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Staatliches Familiengeld 2010 Ansuchen innerhalb 31. Januar 2011

Bis 31. Januar 2011 hat man die Möglichkeit, das Ansuchen für das staatliche Familiengeld zu stellen. Voraussetzungen sind mindestens drei minderjährige Kinder, wobei die Einkommens- und Vermögenssituation der Familiengemeinschaft 23.362,70 Euro nicht übersteigen darf. Das Familiengeld beträgt monatlich maximal 129,79 Euro.
Mitzubringen sind:
Einkommen des Jahres 2009 aller Personen, die auf dem Familienbogen aufscheinen.
Vermögenswerte
aktueller Katasterauszug (falls Besitz vorhanden)
Mietvertrag (wenn die Familie in einer Mietwohnung lebt)
Familienbogen
IBAN-Nummer
Kopie der Identitätskarte
Die Gesuche können bei den Patronatsstellen des ASGB eingereicht werden.

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Rückwirkendes Arbeitslosengeld Anträge ab Januar 2011 bis spätestens 31. März 2011

Alle ArbeitnemerInnen, die seit mindestens zwei Jahren sozial versichert sind und im Jahr 2010 wenigstens 78 Tage gearbeitet haben, können rückwirkend um das Arbeitslosengeld mit verringerten Voraussetzungen ansuchen. Achtung: Bei Selbstkündigung besteht kein Anrecht! Der Antrag muss bis spätestens 31. März 2011 beim NISF/INPS eingereicht werden.
Mitzubringen sind:
Arbeitszeiten des Jahres 2010
IBAN-Nummer des Bankkontos
Gültige Identitätskarte bzw. gültiger Reisepass
für Nicht-EU-Bürger: gültige Aufenthaltsgenehmigung
Sollte gleichzeitig um die Familienzulage auf das Arbeitslosengeld angesucht werden, sind zusätzlich mitzubringen:
Familienbogen
Einkommenserklärung der letzten zwei Jahre
Die MitarbeiterInnen des Patronats sind beim Ausfüllen der Gesuche gerne behilflich.