Dienstleistungen des ASGB

Das neue Wohnbauprogramm zur Mittelstandsförderung

Das neue Wohnbauprogramm ist ein erster Versuch eine konkrete Antwort auf die Schwierigkeiten von Angehörigen des Mittelstandes, eine Miet- oder Eigentumswohnung zu einem akzeptablen Preis zu erwerben, zu finden. Durch das neue Wohnbauprogramm erwartet sich die Landesregierung einen preisverringernden Effekt auf den Mietenmarkt und zugleich eine Ankurbelung der Bauwirtschaft. Was sieht das neue Wohnbauprogramm im Detail vor?
Die Mittelstandswohnungen in den Gemeinden
Im Rahmen des neuen Wohnbauprogramms sollen 700 Wohnungen in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern errichtet werden und 300 Wohnungen in den restlichen Gemeinden. Die Aufteilung auf die einzelnen Gemeinden ist folgende:
Bozen - 330 Wohnungen
Meran - 120 Wohnungen
Brixen - 66 Wohnungen
Leifers - 54 Wohnungen
Bruneck - 49 Wohnungen
Eppan - 45 Wohnungen
Lana - 36 Wohnungen
Andere Gemeinden - 300 Wohnungen
Insgesamt - 1.000 Wohnungen
Bauträger
Das Bauprogramm wird durchgeführt von:
den Gemeinden
dem Institut für Sozialen Wohnbau
Gesellschaften oder Körperschaften ohne Gewinnabsicht
Aufgrund des knappen Baugrundes im gesamten Landesgebiet soll bei der Umsetzung des Wohnbauprogramms vor allem die Wiedergewinnung leer stehender Kubatur gefördert werden. In einer Vereinbarung mit der öffentlichen Verwaltung legen die genannten Bauträger die Anzahl der zu errichtenden Wohnungen sowie gegebenenfalls besondere Zielgruppen wie junge Paare, Singles, unter-35-jährige usw. fest.
Wohnungstypen
Das Programm führt zwei neue Wohnbauförderungsmaßnahmen für Eigentum und Miete ein. Interessierte können wählen zwischen:
zehnjährige Mietrotation
Ratenkauf
Zehnjährige Mietrotation
Bis zu 30 Prozent der laut Programm vorgesehenen Wohnungen wird mit dem Ziel der dauerhaften Vermietung in Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern errichtet. Das Wohnbauinstitut wird zum großen Teil die Realisierung dieser Mietwohnungen übernehmen. Die einzelnen Wohnungen werden den jeweiligen Mietern für höchstens zehn Jahre überlassen.
Für die Mieter der 2. Einkommensstufe entspricht die Miete dem Landesmietzins. Für die 3., 4. und 5. Einkommensstufe ist der Mietzins um 5 bzw. um 10 und 15 Prozent erhöht.
Der Landesmietzins entspricht 4 Prozent des Konventionalwertes der Wohnung und beträgt derzeit für Bozen 6,16 Euro pro m? Konventionalfläche.
Beispiel: Für eine Wohnung mit ca. 60 m? Wohnfläche, denen ca. 80 m? Konventionalfläche entsprechen, liegt der monatliche Landesmietzins bei 492,80 Euro (und bei 5.913,60 pro Jahr).
An die Mieter dieser Wohnungen wird kein Wohngeld gewährt.
Ratenkauf
Dieser Typ von Wohnungen wird von den Gemeinden oder gemeinnützigen Körperschaften bzw. Gesellschaften realisiert. Vorgesehen ist, dass die zukünftigen Eigentümer eine Anzahlung über einen Teil des Kaufpreises (höchstens 25 Prozent) der Wohnungen leisten. Der Kaufpreis entspricht den effektiven Kosten für die Realisierung der Wohnung, von denen wiederum der vom Bauträger erhaltene Landesbeitrag in Abzug gebracht wird.
Danach sind zehn Jahre lang Monatsraten zu zahlen, die dem Landesmietzins entsprechen (6,16 Euro pro m? Konventionalfläche für die Gemeinde Bozen). Mit der Gemeinde oder den gemeinnützigen Gesellschaften bzw. Körperschaften können aber auch höhere Monatsraten vereinbart werden.
