Handel

Feiertagsarbeit im Dezember

Für die Beschäftigten der Handelsbetriebe, welche im Dezember an den vorgesehenen Sonntagen und am 8. Dezember arbeiten, gelten folgende Bestimmungen:
Die Arbeitsleistung, die an dem als wöchentlicher Ruhetag vorgesehenen Goldenen Sonntag und am Silbernen Sonntag und am 8. Dezember erbracht wird, muss mit 95 Prozent vergütet werden; zusätzlich besteht für die beiden Sonntage Anspruch auf einen Ersatzruhetag unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Für die am 8. Dezember erbrachte Arbeitsleistung wird hingegen eine höhere Anzahl von bezahlten Freistellungen gewährt.
Etwaige andere Arbeitsleistungen an Sonn- und/oder Feiertagen während des Jahres werden mit einem Aufschlag von 50 Prozent auf den Stundensatz vergütet. Der Ersatz?ruhetage muss innerhalb der gesetzlichen Fristen in Anspruch genommen werden. Für Arbeitnehmer, bei denen die Arbeit an Sonn- und Feiertagen der normalen Wochenarbeitszeit entspricht, da als wöchentlicher Ruhetag ein anderer Tag vorgesehen ist, gilt ein Aufschlag von 30 Prozent.

Handel
EbK prämiert Lehrlinge und Fachschüler

Vinschgaus beste Nachwuchskräfte im Bereich Handel und Verwaltung ausgezeichnet

Auf eine besondere Prämie dürfen sich erstmals ab heuer die besten Lehrlinge und Fachschüler/innen des Sektors Handel und Verwaltung freuen. Mit 500 Euro prämiert die EbK (Bilaterale Körperschaft für Handel und Dienstleistungen) all jene, die am Ende der Schulausbildung eine Endnote von 9,5 und höher aufweisen. Diese Prämie wird jährlich vergeben.
Vor kurzem wurden die Lehrlinge des Bezirks Vinschgau prämiert. An der Landesberufsschule Schlanders erhielten im Rahmen der von Berufsschuldirektor Franz Waldner geleiteten feierlichen Diplomübergabe folgende Absolventen der Gruppe „Verkäufer/innen" die EbK-Prämie:
Sandra Holzknecht aus Kastelbell mit der Endnote 9,7, Kathrin Weithaler aus Schnals mit Endnote 9,6 und Loreto Di Giacomantonio aus Prad mit der Endnote 9,5. Die EbK-Prämie wurde vom EbK-Präsidenten und Fachsekretär der Fachgewerkschaft ASGB-Handel Alex Piras sowie dem Bezirkspräsidenten des Handels- und Dienstleistungsverbandes Südtirol (hds), Dietmar Spechtenhauser und hds-Bezirksleiter Walter Holzeisen an die drei Lehrlinge übergeben. Weiters erhalten jene Unternehmen eine Prämie im Wert von 2.000 Euro, die das Arbeitsverhältnis des prämierten Lehrlings mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag bestätigen. Das Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des neuen Arbeitsvertrages die Beiträge an die EbK sowie Ascom/Covelco seit mindestens sechs Monaten regelmäßig eingezahlt haben.
Die Bilaterale Körperschaft EbK ist eine sozialpartnerschaftliche Einrichtung für den Handels- und Dienstleistungssektor, welche gemeinsam vom hds, vom ASGB und den anderen Gewerkschaften gegründet wurde und verwaltet wird, um gezielte Förderungen und Leistungen für diesen Sektor zu schaffen. Sie bietet den Mitgliedern eine Reihe von Dienstleistungen an, die sich gleichermaßen an Arbeitgeber und Angestellte richten. Weitere Informationen gibt es in den Bezirksbüros des ASGB sowie im Internet unter www.ebk.bz.it.