Dienstleistungen des ASGB

Sprechstunden in den Bezirken

Pustertal
In Toblach in der Gemeinde, jeden Mittwoch von 14.00 bis 15.00 Uhr
In Welsberg in der Gemeinde, jeden Mittwoch von 16.00 bis 17.00 Uhr
In Steinhaus im Pfisterhaus, jeden Donnerstag von 14.00 bis 15.00 Uhr
Sand in Taufers im Bürgersaal, jeden Donnerstag von 16.00 bis 17.00 Uhr
In der RAIKA Niederdorf, jeden 4. Donnerstag im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr
Sprechstunden mit Gottfried von Dellemann zu Miet- und Wohnbaufragen, energetisches Sanierung usw. jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat im ASGB-Büro.
Sprechstunden mit Irene Tappeiner zu Fragen über Pensionsangelegenheiten im öffentlichen Dienst nach Terminvereinbarung mit dem Bezirksbüro.
Sprechstunden der SSG einmal im Monat, Terminvereinbarung mit dem SSG-Büro in Bozen: 0471/308256
Vinschgau
Sprechstunden mit Gottfried von Dellemann zu Miet- und Wohnbaufragen, energetisches Sanierung usw. jeden 2. und 4. Dienstag Vormittag im Monat im ASGB-Büro.
Sprechstunden mit Irene Tappeiner zu Fragen über Pensionsangelegenheiten im öffentlichen Dienst nach Terminvereinbarung mit dem Bezirksbüro.
Sprechstunden der SSG einmal im Monat, Terminvereinbarung mit dem SSG-Büro in Bozen: 0471/308256
Meran
Sprechstunden mit Gottfried von Dellemann zu Miet- und Wohnbaufragen, energetisches Sanierung usw. jeden 2. und 4. Dienstag Nachmittag im Monat im ASGB-Büro.
In der RAIKA Naturns jeden 3. Mittwoch im Monat – nachmittags
Sprechstunden mit Irene Tappeiner zu Fragen über Pensionsangelegenheiten im öffentlichen Dienst nach Terminvereinbarung mit dem Bezirksbüro.
Sprechstunden der SSG einmal im Monat, Terminvereinbarung mit dem SSG-Büro in Bozen: 0471/308256.
Brixen/Sterzing
Sprechstunden mit Gottfried von Dellemann zu Miet- und Wohnbaufragen, energetisches Sanierung usw. jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat im ASGB-Büro Brixen. In Sterzing auf Terminvereinbarung.
Sprechstunden der SSG einmal im Monat, Terminvereinbarung mit dem SSG-Büro in Bozen: 0471/308256.
Sprechstunden mit Irene Tappeiner zu Fragen über Pensionsangelegenheiten im öffentlichen Dienst nach Terminvereinbarung mit dem Bezirksbüro.

Dienstleistungen des ASGB

Fahrtkostenzuschuss für das Jahr 2010

Wer hat Anspruch darauf?
In der Provinz Bozen ansässige Arbeitnehmer/innen, welche im Jahr 2010 mindestens 120 effektive Arbeitstage vom Wohnort zum Arbeitsplatz (innerhalb der Region) gefahren sind und dabei:
1. eine Strecke von mehr als 10 Km zurückgelegt haben, wobei auf dieser Strecke keine öffentlichen Liniendienste verkehren;
2. eine Strecke von mehr als 10 Km zurückgelegt haben, auf welcher öffentliche Liniendienste verkehren, aber insgesamt eine Wartezeit von über 60 Minuten am Anfang und am Ende der Arbeitszeit entsteht;
3. eine Strecke von mehr als 10 Km zurückgelegt haben und die nächste benutzbare Haltestelle mehr als 7 Km vom Wohnort entfernt ist;
Der Beitrag wird NICHT gewährt, wenn,
der Beitrag unter 150,00 Euro liegt;
der Betrieb einen anderen Fahrtenzuschuss bezahlt;
der Betrieb ein Firmenfahrzeug zur Verfügung stellt;
Anrecht auf kostenlose Benutzung eines Linienverkehrsmittels besteht;
Einreichetermin
Das Gesuch ist vollständig auszufüllen sowie mit einer Stempelmarke von 14,62 € zu versehen und innerhalb 31. März 2011 beim Amt für Personenverkehr, Crispi Straße 10, Landhaus 3b, 39100 Bozen, einzureichen. Pro Km werden ca. 0,038 Euro bezahlt. Dem Gesuch muss eine Ablichtung des Personalausweises beigelegt werden.
Wichtig: im Gesuch muss der Arbeitsstundenplan angegeben werden.
Für weitere Informationen wendet euch an die ASGB-Büros.