Dienstleistungen des ASGB
Fahrtkostenzuschuss für das Jahr 2010
Wer hat Anspruch darauf?
In der Provinz Bozen ansässige Arbeitnehmer/innen, welche im Jahr 2010 mindestens 120 effektive Arbeitstage vom Wohnort zum Arbeitsplatz (innerhalb der Region) gefahren sind und dabei:
1. eine Strecke von mehr als 10 Km zurückgelegt haben, wobei auf dieser Strecke keine öffentlichen Liniendienste verkehren;
2. eine Strecke von mehr als 10 Km zurückgelegt haben, auf welcher öffentliche Liniendienste verkehren, aber insgesamt eine Wartezeit von über 60 Minuten am Anfang und am Ende der Arbeitszeit entsteht;
3. eine Strecke von mehr als 10 Km zurückgelegt haben und die nächste benutzbare Haltestelle mehr als 7 Km vom Wohnort entfernt ist;
Der Beitrag wird NICHT gewährt, wenn,
der Beitrag unter 150,00 Euro liegt;
der Betrieb einen anderen Fahrtenzuschuss bezahlt;
der Betrieb ein Firmenfahrzeug zur Verfügung stellt;
Anrecht auf kostenlose Benutzung eines Linienverkehrsmittels besteht;
Einreichetermin
Das Gesuch ist vollständig auszufüllen sowie mit einer Stempelmarke von 14,62 € zu versehen und innerhalb 31. März 2011 beim Amt für Personenverkehr, Crispi Straße 10, Landhaus 3b, 39100 Bozen, einzureichen. Pro Km werden ca. 0,038 Euro bezahlt. Dem Gesuch muss eine Ablichtung des Personalausweises beigelegt werden.
Wichtig: im Gesuch muss der Arbeitsstundenplan angegeben werden.
Für weitere Informationen wendet euch an die ASGB-Büros.