Dienstleistungen des ASGB

STEUERERKLÄRUNGEN 2011 - Dokumentation

Das Steuerbeistandszentrum des ASGB, die DGA GmbH ist gesetzlich verpflichtet, auf die für die Steuererklärung Modell 730 benötigten Dokumente die Konformitätsbescheinigung zu erteilen (visto di comformitá). Das bedeutet, dass für alle für das Modell 730 verwendeten Unterlagen wir als Steuerbeistandszentrum die Verantwortung für deren Richtigkeit übernehmen müssen.
Bisher sind wir dieser Pflicht nachgekommen, indem wir die Unterlagen (CUD, Arztspesen, Versicherungsbelege, usw.) zurückbehalten haben. Ab kommenden Jahr, also mit dem 730/2011 werden wir die Unterlagen nicht mehr aufbewahren, sondern nach genauer Prüfung auf deren Richtigkeit mit dem eigens dafür vorgesehenen Stempel abstempeln und dem Erklärer zurückgeben. Der Erklärer ist dann verpflichtet, die Unterlagen für eine eventuelle Kontrolle der Agentur der Einnahmen aufzubewahren. Maximale Aufbewahrungszeit: sechs bis sieben Jahre.
Das Modell 730 erhält auch mit diesem System die Konformitätsbescheinigung und ist rechtlich in Ordnung. Es ist also nicht mehr notwendig Kopien von den Unterlagen zu machen, da diese gleich nach Abfassung der Steuererklärung wieder zurückgegeben werden.

Dienstleistungen des ASGB

Entsorgung der alten Steuererklärungen

Die alten Steuererklärungen bis zum Jahr 2002 (Modell 730/2003 bzw. UNICO/2003) können nun entsorgt werden. Jeder der die Unterlagen zu Hause aufbewahren möchte, kann daher ab sofort am Hauptsitz in Bozen und allen Bezirksbüros bis spätestens 28.02.2011 die alten Steuererklärungen sowie dazugehörige Rechnungen unter vorhergehender telefonischer Mitteilung abholen. Die Unterlagen, die nicht abgeholt werden, werden fachgerecht entsorgt.