Dienstleistungen des ASGB

Mütter aufgepasst!

Bist du Mutter und hast du nach dem Elternurlaub gekündigt?
Bist du derzeit nicht pensionsversichert?
Denk an deine Zukunft!
Wir informieren dich gerne, wie es um deine zukünftige Rente steht, wie du deine Situation verbessern kannst und welche Beiträge du erhalten kannst um dein Alter besser abzusichern.
Wende dich an die MitarbeiterInnen des ASGB-Patronats.

SBR

Staatliches Familiengeld 2010 Ansuchen innerhalb 31. Januar 2011

Bis 31. Januar 2011 hat man die Möglichkeit, das Ansuchen für das staatliche Familiengeld zu stellen. Voraussetzungen sind mindestens drei minderjährige Kinder, wobei die Einkommens- und Vermögenssituation der Familiengemeinschaft 23.362,70 Euro nicht übersteigen darf. Das Familiengeld beträgt monatlich maximal 129,79 Euro.
Mitzubringen sind:
Einkommen des Jahres 2009 aller Personen, die auf dem Familienbogen aufscheinen.
Vermögenswerte
aktueller Katasterauszug (falls Besitz vorhanden)
Mietvertrag (wenn die Familie in einer Mietwohnung lebt)
Familienbogen
IBAN-Nummer
Kopie der Identitätskarte
Die Gesuche können bei den Patronatsstellen des ASGB eingereicht werden.