Nach zehn Jahren, dem Zeitpunkt der Übertragung des Eigentums, muss der Restbetrag überwiesen werden. Dieser entspricht den effektiven Kosten für die Realisierung der Wohnung, abzüglich des Landesbeitrages, abzüglich der geleisteten Anzahlung und dem Überschuss der bezahlten, monatlichen Raten.
Für diese Wohnungen kann keine Wohnbauförderung für den Kauf oder Neubau der Erstwohnung in Anspruch genommen werden.
Zugangsvoraussetzungen
Die Wohnungen dürfen nur an Personen vergeben werden, die über ein Gesamteinkommen verfügen, das zwischen der 2. und 5. Einkommensstufe liegt und die Voraussetzungen besitzen, um zu den Wohnbauförderungsmaßnahmen des Landes für Bau, Kauf und Wiedergewinnung von Erstwohnungen zugelassen zu werden.
Bevorzugungskriterien und Punktebewertung
Dem Antragsteller für eine Mittelstandswohnung werden Bevorzugungskriterien zuerkannt und auf deren Grundlage eine bestimmte Punktezahl berechnet. Die Bevorzugungskriterien können auch spezifische Bevölkerungsgruppen gezielt fördern.
Erstellung der Rangordnung
Die Rangordnung wird auf Grund der Punkteanzahl, die anhand der oben genannten Bevorzugungskriterien errechnet wird, erstellt.
Das Wohnbauinstitut erstellt Rangordnungen für all jene Gemeinden, in denen es die Mietwohnungen errichtet. Die Rangordnungen für die Miet- und Eigentumswohnungen, die von den Gemeinden und gemeinnützigen Körperschaften bzw. Gesellschaften auf gefördertem Baugrund realisiert werden, werden von den Gemeinden erstellt.
Einreichung der Gesuche
Die Fristen und Modalitäten für die Einreichung der Gesuche werden vom Wohnbauinstitut, den Gemeinden oder den Gemeinden in Zusammenarbeit mit den gemeinnützigen Körperschaften in den einzelnen Ausschreibungen für die Erstellung der Rangordnungen festgelegt.
Gesuche können erst nach Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungen eingereicht werden, worüber in den lokalen Medien ausführlich berichtet wird.
Ausmaß der Finanzierung
Für das Bauprogramm der 1.000 Mittelstandswohnungen stellt das Land im Dreijahreszeitraum 2009-2011 alljährlich 14 Millionen Euro zur Verfügung.
Es handelt sich um einen Beitrag, der an die Bauträger und nicht an die einzelnen Antragsteller ausbezahlt wird. Für die Gemeinden und gemeinnützigen Körperschaften bzw. Gesellschaften bestehen folgende Finanzierungsmöglichkeiten:
Einmalige Beiträge für den Bau von Wohnungen
Das Wohnbauförderungsgesetz sieht für den Bau der Mittelstandswohnungen die Gewährung eines einmaligen Beitrages vor, der nach den gesetzlichen Baukosten einer Wohnung mit einer Konventionalfläche von 80 m? sowie der Einkommensstufe des zukünftigen Mieters / Eigentümers bemessen wird:
2. Einkommensstufe: max. 40% der Baukosten einer Wohnung mit einer Konventionalfläche von 80 m? (max. 42.240,00 Euro)
3. Einkommensstufe: max. 30 % (max. 31.680,00 Euro)
4. Einkommensstufe: max. 20% (max. 21.120,00 Euro)
5. Einkommensstufe: max. 10% (max. 10.560,00 Euro)
Für den Erwerb des Baugrundes sind weitere Förderungsmöglichkeiten für Gemeinden und gemeinnützige Körperschaften bzw. Gesellschaften vorgesehen.
