Thema
Unterschriftensammlung für das bessere Gesetz zur Direkten Demokratie.

Das Volk begehrt, was es in der Volksabstimmung 2009 entschieden hat.

Vom 20. März bis Mitte Juni 2011 werden in allen Gemeinden Südtirols Unterschriften gesammelt, damit der Gesetzentwurf zur Direkten Demokratie im Landtag behandelt werden muss. Dafür sind 8000 Unterschriften nötig. Hinter diesem Gesetzentwurf steht die Initiative für mehr Demokratie, einem Bündnis von 40 Organisationen, auch dem ASGB.
Dieses Unterschriftensammlung ist nötig geworden, weil die SVP in ihrer Neuregelung der Direkten Demokratie den Willen der Bevölkerung nicht respektiert, der sich in der landesweiten Volksabstimmung von 2009 ausgedrückt hat. Damals stimmten 114.884 Bürgerinnen und Bürger für das „Bessere Gesetz zur direkten Demokratie", das nötige Quorum von 40 Prozent wurde mit 38,1 Prozent nur knapp verfehlt. Dieses Abstimmungsergebnis belegt aber den starken Mitbestimmungswillen der Südtiroler Bevölkerung und auch, dass sich eine klare Mehrheit für ein Gesetz zur direkten Demokratie ausspricht, mit dem
Bürgerinnen und Bürger ihre Vorschläge zur Volksabstimmung bringen können ohne an Quoren zu scheitern (Initiativrecht)
und die Beschlüsse der Landesregierung stoppen können, bevor diese rechtskräftig werden, um das Volk darüber abstimmen zu lassen (Vetorecht).
Mit sinnvollen Hürden, die auch Minderheiten berücksichtigen.
Das die Rolle des Landtages und der Landesregierung bei der Suche nach guten Lösungen gewährleistet.
Mit fairen Verfahrensregeln, garantierter objektiver Information, Gleichberechtigung, Transparenz, Rechtskonformität und dem Schutz von Minderheiten.
Mit dem Gemeinden selbst landesweite Volksabstimmungen erwirken könnten und so gestärkt und wirklich autonom wären gegenüber dem Land.
Diese wichtigen direktdemokratischen Merkmale sollen nun im Gesetzesentwurf der Initiative für mehr Direkte Demokratie durch diese 8.000 Unterschriften zur Behandlung in den Landtag gebracht werden.
Im Gesetzesvorschlag der SVP hingegen sollen die Bürgerinnen und Bürger in Zukunft keine Vorschläge mehr für eine bessere Regelung der demokratischen Rechte zur Volksabstimmung einbringen dürfen. Es werden von der SVP-Spitze Verbesserungen vorgetäuscht und gleichzeitig werden Regeln eingeführt, durch welche die Mitbestimmungsrechte weiterhin totes Recht bleiben. So will die SVP beispielsweise
das Beteiligungsquorum streichen, dafür aber eine dreimal höhere Unterschriftenzahl und eine doppelte Unterschriftensammlung verlangen.
zwar ein Referendum über Beschlüsse der Landesregierung, dieses aber mit der fast unerreichbar hohen Unterschriftenhürde und beschränkt auf Beschlüsse, die mit so hohen Kosten verbunden sind, dass es nur auf die größten Großprojekte angewandt werden könnte. Und auch in diesen Fällen kann man das Referendum gut umgehen, indem man es mit mehreren Teilbeschlüssen beschließt.
den Schutz der Sprachgruppen so regeln, dass von oben nicht gewünschte Volksabstimmungen verhindert werden können. In etlichen anderen Punkten kommt die gleiche Absicht zum Ausdruck.
Damit werden Volksabstimmungen in der Praxis verunmöglicht.
Helfen Sie mit, dass es in Südtirol künftig wirksame Volksabstimmungen geben kann!
Unterschreiben Sie deshalb dieses Volksbegehren bis spätestens Mitte Juni 2011:
in Ihrer Gemeinde (Gemeindesekretariat)
in den Bürgerzentren der Stadtviertel
an einem Unterschriftentisch (Termine und Orte werden örtlich und auf der Internetseite
www.dirdemdi.org bekannt gemacht).
Wer mithelfen will beim Verteilen von Infoblättern oder an Unterschriftentischen, findet auf der Internetseite www.dirdemdi.org unter dem Banner „Volksbegehren 2011" die Liste der Kontaktpersonen in den Bezirken des Landes oder kann sich einfach im Büro der Initiative in Bozen telefonisch (0471 324987) oder per E-Mail info@dirdemdi.org melden.
An den Unterschriftentischen bitten wir um den Obolus von einem Euro, um die neue Kampagne finanzieren zu können. Wir freuen uns ganz besonders über Spenden, die bei einem Betrag von über 50 Euro im Ausmaß von 19 Prozent vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können. Und wenn Sie bei der Steuererklärung an die Zuwendung der 5 pro Mille an uns denken, dann ist das für uns eine finanzielle Hilfe, die Sie nichts kostet (Steuernummer: 94058890214). Danke!
Stephan Lausch, Initiative für mehr Demokratie

