Verbrauchertelegramm

Hypotheken löschen kostet wieder

Durch zwei Legislativ-Dekrete (141/2010 und 218/2010) wurde die durch das Bersani-Dekret eingeführte „Vereinfachung hinsichtlich der Löschung von Hypotheken" - d.h. dass alle eingetragenen Hypotheken zur Darlehensabsicherung automatisch gelöscht wurden, sobald die damit verbundene Schuld getilgt war - nun wieder aufgehoben. Seit 2. Jänner 2011 muss man sich somit wieder an einen Notar wenden, um eine Hypothek zur Darlehenssicherung zu löschen. Ein von der Regierung gewollten unnötigen Rückschritt, der für die KonsumentInnen nur mit zusätzliche Kosten verbunden ist.
Allein die Bodenkredit-Darlehen wurden von der neuen Bestimmung ausgeschlossen. Unter Bodenkredit-Darlehen versteht man „einen Kredit zur Gewährung von mittel- bis langfristigen Finanzierungen durch Banken, welche durch eine Hypothek ersten Grades auf eine Immobilie abgesichert sind"; weiters „darf der Kredit nicht höher als 80 Prozent der mit der Hypothek belasteten Immobilienwerte sein oder nicht mehr als 80 Prozent der Arbeitskosten ausmachen, die mit demselben zu verrichten sind". Auch sind die Honorare des Notars bei Abfassung eines Kaufvertrags in Verbindung mit dieser Darlehensart um die Hälfte reduziert.
Wir erinnern auch daran, dass alle Hypotheken erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von 20 Jahren ab ihrer Eintragung vorher wieder erneuert werden.
Die Verbraucherzentrale spricht sich entschieden gegen diesen von der Regierung gewollten unnötigen Rückschritt aus, der für die KonsumentInnen nur mit zusätzliche Kosten verbunden ist. Die Verbraucherzentrale wird sich - in Form von schriftlichen Eingaben – für die Wiedereinführung der alten Regelung mit automatischer Löschung der Hypotheken einsetzen.

Verbrauchertelegramm

Dioxin-Eier nun auch in Mantua gefunden

Bei sechs Proben von Eiern sind bei kleineren Erzeugerbetrieben in der Provinz Mantua Spuren von Dioxin und PCB gefunden worden. Die Betriebe, die in der Nähe von Industrie- und Müllverbrennungsanlagen angesiedelt sind, wurden inzwischen gesperrt. Die Proben wurden vom dortigen Gesundheitsbetrieb gezogen. „Hier zeigt es sich ganz deutlich, dass für die Lebensmittelsicherheit die öffentliche Lebensmittelüberwachung unabdingbar ist, meint dazu der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), Walther Andreaus.
Die VerbraucherInnen werden durch solche Meldungen arg verunsichert. Da hilft nur Offenheit. Daher sollten alle Namen der aufgefallenen Betriebe und Codes der belasteten Eier von den Behörden veröffentlicht werden!
Die VZS rät allen KonsumentInnen verstärkt auf die Kennzeichnung der Eier zu schauen. Herkunft und Erzeugungsform der Eier erkennt man am Stempel auf dem Ei. Die erste Zahl gibt Aufschluss über die Haltungsform. So steht 0 für Biohaltung,
1 für Freilandhaltung,
2 für Bodenhaltung und
3 für Käfighaltung.
Die anschließende Buchstabenkombination zeigt das Herkunftsland, IT steht für Italien. Es folgt eine dreistellige Nummer, welche die Gemeinde des Erzeugerbetriebes bezeichnet. Dann folgen die Herstellungsprovinz (BZ für Bozen, MN für Mantua) sowie die Identifikationsnummer des Erzeugerbetriebes.