Dienstleistungen des ASGB

Wichtige Termine 2011 im Bereich Vorsorge

Bis 31. Januar 2011
Staatliches Familiengeld
Bis 28. Februar 2011
Zuschuss für alle jene, die aufgrund der Wirtschaftskrise die Arbeit verloren haben bzw. von der Arbeit suspendiert worden sind (Zeitraum September bis Dezember 2010)
Bis 31. März 2011
- Ansuchen um das landwirtschaftliche Arbeitslosengeld
- Ansuchen um das Arbeitslosengeld mit verringerten Voraussetzungen
Bis 30. Juni 2011
- Zuschuss zur Rentenabsicherung von Erziehungszeiten
- Zuschuss zur Rentenabsicherung von Pflegezeiten
- Zuschuss für den Aufbau einer Zusatzrente
- Zuschuss für die Zusatzrente für jene, die aufgrund der Wirtschaftskrise Arbeit verloren haben bzw. von der Arbeit suspendiert worden sind
Ab 01. Juli 2011
Familienzulage
Bis 31. Juli 2011
Reduzierung des Beitrages für die Hausfrauenrente
Ab 01. September 2011
Erneuerung der Ticketbefreiung
Von 01. September 2011
Erneuerung des Familiengeldes von bis 31. Dezember 2011 Land und Region

Dienstleistungen des ASGB

Energetisches Sanieren – 55 Prozent Abschreibung verlängert

In letzter Minute wurde nun doch das Gesetz für die energetische Sanierung, der sogenannten 55 Prozent Steuerbonus im Haushaltsgesetz 2011 verlängert. Vorerst gilt diese Verlängerung nur für das kommende Jahr 2011.
Hausbesitzer welche ihre Immobilie energetisch sanieren, können die Spesen nun auch nächstes Jahr über das entsprechende Gesetz abschreiben. Bis vor kurzen sah es so aus, dass das Gesetz aus dem Jahr 2007 heuer ausläufen würde. Auf Druck vieler Politiker und Interessengemeinschaften wurde jetzt die Verlängerung beschlossen. Wollte man vorerst nur einen Teil der im Gesetz vorgesehenen Arbeiten für die Verlängerung vorsehen, so werden jetzt doch die Bestimmungen in ihrer Gesamtheit übernommen. Einzige Ausnahme bildet die Laufzeit für die Abschreibung. So ist es nur mehr möglich, die Spesen in zehn Jahren aufgeteilt abzuschreiben und nicht mehr in fünf wie im laufenden Jahr. Grund dafür sind Sparmaßnahmen der Regierung.
Wer im Jahr 2009 Arbeiten begonnen hatte und diese im 2010 weiterführte, war verpflichtet innerhalb 30. März 2010 eine entsprechende Meldung für die Fortführung der Arbeiten abzufassen. Falls diese Verpflichtung für das Jahr 2010/2011 auch wieder gilt werden wir dies in unserer nächsten Ausgabe bekanntgeben.