Vorkehrungen gegen Spekulation
Die Wohnungen, die für den Mittelstand errichtet werden, unterliegen folgenden Regeln:
Das Wohnbauinstitut hat für die Dauer von 10 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrags ein Vorkaufsrecht an diesen Wohnungen;
Wohnungen, die nicht auf gefördertem Baugrund errichtet werden, müssen laut den Bestimmungen des Landesraumordnungsgesetzes (Art. 79) konventioniert werden;
für Wohnungen, die auf gefördertem Baugrund errichtet wurden, wird die Sozialbindung laut Wohnbauförderungsgesetz (Art.62 und 86) angemerkt.

Dienstleistungen des ASGB

Neuigkeiten im Arbeitsrecht – ein Überblick

Das Gesetz mit den Änderungen im Bereich Arbeitsrecht (Nr. 183/2010) ist am 24. November 2010 in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen und Neuerungen betreffen die Anfechtung von Kündigungen, die befristeten Arbeitsverträge, die Werkverträge, die Lehrverhältnisse sowie die Bestimmungen über Schwerarbeit und Schwarzarbeit.
Die neue Regelung für das Schlichtungs- und Schiedsverfahren
Die neuen Bestimmungen verfügen, dass alle Schlichtungsversuche, die Arbeitsstreitigkeiten zum Gegenstand haben, freiwillig sind. Einzige Ausnahme bilden die Schlichtungen bezüglich jener Arbeitsverträge, die von der zuständigen Kommission beim Arbeitsamt zertifiziert wurden. Diese sind nach wie vor verpflichtend, bevor man mit einem Streitfall vor das Arbeitsgericht geht.
Aufgrund der neuen Bestimmungen wurde das bisherige Verfahren, das bei öffentlichen Schlichtungsversuchen angewandt wurde, abgeschafft. Eine einzige Kommission ist für alle Schlichtungsversuche, sei es für Streitfälle im privaten und als auch im öffentlichen Dienst zuständig. Der Antrag kann bei der Schlichtungskommission für Arbeitsstreitfälle beim Arbeitsservice
hinterlegt oder mittels Einschreiben mit Rückantwort an das Amt zugestellt werden. Gleichzeitig muss eine Kopie des Antrages bei der Gegenpartei hinterlegt oder dieser mittels Einschreiben mit Rückantwort zugestellt werden. Der Antrag muss unter anderem die Fakten und die Grundlage der Forderung, die Gegenstand der Schlichtung ist, enthalten.
Falls die Gegenpartei beabsichtigt, sich in das Verfahren einzulassen, hat sie 20 Tage nach Erhalt des Antrages Zeit, einen Schriftsatz mit eventueller Widerklage beim Arbeitsservice zu hinterlegen. Lässt sich die Gegenpartei innerhalb der 20 Tage nicht in das Verfahren ein, so kann sich jede der beiden Parteien an die ordentliche Gerichtspartei für die Durchsetzung der Forderung wenden. In diesem Fall lädt der Arbeitsservice die Parteien nicht zum Schlichtungsversuch ein. Lässt sich die Gegenpartei hingegen innerhalb der 20 Tage in das Verfahren ein, so setzt die Kommission innerhalb von 10 Tagen ab Hinterlegung des Einlassungsschriftsatzes durch die beklagte Partei den Schlichtungstermin fest. Der Schlichtungsversuch muss innerhalb der 30 folgenden Tage abgehalten werden. Wenn der Schlichtungsversuch gelingt, wird eine Einigungsniederschrift unterzeichnet.
Gelingt der Schlichtungsversuch nicht, so unterbreitet die Kommission einen Vorschlag, um den Streitfall gütlich zu lösen. Wird der Vorschlag nicht angenommen, so werden die Gründe für die Ablehnung in der Niederschrift vermerkt. Im Zuge des eingeleiteten Gerichtsverfahrens bewertet der Richter das Verhalten der Parteien, falls der Vorschlag der Schlichtungskommission von den Parteien unbegründet abgelehnt wurde.
Während des Schlichtungsverfahrens können die Parteien der Kommission das Mandat übertragen, den Streitgegenstand als Schiedskollegium zu lösen.
Sobald die neue Regelung in Kraft ist, wird das neue Antragsformular für die Einberufung der Schlichtungen beim Arbeitsservice auf der Homepage der Abteilung Arbeit veröffentlicht (www.provinz.bz.it/arbeit).
