aktuell

Steuerbegünstigung für Arbeitnehmer/innen in der Privatwirtschaft

Im Monat März 2011 wurden zwischen den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden in Südtirol zwei Rahmenabkommen zur Steuerbegünstigungen auf produktivitätsbezogene Lohnelemente für die Beschäftigten in der Privatwirtschaft unterzeichnet. Das erste Abkommen wurde mit dem Unternehmerverband - gültig in erster Linie für den Industriebereich - unterzeichnet, das zweite mit den Arbeitgeberverbänden des Tourismus, Handels- und Dienstleistungssektors, des Handwerks, der Landwirtschaft, der Freiberufler, des Raiffeisensektors und des Genossenschaftswesens. Beide Abkommen gelten bis 31.12.2011.
Laut den gesetzlichen Bestimmungen gilt diese Steuerbegünstigung für folgende Lohnelemente:
Überstundenarbeit
Nachtarbeit
Feiertagsarbeit
Turnusarbeit
Prämien
usw.
Außerdem werden auch jene Lohnelemente berücksichtigt, die in Zusammenhang mit der Steigerung der Produktivität, Qualität, Innovation, der Wettbewerbsfähigkeit und organisatorischen Effizienz des Betriebes stehen.
ArbeitnehmerInnen, die in der Privatwirtschaft beschäftigt sind, zahlen auf die oben genannten Lohnelemente somit nur mehr eine Ersatzsteuer von 10 Prozent anstelle des jeweiligen ordentlichen Steuersatzes von 23 Prozent, 27 Prozent oder 38 Prozent (usw.).
Voraussetzungen
Die Einkommensgrenze für die Steuerbegünstigung beträgt 40.000 Euro steuerpflichtiges Einkommen im Jahr 2010 (inklusive ersatzbesteuerter Teil).
Der begünstigte Höchstbetrag, auf den die Ersatzsteuer von 10 Prozent angewandt wird, beträgt 6.000 Euro.

aktuell
ASGB zur Anfechtung der IRPEF-Reduzierung seitens Rom

Reine Machtdemonstration Roms gegenüber Südtirol

Der ASGB kritisiert die italienische Regierung, weil sie die vom Südtiroler Landtag beschlossene Reduzierung der regionalen Zusatzsteuer (IRPEF-Zuschlag) vor dem Verfassungsgericht anfechten will. Dies zeigt die Konzeptlosigkeit dieser Regierung und die autonomiefeindliche Haltung einiger ihrer Mitglieder.
„Mit diesem Schritt stellt sich die italienischen Regierung in jedem Falle selbst ein Armutszeugnis aus, denn entweder weiß sie nicht mehr, dass sie erst vor einem Jahr dem Land Südtirol mit dem „Mailänder Abkommen" die Möglichkeit zur Abschaffung des regionalen IRPEF-Zuschlag gegeben hat oder es handelt sich wieder einmal um einen Frontalangriff auf Südtirols Autonomie", erklärt der Vorsitzende des ASGB, Tony Tschenett.
„Wir als ASGB sehen in dieser unberechenbaren und widersprüchlichen Vorgangsweise der italienischen Regierung ein Argument mehr und auch die Notwendigkeit, die Südtiroler Autonomie mit der Übernahme weiterer Kompetenzen vom Staat auszubauen und abzusichern", fordert Tschenett.
Der ASGB ist überzeugt, dass der Verfassungsgerichtshof die Anfechtung der Regierung im Sinne des „Mailänders Abkommens" zurückweisen wird, wonach das Land den IRPEF-Zuschlag hätte sogar gänzlich abschaffen können anstatt, wie geschehen, nur teilweise zu reduzieren.