Verbrauchertelegramm

Dioxin-Eier nun auch in Mantua gefunden

Bei sechs Proben von Eiern sind bei kleineren Erzeugerbetrieben in der Provinz Mantua Spuren von Dioxin und PCB gefunden worden. Die Betriebe, die in der Nähe von Industrie- und Müllverbrennungsanlagen angesiedelt sind, wurden inzwischen gesperrt. Die Proben wurden vom dortigen Gesundheitsbetrieb gezogen. „Hier zeigt es sich ganz deutlich, dass für die Lebensmittelsicherheit die öffentliche Lebensmittelüberwachung unabdingbar ist, meint dazu der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), Walther Andreaus.
Die VerbraucherInnen werden durch solche Meldungen arg verunsichert. Da hilft nur Offenheit. Daher sollten alle Namen der aufgefallenen Betriebe und Codes der belasteten Eier von den Behörden veröffentlicht werden!
Die VZS rät allen KonsumentInnen verstärkt auf die Kennzeichnung der Eier zu schauen. Herkunft und Erzeugungsform der Eier erkennt man am Stempel auf dem Ei. Die erste Zahl gibt Aufschluss über die Haltungsform. So steht 0 für Biohaltung,
1 für Freilandhaltung,
2 für Bodenhaltung und
3 für Käfighaltung.
Die anschließende Buchstabenkombination zeigt das Herkunftsland, IT steht für Italien. Es folgt eine dreistellige Nummer, welche die Gemeinde des Erzeugerbetriebes bezeichnet. Dann folgen die Herstellungsprovinz (BZ für Bozen, MN für Mantua) sowie die Identifikationsnummer des Erzeugerbetriebes.

Verbrauchertelegramm

Richtig versichert auf die Piste

Jedes Vergnügen auf der Skipiste kann durch einen Sturz ein jähes Ende finden. Ein ausreichender Versicherungsschutz ist daher nicht wegzudenken! Nach einem Sturz auf der Piste kann es zu erheblichen – im schlimmsten Fall bleibenden – Verletzungen kommen, deren finanzielle Folgen untragbar für den Betroffenen selbst und seine Familienangehörigen sind. Daher sollte vor dem Ski-spaß an eine „private Unfallversicherung" gedacht werden. Diese deckt nicht nur die Unfallkosten sondern, sehr wichtig, die finanziellen Risiken einer „Dauerinvalidität". So erhält der Versicherte im Schadensfall eine einmalige Kapitalauszahlung, deren Höhe je nach Schwere der dauerhaften Schädigung unterschiedlich ist. Dadurch können eventuell nötige Umbauarbeiten an der Wohnung oder am Haus finanziert und der Lebensunterhalt gesichert werden. Kommt der Sturz auf der Skipiste durch Drittverschulden zustande, ist der Unfallverursacher verpflichtet, für den Schaden aufzukommen. Damit sich dieser nicht in den finanziellen Ruin stürzt, ist hier eine „private Haftpflichtversicherung" zweckmäßig (empfohlene Versicherungssumme: 1 Mio. Euro). Weitere Infos und Preisvergleiche erhalten Sie über unseren Versicherungs-Check unter www.verbraucherzentrale.it/21v21d955.html.