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Kostenloser Rechtsbeistand fürFondsmitglieder – ein Erfolg des ASGB

Die Regionalregierung hat am 16.09.2010 die Ausweitung der Garantien für das in den regionalen Zusatzrenten angesparte Kapital und für die Rendite im Ausmaß der Aufwertung für die Abfertigung von zwei auf fünf Jahren genehmigt.
Eine auf Vorschlag des ASGB eingeführte Neuerung dieser Durchführungsbestimmung ist die Einrichtung eines kostenlosen Rechtsbeistands für Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber die Einzahlung der Zusatzrentenbeiträge unterlässt. Immer wieder mussten Mitglieder des Laborfonds feststellen, dass der Betrieb die vorgesehenen Beiträge - der vom Lohnstreifen einbehaltene Beitrag, der Beitrag zu Lasten des Arbeitgebers sowie der Anteil der Abfertigung - nicht auf ihr Zusatzrentenkonto eingezahlt worden waren, und das über Monate oder Jahre. Die fehlenden Beiträge hätten nur über den Gerichtsweg eingeklagt werden können, die entsprechenden Kosten hätten in manchen Fällen mehr ausgemacht als die fehlenden Beiträge. Daher hat der ASGB die Einrichtung eines kostenlosen Rechtsbeistands für genau diese Fälle gefordert, was nun mit der neuen Durchführungsbestimmung beschlossen wurde. Wenn nun ein Arbeitgeber die Überweisungen in den Rentenfonds nicht vornimmt, so sieht die neue Durchführungsbestimmung vor, dass in solchen Situationen das PensPlan Centrum einen kostenlosen Beratungsdienst und bei Notwendigkeit auch einen kostenlosen rechtlichen Beistand bereitstellt. Vorgesehen ist, dass dies erfolgt, nachdem Mahnungen erfolglos waren und ein Zeitraum von einem Jahr verstrichen ist.

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Intensive Informations- und Beratungsphase zur Zusatzrente

Je mehr in den Medien von notwendigen Rentenreformen die Rede ist und die Politik dies mit drastischen Rentenkürzungen für die Zukunft auch umsetzt, desto wichtiger wird es, dass jeder einzelne Arbeitnehmer sich Gedanken macht, wie er für sich selbst am besten vorsorgen kann.
PensPlan – das Zusatzrentenprojekt der Region – betreibt in den Monaten September und Oktober eine breite Informationskampagne zum Thema Zusatzvorsorge. Landesweit sollen in Zusammenarbeit mit den Partnern, zu denen auch der ASGB zählt, möglichst viele Personen über die Notwendigkeit und die Möglichkeiten einer individuellen Zusatzvorsorge informiert und beraten werden. Ziel ist eine weitere Steigerung der Beitritte zu den regionalen Zusatzrentenfonds (z.B. Laborfonds), da die zukünftigen öffentlichen Renten ein würdiges Leben im Alter nicht mehr garantieren können.
Der ASGB ist als Gründungsmitglied von Laborfonds wesentlich an der Informationskampagne beteiligt. Landesweit informiert der ASGB in den Berufsschulen, in Industriebetrieben, in den eigenen Bezirksbüros sowie mit Informationsabenden in zahlreichen Ortschaften und Gemeinden über dieses Thema. In einigen Bezirken wie dem Burggrafenamt, Bozen sowie dem Eisacktal ist die landesweite Informations- und Beratungsaktion bereits erfolgt oder noch im Gange, in den anderen Bezirken wird sie im Monat Oktober durchgeführt.
Der ASGB sieht es als seine Aufgabe an, die Arbeitnehmer und ihre Familien so gut als möglich zu informieren und ihnen in der großen Flut von Informationen und Werbematerial eine Orientierungshilfe zu geben.
Die öffentlichen Veranstaltungen allein reichen allerdings nicht aus, um für sich die richtige Entscheidung treffen zu können. Daher bietet der ASGB zusätzlich in allen Bezirksbüros (Bozen, Neumarkt, Meran, Schlanders, Brixen, Sterzing und Bruneck) sowie in verschiedenen Betrieben kostenlose individuelle Beratungen an, die so genannten Infopointberatungen.
Die Infopointberatungen finden auf Vormerkung statt und werden vom ASGB das ganze Jahr über angeboten.
Wer die Infopointberatungen während des Zeitraums dieser Kampagne „PensPlan On Tour" in Anspruch nimmt und zwar zwischen dem 1. September und dem 29. Oktober 2010, kann gleichzeitig an einer Verlosung teilnehmen, bei der es ein elektronisches Fahrrad der Marke „Frisbee" zu gewinnen gibt.