Verbrauchertelegramm
Fernsehgebühr
Befreiung für über 75-Jährige
Mit Rundschreiben Nr. 46/E vom 20.09.2010 der Agentur für Einnahmen wurden endlich die Voraussetzungen für die bereits mit dem Haushaltsgesetz 2008 beschlossene Befreiung von der Fernsehgebühr für Senioren festgelegt. Die Befreiung in Anspruch nehmen können jene Personen, die 75 Jahre oder älter sind, mit einem Einkommen (das eigene und jenes des Ehepartners) unter 516,46 Euro für 13 Monate pro Jahr, ohne zusammenlebende Familienmitglieder. Die Links zu den Formularen sowie weitere Anweisungen finden Sie auf www.verbraucherzentrale.it unter FAQ.