Verbrauchertelegramm
Neue Photovoltaikförderung

Keine sonnigen Aussichten

Die neue Photovoltaikförderung, welche ab 31.12.2010 zur Anwendung kommen wird, bringt für die Konsumenten Kürzungen von bis zu 16 Prozent mit sich. Für Photovoltaikanlagen, welche ab dem 01. Jänner 2011 in Betrieb gehen, sieht das neue Fördergesetz einige Kürzungen vor. Im Jahre 2011 werden die Fördertarife alle vier Monate um etwa 3 bis 5 Prozent reduziert. Am Jahresende führt dies zu einer Kürzung von bis zu 16 Prozent im Vergleich zum momentanen Stand. So sieht es das entsprechende Förderungsgesetz vor (D. Min. Sviluppo Economico 06/08/2010, veröffentlicht im Amtsblatt / Gazzetta Ufficiale Nr. 197 vom 24/08/2010). Da künftig neben der Größe der Anlage und deren architektonischer Integration auch das Datum der Inbetriebnahme eine wichtige Rolle für die Höhe der Fördertarife spielt, sollte man sich mehr denn je vorab ausreichend informieren. Weitere Infos auf www.verbraucherzentrale.it.

Verbrauchertelegramm
Änderung der Tausendstel-Tabelle

Es reicht die Mehrheit

Das Problem der Änderung der Tausendstel-Tabelle stellt sich immer dann, wenn einer der Miteigentümer seinen Immobilienanteil vergrößert, z.B. in dem eine Terrasse in Wintergarten umgewandelt wird oder, falls er im letzten Stock wohnt, indem er aufbaut. In diesen Fällen steigen die Tausendstel in seinem Besitz, und die Tausendstel-Tabelle müsste abgeändert werden. Der Kassationsgerichtshof hat nun mit einer Entscheidung (Urteil (Nr. 18477 vom 9. August 2010) das gültige Prinzip geändert: ab sofort braucht es für die Genehmigung und die Änderung der Tausendstel-Tabelle nicht mehr das Einverständnis aller Miteigentümer, sondern es reicht die Mehrheit der bei der Versammlung Anwesenden.