Verbrauchertelegramm
Fernsehgebühr

Befreiung für über 75-Jährige

Mit Rundschreiben Nr. 46/E vom 20.09.2010 der Agentur für Einnahmen wurden endlich die Voraussetzungen für die bereits mit dem Haushaltsgesetz 2008 beschlossene Befreiung von der Fernsehgebühr für Senioren festgelegt. Die Befreiung in Anspruch nehmen können jene Personen, die 75 Jahre oder älter sind, mit einem Einkommen (das eigene und jenes des Ehepartners) unter 516,46 Euro für 13 Monate pro Jahr, ohne zusammenlebende Familienmitglieder. Die Links zu den Formularen sowie weitere Anweisungen finden Sie auf www.verbraucherzentrale.it unter FAQ.

Verbrauchertelegramm
Neue Photovoltaikförderung

Keine sonnigen Aussichten

Die neue Photovoltaikförderung, welche ab 31.12.2010 zur Anwendung kommen wird, bringt für die Konsumenten Kürzungen von bis zu 16 Prozent mit sich. Für Photovoltaikanlagen, welche ab dem 01. Jänner 2011 in Betrieb gehen, sieht das neue Fördergesetz einige Kürzungen vor. Im Jahre 2011 werden die Fördertarife alle vier Monate um etwa 3 bis 5 Prozent reduziert. Am Jahresende führt dies zu einer Kürzung von bis zu 16 Prozent im Vergleich zum momentanen Stand. So sieht es das entsprechende Förderungsgesetz vor (D. Min. Sviluppo Economico 06/08/2010, veröffentlicht im Amtsblatt / Gazzetta Ufficiale Nr. 197 vom 24/08/2010). Da künftig neben der Größe der Anlage und deren architektonischer Integration auch das Datum der Inbetriebnahme eine wichtige Rolle für die Höhe der Fördertarife spielt, sollte man sich mehr denn je vorab ausreichend informieren. Weitere Infos auf www.verbraucherzentrale.it.