Verbrauchertelegramm
Erneuter Fall von Internet-Abzocke

Gefälschte Forderungen eines Rechtsanwaltes

In den letzten Tagen haben sich erneut Verbraucher beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) gemeldet, weil sie eine E-Mail mit einer Zahlungsaufforderung wegen einer angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung erhalten haben. Der Versender gibt sich als Rechtsanwalt Florian Giese aus. Diesen Anwalt gibt es zwar tatsächlich, er hat aber nichts mit diesen E-Mails zu tun, sondern ist selbst Opfer der dreisten Internetbetrüger. Die Konsumenten werden dazu aufgefordert „….den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum …. sicher und unkompliziert mit eine UKASH-Karte zu bezahlen. Sollten Sie diesen Bezahlvorgang ablehnen .......wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrechterhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet." Auf seiner Website stellt Rechtsanwalt Giese klar, dass seine Kanzlei nicht in Zusammenhang mit diesen E-Mails steht. Das Europäische Verbraucherzentrum rät daher den Empfängern der dubiosen E-Mail, diese zu ignorieren und auf keinen Fall die geforderte Summe zu bezahlen.

Verbrauchertelegramm
VZS

Glühbirnen-Verbot aufheben!

Auf EU-Ebene muss das Glühbirnenverbot aufgehoben werden. Das fordert die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) nach Tests des deutschen Umweltbundesamtes mit zerbrochenen Energiesparlampen. Sowohl Lampen mit fünf Milligramm als auch solche mit zwei Milligramm Quecksilber verursachen beim Zerbrechen am Boden eine Konzentration des Schwermetalls, die zwanzig Mal über dem zulässigen Richtwert für die Innenraumbelastung liegt. Vor allem für Kinder und Schwangere bedeutet dies eine akute Gesundheitsgefährdung. Vor allem für Kinderzimmer, Schulen, Sporthallen oder Kindergärten empfiehlt das UBA bruchsichere Energiesparlampen mit einer Ummantelung oder anderen Schutzmaßnahmen, die die Lampe vor dem Zerbrechen schützen. Alternativen gibt es wohl auf dem Markt, jedoch sind diese teurer und mit Komforteinbußen verbunden. Die Regierung müsse diesbezüglich die Verbraucher schützen. Hersteller und Händler sollten ihren Kunden das Geld für die unsicheren Produkte zurückerstatten. "Es kann ni cht sein, dass ein sicheres Produkt verboten wird und durch ein unsicheres ersetzt wird", kritisiert die VZS.