Landesbedienstete
9. Landesvollversammlung der Fachgewerkschaft ASGB-Landesbedienstete

„Öffentliche Dienstleistung im Kontext der Privatisierung sozialer Verantwortung – Europäische Perspektive"

Am 7. Oktober 2010 fand im Kolpinghaus in Bozen die 9. Landesvollversammlung der Fachgewerkschaft ASGB – Landesbedienstete statt. Die Festrede zum obigen Thema wurde vom Rektor der Freien Universität Bozen, Prof. Dr. Walter A. Lorenz, gehalten.
Zur Landesvollversammlung in das Kolpinghaus sind 97 von 140 geladenen Delegierten gekommen, damit sie die Wahlen des Vorstandes und der Rechnungskommission ihrer Gewerkschaftsorganisation für die nächsten drei Jahre durchführen konnten. Angetreten sind für den Vorstand 17 Kandidaten, wobei sich Margit Pfeifer und Irene Tappeiner erstmalig der Wahl stellten. Ansonsten haben sich wiederum die „alten" Vorstandsmitglieder zur Verfügung gestellt, wie Erwin Pfeifer, Brigitta Steiger, Helmut Schatzer, Sybille Steckholzer, Kurt Stolzlechner, Marina Kuppelwieser, Franz Unterkalmsteiner, Frieda Thomaseth, Rudi Pernstich, Peter Enz, Helene Mayr, Brigitte Tschurtschenthaler, Christine Staffler, Sabine Giuntini und Karin Wellenzohn. Für die Rechnungskommission kandidierten wieder Kurt Nocker und neu Fritz Kastner und Marianne Unterfrauner. Den langjährigen Rechnungsrevisoren, Gerhard Kaserer und Klaus Koppelstätter wurde herzlich für ihren Beitrag gedankt.
Elmar Aichner, Bezirkssekretär des Pustertales, führte gekonnt durch die Versammlung. Den Kassenbericht wurde von unserer Kassiererin Karin Wellenzohn vorgetragen, ihr wurde von den Rechnungsrevisoren eine umsichtige Buchhaltung bestätigt, woraufhin die Delegierten den Vorstand entlastete. Besonders geehrt wurde das Gründungsmitglied Marianne Unterfrauner, welche durch ihre aktive und langjährige Vorstandsarbeit einen wertvollen Beitrag für die gewerkschaftliche Vertretung der Landesbediensteten geleistet hat. Über den Gutschein des Kulturclubs der Landesbedienstete hat sie sich besonders gefreut und wir wünschen ihr auch noch auf diesen Weg, neben Gesundheit und besonderes Wohlergehen, noch viele schöne Reisen.
Auch der neu-gegründeten ASGB-Jugend wurde in dieser Versammlung Raum gegeben, sie heiterten die Delegierten mit einen selbst ausgedachten Sketsch auf und sorgten unter den Anwesenden für viel Gelächter.
Nach einer kurzen Pause trafen die Ehrengäste ein, wobei sich die politische Seite bis auf den Landtagsabgeordneten Puis Leitner alle entschuldigt hat. Puis Leitner ist als einziger politischer Vertreter trotz Landtagssitzung zur Versammlung gekommen und hat sich sehr aufmerksam den Tätigkeitsbericht der Vorsitzenden und die Resolutionen der verschiedenen Berufsgruppen angehört. Auch die Führungsliga der Personalverwaltung ist fast vollständig der Einladung gefolgt und gar mancher Abteilungsdirektor und Amtdirektor von anderen Abteilungen haben die Einladung gerne angenommen. Grußbotschaften wurden vom Abteilungsdirektor Dr. Engelbert Schaller, vom Schulamtsleiter Dr. Peter Höllrigl und dem Vorsitzenden vom ASGB Tony Tschenett an die Versammelten gerichtet.
Nach dem Tätigkeitsbericht der Vorsitzenden Christine Staffler über die vergangenen vier Jahren und einer Vorschau, hielt Prof. Dr. Walter A. Lorenz sein Festreferat zum Thema „Öffentliche Dienstleistung im Kontext der Privatisierung sozialer Verantwortung – Europäische Perspektive".
Zum Schluss brachten mehrere Berufsgruppen Resolutionen über besonderen Schwierigkeiten am Arbeitsplatz dar. Es wurden folgende Themen aufgeworfen:
Erneuerung des Bereichsvertrages vom 4. Juli 2002 für das Landespersonal;
Schulwarte und ihre Bedürfnisse;
Frauen und Vollbeschäftigung;
Dem Berufsbild MitarbeiterIn für die Integration Zukunftsperspektiven im Landesdienst geben;
Die Fachgruppe Kindergarten fordert die lang versprochene Studie über die Arbeitszeit und Arbeitszeitbelastung unter dem Kindergartenpersonal durchzuführen;
Lehrer im Landesdienst fordern, dass die Lehrer und Lehrerinnen im Landesdienst solidarisch zueinander sind und zudem fordern Sie den Arbeitgeber auf bei der Umsetzung des Vertrages das Personal mit einzubeziehen.
Alle Resolutionen wurden einstimmig verabschiedet und werden an die politisch Verantwortlichen zugestellt. In der ersten konstituierenden Sitzung des neu gewählten Vorstandes am 17.11.2010 wurde Christine Staffler einstimmig zur Vorsitzenden und Sekretärin der Fachgewerkschaft Landesdienst gewählt. Als ihre Stellvertreterin in beiden Funktionen ist Karin Wellenzohn gewählt worden. In das Sekretariat wurde zusätzlich Erwin Pfeifer, Sabine Giuntini und Rudi Pernstich bestellt. Der Vorstand hat zudem beschlossen, in einer Klausur einen Plan für die laufende Legislatur zu erstellen.

