Handel

Produktivitätsprämie für die Beschäftigten des Südtiroler Handelssektors

Der Landeszusatzvertrag, welcher vom ASGB und den anderen Gewerkschaften mit dem Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol (hds) zusätzlich zum gesamtstaatlichen Kollektivvertrag abgeschlossen wurde, sieht eine jährliche Produktivitätsprämie für die im Sektor Handel und Dienstleistungen beschäftigten Arbeitnehmer vor.
Diese Prämie wird anhand der durchschnittlichen Wirtschaftsleistung des Sektors der jeweils letzten drei Jahre errechnet. Die im Jahr 2008 eingetretene und weiter anhaltende Wirtschaftskrise hat sich auch auf diese Prämie ausgewirkt, sodass die Berechnungen des Wirtschaftsforschungsinstitutes der Handelskammer Bozen (WIFO) für dieses Jahr einen Betrag von 135 Euro ergeben haben, welcher somit deutlich unter jener Prämie liegt, die in den letzten Jahren bezahlt werden konnte. Die Prämie (135 Euro brutto) wird vom Arbeitgeber mit dem Novemberlohnstreifen als einmaliger Betrag ausbezahlt. Anrecht darauf haben alle Arbeitnehmer, welche am 1. März 2010 beschäftigt waren und zwar im Verhältnis zu den im Jahr 2009 gearbeiteten Monaten. Für Teilzeitbeschäftigte wird die Prämie im Verhältnis zur individuellen vertraglichen Arbeitszeit berechnet. Bei den Lehrlingen wird die Prämie anhand der Gehaltsstufe berechnet, die im Monat der Prämienauszahlung erreicht worden ist.

Handel

Arbeit auf den Weihnachtsmärkten

Mitarbeiter/innen auf dem Weih?-nachtsmarkt, die auf begrenzte Zeit als Verkäufer/in tätig sind, sich an einen vorgegebenen festen Stundenplan halten müssen und die Anweisungen des Arbeitgebers zu befolgen haben, müssen als Arbeitnehmer/in auf bestimmte Zeit eingestellt werden. Eventuell können solche Arbeitsverträge auch als Teilzeitverträge abgeschlossen werden. Bei Beendigung eines Arbeitsvertrages auf bestimmte Zeit können diese ArbeitnehmerInnen, sofern die Voraussetzungen bestehen, Antrag um Arbeitslosenunterstützung machen.