Dienstleistungen des ASGB

Steuerrückerstattung für produktivitätbezogene Entlohnung in den Jahren 2008 und 2009

Arbeitnehmer, die im Privatsektor beschäftigt sind und in den Jahren 2008 und 2009 Zahlungen für Überstunden, Nacht-, Feiertags-, Turnusarbeit oder Produktionsprämien erhalten haben, können seit 2010 einen geringeren Steuersatz geltend machen und somit die zu viel gezahlte Differenz zurückfordern.
Wenn beim heurigen CUD-Modell im Teil B für die Erhöhung der Arbeitsproduktivität ausgeschüttete Beträge in den Feldern 97 und 99 (siehe Pfeil im Beispiel) Beträge aufscheinen, können die zu viel bezahlten Steuern bei der diesjährigen Steuererklärung (Modell 730/2011 oder Modell UNICO/2011) zurückgefordert werden.
Hierfür sind zusätzlich folgende Dokumente erforderlich: die CUD-Modelle der Jahre 2008, 2009 und 2010 bzw. die Steuererklärung der letzten beiden Jahren (2010 und 2009).
Die Steuererklärung kann in allen Bezirksbüros des ASGB abgefasst werden.

Dienstleistungen des ASGB

Feiertagsregelung für lohnabhängig Beschäftigte

Anlässlich des außerordentlichen Feiertages vom 17. März 2011 (150-Jahr-Feier zur Einigung Italiens) ist die häufige Frage nach der arbeitsrechtlichen Handhabung der Feiertage aufgetaucht, weshalb wir hier einen kurzen Überblick zu diesem Thema geben.
Sonderfall 17. März 2011
Dieser Feiertag wurde anlässlich der 150-Jahrfeier zur Einigung Italiens eingeführt und stellt somit einen Einzelfall für das laufende Jahr dar. Ab dem nächsten Jahr kommt dann wieder die bisherige Feiertagsregelung zur Anwendung.
Arbeitnehmer mit Monatslohn (z.B. Handel 26 Tage), die am 17. März 2011 nicht gearbeitet haben, bekommen im März und November den vollen Normallohn ausbezahlt. Der 4. November 2011 wird nicht zusätzlich vergütet. Wer hingegen am 17. März 2011 gearbeitet hat, bekommt neben dem Normallohn für März auch die effektiv gearbeiteten Stunden mit dem kollektivvertraglich vorgesehenen Feiertagszuschlag ausbezahlt.
Arbeitnehmer mit Stundenlohn erhalten für den genossenen Feiertag am 17. März 2011 ein Sechstel des Wochenlohns ausbezahlt. Arbeitnehmer mit Stundenlohn, die an diesem Feiertag arbeiten, erhalten neben einer normalen Tagesentlohnung auch die effektiv gearbeiteten Stunden mit dem vorgesehenen Feiertagszuschlag.
Abweichende Regelungen gibt es in einzelnen Sektoren
Beispiel Chemie: der 4. November wird nicht zusätzlich bezahlt wird, da er bereits in den Freistunden als 5. abgeschaffter Feiertag enthalten ist. Den Beschäftigten dieses Sektors wird für den 17. März 2011 entsprechend die Anzahl der Freistunden reduziert.
Beispiel öffentlicher Dienst: es ist keine zusätzliche Vergütung für abgeschaffte Feiertage oder für Feiertage, die auf den Sonntag fallen, vorgesehen. Ob der 17. März 2011 im öffentlichen Dienst in Südtirol als Feiertag gewertet wird, war zu diesem Zeitpunkt noch unklar, da die Entscheidung darüber noch ausstand. Nachdem zuerst von Seiten des Landes mitgeteilt wurde, dass der 17. März auch für die öffentlich Bediensteten als Feiertag gezählt wird, hat die Personalverwaltung des Landes in den Medien diese Position revidiert und angekündigt, doch die Regelung des Staates zu übernehmen, wonach den öffentlich Bediensteten dieser außerordentliche Feiertag als Urlaubstag verrechnet wird.
25. April 2011 Staatsfeiertag und Ostermontag am selben Tag
Die beiden Feiertage fallen 2011 auf denselben Tag. Daher wird in diesem Fall dieselbe Regelung angewandt wie wenn ein (abgeschaffter) Feiertag auf einen Sonntag fällt, d.h. es wird mit dem Aprillohn ein zusätzlicher Tagessatz ausbezahlt, da den Arbeitnehmern ansonsten ein Feiertag „verloren" gehen würde.
Weitere Aspekte zu den Feiertagen
Feiertage, die mit einem Sonntag oder dem arbeitsfreien Samstag zusammenfallen
Arbeitnehmer mit Monatslohn erhalten für Feiertage (z.B. 25. April, 1. Mai, usw.), die auf einen Sonntag fallen, einen zusätzlichen Tagessatz ausbezahlt.
Dies gilt bei der Fünftagewoche für Feiertage, die auf den arbeitsfreien Samstag fallen, nicht.
Ausgleichsruhetage
Ausgleichsruhetage, die mit einem Feiertag unter der Woche zusammenfallen, werden nicht zusätzlich entlohnt.
Krankenstand
Während eines Krankenstandes steht den Beschäftigten das Krankengeld für alle Krankentage mit Ausnahme der Sonntage und der auf den Sonntag fallenden Feiertage zu.