an einem Unterschriftentisch (Termine und Orte werden örtlich und auf der Internetseite
www.dirdemdi.org bekannt gemacht).
Wer mithelfen will beim Verteilen von Infoblättern oder an Unterschriftentischen, findet auf der Internetseite www.dirdemdi.org unter dem Banner „Volksbegehren 2011" die Liste der Kontaktpersonen in den Bezirken des Landes oder kann sich einfach im Büro der Initiative in Bozen telefonisch (0471 324987) oder per E-Mail info@dirdemdi.org melden.
An den Unterschriftentischen bitten wir um den Obolus von einem Euro, um die neue Kampagne finanzieren zu können. Wir freuen uns ganz besonders über Spenden, die bei einem Betrag von über 50 Euro im Ausmaß von 19 Prozent vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können. Und wenn Sie bei der Steuererklärung an die Zuwendung der 5 pro Mille an uns denken, dann ist das für uns eine finanzielle Hilfe, die Sie nichts kostet (Steuernummer: 94058890214). Danke!
Stephan Lausch, Initiative für mehr Demokratie