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Verunsicherte Konsumenten laut WIFO-Studie

ASGB: Aufschwung nur mit höheren Löhnen machbar

Für den ASGB ist das Ergebnis der letzten Erhebung des Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO) der Handelskammer Bozen, wonach die Konsumenten in Südtirol verunsichert sind, zugleich ein Beweis dafür, dass es in Südtirol höhere Löhne und Renten und weniger Steuer- und Gebührendruck braucht. Dies muss durch lokale Zusatzverträge und gerechtere Tarifordnungen erfolgen.
„Wir brauchen die Gründe für die schwache Kaufkraft und das zurückhaltende Kaufverhalten der Südtiroler nicht bei der internationalen Schuldenkrise oder den nationalen politischen Geschehnissen zu suchen, sondern müssen in erster Linie im eigenen Land den Hebel ansetzen", ist der unser Vorsitzender Tony Tschenett überzeugt.
„Der ASGB wird nicht aufhören, darauf hinzuweisen, dass in Südtirol trotz der viel höheren Lebenshaltungskosten als in anderen Provinzen Italiens in einigen Wirtschaftssektoren noch Löhne bezahlt werden, die gleich oder nur geringfügig höher sind wie jene im restlichen Staatsgebiet", so Tschenett.
„Daher fordern wir vehement den Abschluss und die Erneuerung von lokalen Zusatzkollektivverträgen, sowohl für die Privatwirtschaft als auch für den öffentlichen Dienst. Dies darf nicht als Belastung gesehen werden, sondern ist eine Investition in unsere Volkswirtschaft, denn Produkte brauchen Abnehmer und das können nur Konsumenten sein, die auch nach Bezahlung der Miete, des Darlehens, und der Nahrungsmittel noch Geld übrig haben", erklärt Tschenett weiter.
Angesichts der schwindenden Kaufkraft der lohnabhängigen Bevölkerung kritisiert der ASGB auch das Vorhaben der Landeregierung, die Preise für den Nahverkehr zu erhöhen. Diese Maßnahme treffe vor allem die Arbeitspendler und Arbeitspendlerinnen, wodurch deren Kaufkraft noch einmal geschmälert wird. Der teils miserable Zustand, die Verspätungen und die Ausfälle der in Südtirol verkehrenden Trenitalia-Garnituren rechtfertigen laut ASGB ohnehin keine Preiserhöhung. Auch die Gemeinden könnten ihren Beitrag leisten, die Arbeitnehmer und ihre Familien von den teilweise überhöhten Gebühren für Müll, Wasser und Strom zu entlasten, fordert der ASGB abschließend.

Verbrauchertelegramm

Hypotheken löschen kostet wieder

Durch zwei Legislativ-Dekrete (141/2010 und 218/2010) wurde die durch das Bersani-Dekret eingeführte „Vereinfachung hinsichtlich der Löschung von Hypotheken" - d.h. dass alle eingetragenen Hypotheken zur Darlehensabsicherung automatisch gelöscht wurden, sobald die damit verbundene Schuld getilgt war - nun wieder aufgehoben. Seit 2. Jänner 2011 muss man sich somit wieder an einen Notar wenden, um eine Hypothek zur Darlehenssicherung zu löschen. Ein von der Regierung gewollten unnötigen Rückschritt, der für die KonsumentInnen nur mit zusätzliche Kosten verbunden ist.
Allein die Bodenkredit-Darlehen wurden von der neuen Bestimmung ausgeschlossen. Unter Bodenkredit-Darlehen versteht man „einen Kredit zur Gewährung von mittel- bis langfristigen Finanzierungen durch Banken, welche durch eine Hypothek ersten Grades auf eine Immobilie abgesichert sind"; weiters „darf der Kredit nicht höher als 80 Prozent der mit der Hypothek belasteten Immobilienwerte sein oder nicht mehr als 80 Prozent der Arbeitskosten ausmachen, die mit demselben zu verrichten sind". Auch sind die Honorare des Notars bei Abfassung eines Kaufvertrags in Verbindung mit dieser Darlehensart um die Hälfte reduziert.
Wir erinnern auch daran, dass alle Hypotheken erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von 20 Jahren ab ihrer Eintragung vorher wieder erneuert werden.
Die Verbraucherzentrale spricht sich entschieden gegen diesen von der Regierung gewollten unnötigen Rückschritt aus, der für die KonsumentInnen nur mit zusätzliche Kosten verbunden ist. Die Verbraucherzentrale wird sich - in Form von schriftlichen Eingaben – für die Wiedereinführung der alten Regelung mit automatischer Löschung der Hypotheken einsetzen.