Handel

Kollektivvertrag Handel: Entwurf sorgt für Diskussion

Beschäftigte sollen staatsweit über den neuen Vertrag abstimmen
Im Februar wurde in Rom der Entwurf zum neuen Kollektivvertrag für die Beschäftigten des Handelssektors unterschrieben, allerdings nicht von allen Gewerkschaften.
Während die Fachgewerkschaften des Handelssektors von CISL (Fisascat) und UIL (Uiltucs) den Vertragsentwurf unterzeichnet haben, hat jene von CGIL (Filcams) den Vertragsentwurf nicht unterschrieben und will staatsweit die Beschäftigten darüber abstimmen lassen, da er aus ihrer Sicht einige Verschlechterungen bringt. Auch der ASGB gibt dem Vertragsentwurf eine negative Bewertung und sieht die Notwendigkeit, einige Punkte neu zu verhandeln.
Die Fachgewerkschaft ASGB-Handel unterstützt die Linie der Filcams/CGIL, da mit dem neuen Vertrag Verschlechterungen für die Arbeitnehmer/innen eingeführt werden ohne dass sich dadurch die Situation im Handelssektor bessert.
Die Filcams/CGIL führt daher in den größeren Handelsbetrieben eine Abstimmung durch und ruft dazu auf, gegen diesen Vertragsentwurf zu stimmen. Mit einer mehrheitlichen Ablehnung dieses Vertrages seitens der Beschäftigten will sie den nationalen Arbeitgeberverband Confcommercio dazu bringen, wesentliche Punkte, die für die Beschäftigten im derzeitigen Entwurf eine Verschlechterung bringen würden, neu zu verhandeln. Auch der ASGB-Handel empfiehlt, an der Abstimmung teilzunehmen und gegen den Vertragsentwurf zu stimmen und zwar u.a. aus folgenden Gründen:
Die ersten drei Krankheitstage (Karenzzeit) im Kalenderjahr werden nur mehr für die ersten beiden Krankmeldungen zu 100 Prozent vergütet. Bei der dritten und vierten Abwesenheit wegen Krankheit wird die Karenzzeit nur mehr mit 50 Prozent vergütet. Ab der fünften Krankmeldung wird die Karenzzeit nicht mehr bezahlt, außer in ganz bestimmten Fällen. Mit dieser Neuregelung will man einen Missbrauch des Krankenstandes verhindern. Die Absicht ist richtig, aber in dieser Form trifft es auch jene, die effektiv häufiger gesundheitliche Probleme haben und den Krankenstand effektiv benötigen. Daher muss eine andere Form gefunden werden, um diesen Missbrauch zu unterbinden.
Der Betrieb hat die Möglichkeit, in Zukunft das Krankengeld an den Mitarbeiter selbst zur Gänze zu übernehmen. Der Betrieb erspart sich dadurch die monatlichen Krankenbeiträge an das NISF/INPS, muss aber auch für jenen Anteil des Krankengeldes aufkommen, der ansonsten zu Lasten des NISF/INPS gehen würde. Diese Entscheidung wirft gleich mehrere Fragen auf: wer zahlt das Krankengeld weiter (z.B. im Falle einer längeren Krankheit bis zum 180. Tag), wenn der Betrieb in Konkurs geht? Gelten für die Mitarbeiter von Betrieben, die das Krankengeld selbst übernehmen, andere Kontroll- und Anwesenheitszeiten als jene des NISF/INPS (täglich von 10 bis 12 Uhr und von 17 bis 19 Uhr)? Wer garantiert morgen das Krankengeld für die lohnabhängig Beschäftigten, wenn das NISF/INPS Schritt für Schritt ausgehöhlt wird?
Die jährlichen Freistunden (56 Stunden bei Kleinbetrieben, 72 Stunden für Mitarbeiter in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten) stehen den neu eingestellten Mitarbeitern laut Vertragsentwurf erst nach zwei Jahren zu 50 Prozent und erst nach vier Jahren zu 100 Prozent zu. Diese Regelung schafft zwei Kategorien von Arbeitnehmer/innen. Hinzu kommt, dass im Handelssektor viele mit einem befristeten Arbeitsvertrag beschäftigt sind und viele von ihnen das Recht auf diese Freistunden daher nie erwerben.
Die Möglichkeit auf Landesebene oder auf Betriebsebene Zusatzabkommen abzuschließen, wird mit diesem Vertragsentwurf eingeschränkt und sehr starr geregelt. Die Formulierung im Vertragsentwurf ist mehr darauf ausgerichtet, Vertragselemente zugunsten der Einsparmöglichkeiten für die Betriebe abzuändern. Dies widerspricht dem ursprünglichen Zweck von Zusatzverträgen der zweiten Verhandlungsebene, durch Anpassung an die lokalen Erfordernisse sowohl für die Betriebe (organisatorisch) als auch für die Beschäftigten (ökonomisch) Verbesserungen im Vergleich zu den nationalen Kollektivverträgen zu bringen.
Hinzu kommt, dass es noch schwieriger sein wird, Verträge auf der zweiten Verhandlungsebene abzuschließen, da die Betriebe den Beschäftigten als Alternative einen Betrag von ca. 100 Euro auszahlen können, welcher zudem erst im November 2013 fällig wird.
Bei der Sonntagsarbeit wurde kein Fortschritt erzielt, sondern die bisherige Situation bestätigt. Dies bedeutet, dass sich der italienweite Trend zu mehr Sonntagsarbeit im Handel in Zukunft noch verstärken kann.
Der ASGB sieht in diesem Vertragsentwurf die Interessen und Rechte der Beschäftigten des Handelssektors nicht ausreichend gewahrt und verweist darauf, dass Kollektivverträge ein Schutzmechanismus sind, um den Beschäftigten einen Mindeststandard zu garantieren, welcher schrittweise verbessert werden soll.