Dienstleistungen des ASGB

Das neue Wohnbauprogramm zur Mittelstandsförderung

Das neue Wohnbauprogramm ist ein erster Versuch eine konkrete Antwort auf die Schwierigkeiten von Angehörigen des Mittelstandes, eine Miet- oder Eigentumswohnung zu einem akzeptablen Preis zu erwerben, zu finden. Durch das neue Wohnbauprogramm erwartet sich die Landesregierung einen preisverringernden Effekt auf den Mietenmarkt und zugleich eine Ankurbelung der Bauwirtschaft. Was sieht das neue Wohnbauprogramm im Detail vor?
Die Mittelstandswohnungen in den Gemeinden
Im Rahmen des neuen Wohnbauprogramms sollen 700 Wohnungen in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern errichtet werden und 300 Wohnungen in den restlichen Gemeinden. Die Aufteilung auf die einzelnen Gemeinden ist folgende:
Bozen - 330 Wohnungen
Meran - 120 Wohnungen
Brixen - 66 Wohnungen
Leifers - 54 Wohnungen
Bruneck - 49 Wohnungen
Eppan - 45 Wohnungen
Lana - 36 Wohnungen
Andere Gemeinden - 300 Wohnungen
Insgesamt - 1.000 Wohnungen
Bauträger
Das Bauprogramm wird durchgeführt von:
den Gemeinden
dem Institut für Sozialen Wohnbau
Gesellschaften oder Körperschaften ohne Gewinnabsicht
Aufgrund des knappen Baugrundes im gesamten Landesgebiet soll bei der Umsetzung des Wohnbauprogramms vor allem die Wiedergewinnung leer stehender Kubatur gefördert werden. In einer Vereinbarung mit der öffentlichen Verwaltung legen die genannten Bauträger die Anzahl der zu errichtenden Wohnungen sowie gegebenenfalls besondere Zielgruppen wie junge Paare, Singles, unter-35-jährige usw. fest.
Wohnungstypen
Das Programm führt zwei neue Wohnbauförderungsmaßnahmen für Eigentum und Miete ein. Interessierte können wählen zwischen:
zehnjährige Mietrotation
Ratenkauf
Zehnjährige Mietrotation
Bis zu 30 Prozent der laut Programm vorgesehenen Wohnungen wird mit dem Ziel der dauerhaften Vermietung in Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern errichtet. Das Wohnbauinstitut wird zum großen Teil die Realisierung dieser Mietwohnungen übernehmen. Die einzelnen Wohnungen werden den jeweiligen Mietern für höchstens zehn Jahre überlassen.
Für die Mieter der 2. Einkommensstufe entspricht die Miete dem Landesmietzins. Für die 3., 4. und 5. Einkommensstufe ist der Mietzins um 5 bzw. um 10 und 15 Prozent erhöht.
Der Landesmietzins entspricht 4 Prozent des Konventionalwertes der Wohnung und beträgt derzeit für Bozen 6,16 Euro pro m? Konventionalfläche.
Beispiel: Für eine Wohnung mit ca. 60 m? Wohnfläche, denen ca. 80 m? Konventionalfläche entsprechen, liegt der monatliche Landesmietzins bei 492,80 Euro (und bei 5.913,60 pro Jahr).
An die Mieter dieser Wohnungen wird kein Wohngeld gewährt.
Ratenkauf
Dieser Typ von Wohnungen wird von den Gemeinden oder gemeinnützigen Körperschaften bzw. Gesellschaften realisiert. Vorgesehen ist, dass die zukünftigen Eigentümer eine Anzahlung über einen Teil des Kaufpreises (höchstens 25 Prozent) der Wohnungen leisten. Der Kaufpreis entspricht den effektiven Kosten für die Realisierung der Wohnung, von denen wiederum der vom Bauträger erhaltene Landesbeitrag in Abzug gebracht wird.
Danach sind zehn Jahre lang Monatsraten zu zahlen, die dem Landesmietzins entsprechen (6,16 Euro pro m? Konventionalfläche für die Gemeinde Bozen). Mit der Gemeinde oder den gemeinnützigen Gesellschaften bzw. Körperschaften können aber auch höhere Monatsraten vereinbart werden.
