Gebietskörperschaften

Altersheime: Verband provoziert im Streit um psychophysischen Erholungsurlaub

Der Verband der Seniorenheime Südtirols hat in einem provokanten Rundschreiben die Mitgliedsheime aufgerufen, den psychophysischen Erholungsurlaub für die Bediensteten der Altersheime auszusetzen. Der ASGB wertet dies als schweren Affront gegen das betroffene Pflegepersonal und wirft dem Verband absichtliche Verzögerung bei der Erneuerung des Kollektivvertrages vor.
„Wenn der Verband der Altersheime meint, mit dieser Methode sinnvoll sparen zu können, so sei ihm von unserer Stelle aus gesagt, dass die einzelnen Altersheime im Falle einer Nichtgewährung des kollektivvertraglich festgelegten psychophysischen Erholungsurlaubes mit hohen Prozesskosten rechnen können", warnen die Verantwortlichen des ASGB-Gebietskörperschaften, Hans Rungg und Karl Heiss.
Der psychophysische Erholungsurlaub wurde nach langem Ringen vor etwa zehn Jahren für das Pflegepersonal der Seniorenwohnheime als zusätzlicher Urlaub eingeführt, um dem besonderen Schweregrad dieser Arbeit Rechnung zu tragen und einen notwendigen Ausgleich zu bieten. „Der psychophysische Erholungsurlaub ist wichtig, um die Qualität der geleisteten Pflege zu erhalten. Er ist kollektivvertraglich so geregelt, dass er sowohl mit Fortschreiten des Dienstalters als auch bei Nichtnutzung zunimmt", erklärt Hans Rungg. Es wäre daher im Interesse der Heime selbst, den psychophysischen Erholungsurlaub fortlaufend zu gewähren, anstatt umfangreiche und kostenintensive Urlaubsguthaben anzuhäufen.
Seit zwei Jahren hänge die Reform des psychophysischen Erholungsurlaubes in der Luft und werde vor allem vom Verband der Altersheime blockiert, sodass der entsprechende Bereichskollektivvertrag bisher nicht erneuert werden konnte, so der ASGB. „Der Aufruf des Verbands der Altersheime, kollektivvertragliche Bestimmungen nicht einzuhalten, ist eine schwerwiegende Provokation gegenüber den eigenen Bediensteten und zeigt deutlich, dass der Verbandsführung jeglicher Respekt und jegliche Anerkennung für die teils aufreibende Arbeit des Pflegepersonals fehlt", stellt Karl Heiss fest.
Daher fordert der ASGB-Gebietskörperschaften den Südtiroler Gemeindenverband als Verhandlungspartner auf, den Verband der Altersheime zur Vernunft zu bringen und im Sinne eines beiderseitigen Nutzens die Erneuerung des Bereichskollektivvertrages für die Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Altersheime voranzutreiben.

Gebietskörperschaften

Betreuung unserer Mitglieder in den Bezirken Burggrafenamt und Vinschgau

Aufgrund der Schwierigkeiten bei den Kollektivvertragsverhandlungen ist es für uns sehr wichtig, den Mitgliedern eine intensive Betreuung und gute Dienstleistungen möglichst vor Ort zu bieten. Um diese Aufgaben, die in den letzten Jahren parallel mit unserer Mitgliederzahl stark zugenommen haben, auch weiterhin gerecht zu werden, ist eine klare Aufteilung derselben unter den beiden Landessekretären unbedingt notwendig. Die intensive Betreuung der Bezirke Burggrafenamt und Vinschgau mit den Seitentälern fällt ab nun in die Zuständigkeit des Landessekretärs Hans Rungg. Er ist selbst Vinschger und bereits als langjähriger und erfahrener Gewerkschafter bekannt. Er ist unter der Nummer 335/6935000 oder im ?Bezirksbüro Schlanders unter 0473/730464 oder per e-mail Hrungg@asgb.org. erreichbar. Unser Landessekretär Karl Heiss wird ihn in Zeiten der Abwesenheit (Ferien, Krankheit) oder bei terminlichen Verhinderungen vertreten. Natürlich könnt ihr euch auch weiterhin an unser Landesbüro in Bozen (0471/308220 Brigitte Holzer) wenden.