Verbrauchertelegramm
Hypotheken löschen kostet wieder
Durch zwei Legislativ-Dekrete (141/2010 und 218/2010) wurde die durch das Bersani-Dekret eingeführte „Vereinfachung hinsichtlich der Löschung von Hypotheken" - d.h. dass alle eingetragenen Hypotheken zur Darlehensabsicherung automatisch gelöscht wurden, sobald die damit verbundene Schuld getilgt war - nun wieder aufgehoben. Seit 2. Jänner 2011 muss man sich somit wieder an einen Notar wenden, um eine Hypothek zur Darlehenssicherung zu löschen. Ein von der Regierung gewollten unnötigen Rückschritt, der für die KonsumentInnen nur mit zusätzliche Kosten verbunden ist.
Allein die Bodenkredit-Darlehen wurden von der neuen Bestimmung ausgeschlossen. Unter Bodenkredit-Darlehen versteht man „einen Kredit zur Gewährung von mittel- bis langfristigen Finanzierungen durch Banken, welche durch eine Hypothek ersten Grades auf eine Immobilie abgesichert sind"; weiters „darf der Kredit nicht höher als 80 Prozent der mit der Hypothek belasteten Immobilienwerte sein oder nicht mehr als 80 Prozent der Arbeitskosten ausmachen, die mit demselben zu verrichten sind". Auch sind die Honorare des Notars bei Abfassung eines Kaufvertrags in Verbindung mit dieser Darlehensart um die Hälfte reduziert.
Wir erinnern auch daran, dass alle Hypotheken erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von 20 Jahren ab ihrer Eintragung vorher wieder erneuert werden.
Die Verbraucherzentrale spricht sich entschieden gegen diesen von der Regierung gewollten unnötigen Rückschritt aus, der für die KonsumentInnen nur mit zusätzliche Kosten verbunden ist. Die Verbraucherzentrale wird sich - in Form von schriftlichen Eingaben – für die Wiedereinführung der alten Regelung mit automatischer Löschung der Hypotheken einsetzen.