Zertifizierung der Arbeitsverträge
Die Zertifizierung von Arbeitsverträgen jeglicher Art soll die Streitfälle im Arbeitsrecht verringern. Die Zertifizierungskommission beim Arbeitsamt klärt die Vertragsart sowie die wesentlichen Vertragsinhalte.
Bei Arbeitsstreitigkeiten müssen die Gerichte die zertifizierten Vereinbarungen beachten.
Es wird festgelegt, dass die Richter bei einer Arbeitsstreitigkeit die allgemeinen Vertragsklauseln über die Begründung des Arbeitsverhältnisses, das Weisungsrecht des Arbeitgebers, die Verlegung des Betriebs und den Rücktritt vom Vertrag nur bezüglich ihrer Gesetzesmäßigkeit überprüfen dürfen.
Befristete Arbeitsverhältnisse
Der Arbeitgeber kann in einem Prozess verurteilt werden, wenn für ein Arbeitsverhältnis eine unzulässige Befristung vereinbart wird. Der Arbeitgeber ist auch verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, welcher dem Arbeitnehmer durch die unzulässige Befristung des Arbeitsverhältnisses entstanden ist. Diese Entschädigung kann zwischen zweieinhalb und zwölf Monatsgehältern variieren.
Sanktionen für Verstöße gegen die Arbeitszeitregelung
Die tägliche Arbeitszeit, der wöchentliche Ruhetag und der Jahresurlaub unterliegen genauen gesetzlichen Regelungen. Die wöchentliche durchschnittliche Arbeitszeit beträgt 48 Stunden, die nicht überschritten werden dürfen. Dem Arbeitnehmer steht ein Ruhetag von mindestens 24 Stunden alle sieben Tage zu. Der Jahresurlaub wird von den jeweiligen Kollektivverträge geregelt. Das neue Gesetz sieht neue Strafen für die Nichteinhaltung dieser Vorschriften vor. Sie betragen zwischen 100 und 5.000 Euro.
Urlaub, Wartestand, Arbeitsfreistellungen
Neu ist auch, dass die Regierung ermächtigt ist, die verschiedenen Regelungen für den Urlaub, den Wartestand und die Arbeitsfreistellungen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor neu zu regeln.
Strafen für nicht einbezahlte Sozialversicherungsbeiträge
Wenn der Arbeitgeber die einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge nicht an das Sozialversicherungsinstitut NISF/INPS innerhalb der vorgesehenen Fristen überweist, macht er sich schuldig. Dies kann mit einer Haftstrafe bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe bis zu 1.022 Euro geahndet werden. Das Vergehen erlischt, wenn der Arbeitgeber innerhalb von drei Monaten nach der Beanstandung durch die Behörde die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge nachträglich überweist.
Vorzeitige Pensionierung bei Schwerarbeit
Für Arbeitnehmer, die ein Alter von 58 Jahren und mindestens 35 Beitragsjahre erreicht haben und Schwerarbeit leisten, sieht das neue Gesetz die Möglichkeit der Frühpensionierung vor. Die Regierung muss noch eine Ermächtigungsverordnung erlassen, die genau abklärt, was unter Schwerarbeit zu verstehen ist.
Arbeitslosenunterstützung
Was die Arbeitslosenunterstützung betrifft, so wird die Regierung hierfür ermächtigt, dieselbe innerhalb von 24 Monaten neu zu regeln.
Weiters sind Regelungen betreffend das Lehrlingswesen, für die Reform der Arbeitsvermittlung sowie für die Beschäftigungsförderung und die Frauenbeschäftigung vorgesehen.
Krankheitsbescheinigung
Sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich werden die Krankheitsbescheinigungen telematisch an den Arbeitgeber geschickt.
Eine große Neuerung ist: nicht konventionierte Ärzte können die Abwesenheiten von weniger als zehn Tagen bescheinigen. Für die Abwesenheiten von mehr als 10 Tagen ist es notwendig, sich an konventionierte Ärzte oder an öffentliche Strukturen zu wenden.