Nach zehn Jahren, dem Zeitpunkt der Übertragung des Eigentums, muss der Restbetrag überwiesen werden. Dieser entspricht den effektiven Kosten für die Realisierung der Wohnung, abzüglich des Landesbeitrages, abzüglich der geleisteten Anzahlung und dem Überschuss der bezahlten, monatlichen Raten.
Für diese Wohnungen kann keine Wohnbauförderung für den Kauf oder Neubau der Erstwohnung in Anspruch genommen werden.
Zugangsvoraussetzungen
Die Wohnungen dürfen nur an Personen vergeben werden, die über ein Gesamteinkommen verfügen, das zwischen der 2. und 5. Einkommensstufe liegt und die Voraussetzungen besitzen, um zu den Wohnbauförderungsmaßnahmen des Landes für Bau, Kauf und Wiedergewinnung von Erstwohnungen zugelassen zu werden.
Bevorzugungskriterien und Punktebewertung
Dem Antragsteller für eine Mittelstandswohnung werden Bevorzugungskriterien zuerkannt und auf deren Grundlage eine bestimmte Punktezahl berechnet. Die Bevorzugungskriterien können auch spezifische Bevölkerungsgruppen gezielt fördern.
Erstellung der Rangordnung
Die Rangordnung wird auf Grund der Punkteanzahl, die anhand der oben genannten Bevorzugungskriterien errechnet wird, erstellt.
Das Wohnbauinstitut erstellt Rangordnungen für all jene Gemeinden, in denen es die Mietwohnungen errichtet. Die Rangordnungen für die Miet- und Eigentumswohnungen, die von den Gemeinden und gemeinnützigen Körperschaften bzw. Gesellschaften auf gefördertem Baugrund realisiert werden, werden von den Gemeinden erstellt.
Einreichung der Gesuche
Die Fristen und Modalitäten für die Einreichung der Gesuche werden vom Wohnbauinstitut, den Gemeinden oder den Gemeinden in Zusammenarbeit mit den gemeinnützigen Körperschaften in den einzelnen Ausschreibungen für die Erstellung der Rangordnungen festgelegt.
Gesuche können erst nach Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungen eingereicht werden, worüber in den lokalen Medien ausführlich berichtet wird.
Ausmaß der Finanzierung
Für das Bauprogramm der 1.000 Mittelstandswohnungen stellt das Land im Dreijahreszeitraum 2009-2011 alljährlich 14 Millionen Euro zur Verfügung.
Es handelt sich um einen Beitrag, der an die Bauträger und nicht an die einzelnen Antragsteller ausbezahlt wird. Für die Gemeinden und gemeinnützigen Körperschaften bzw. Gesellschaften bestehen folgende Finanzierungsmöglichkeiten:
Einmalige Beiträge für den Bau von Wohnungen
Das Wohnbauförderungsgesetz sieht für den Bau der Mittelstandswohnungen die Gewährung eines einmaligen Beitrages vor, der nach den gesetzlichen Baukosten einer Wohnung mit einer Konventionalfläche von 80 m? sowie der Einkommensstufe des zukünftigen Mieters / Eigentümers bemessen wird:
2. Einkommensstufe: max. 40% der Baukosten einer Wohnung mit einer Konventionalfläche von 80 m? (max. 42.240,00 Euro)
3. Einkommensstufe: max. 30 % (max. 31.680,00 Euro)
4. Einkommensstufe: max. 20% (max. 21.120,00 Euro)
5. Einkommensstufe: max. 10% (max. 10.560,00 Euro)
Für den Erwerb des Baugrundes sind weitere Förderungsmöglichkeiten für Gemeinden und gemeinnützige Körperschaften bzw. Gesellschaften vorgesehen.
Vorkehrungen gegen Spekulation
Die Wohnungen, die für den Mittelstand errichtet werden, unterliegen folgenden Regeln:
Das Wohnbauinstitut hat für die Dauer von 10 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrags ein Vorkaufsrecht an diesen Wohnungen;
Wohnungen, die nicht auf gefördertem Baugrund errichtet werden, müssen laut den Bestimmungen des Landesraumordnungsgesetzes (Art. 79) konventioniert werden;
für Wohnungen, die auf gefördertem Baugrund errichtet wurden, wird die Sozialbindung laut Wohnbauförderungsgesetz (Art.62 und 86) angemerkt.