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Erneuerung des Familiengeldes von Region und Land – Jetzt ansuchen!!

Vom 1. September bis zum 31. Dezember 2010 kann um das regionale Familiengeld bzw. um das Kindergeld des Landes für das Bezugsjahr 2011 angesucht werden. Hierfür sind folgende Unterlagen erforderlich:
Kopie der Identitätskarte oder Führerschein des Antragstellers
Familieneinkommen des Jahres 2009 (CUD, Model 730, UNICO)
Vermögenswert zum Stand 31. Dezember 2009
aktueller Familienbogen oder Eigenerklärung
IBAN (Bankkoordinaten)
Achtung: Alleinerziehende müssen den Unterhaltsbeitrag des anderen Elternteiles für jedes Kind erklären, mit Angabe, ob dies aus einer gerichtlichen oder privatrechtlichen Vereinbarung abzuleiten ist.
Das Gesuch kann beim Patronat des ASGB in Bozen oder in den Bezirksbüros des ASGB eingereicht werden.
Voraussetzungen
Regionales Familiengeld
Ein Kind innerhalb der ersten sieben Lebensjahre
zwei minderjährige Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder
mindestens ein behindertes Kind mit einer Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent
Ansässigkeit in der Region zum Zeitpunkt des Antrages seit mindestens fünf Jahren oder, wenn unterbrochen, seit mindestens einem Jahr zum Zeitpunkt des Antrages bei nachweislich insgesamt 15 Jahren
Kindergeld des Landes
Das Kindergeld von monaltich 100 Euro wurd für jedes Kind bis zum dritten vollendeten Lebensjahr ausbezahlt, sofern das Familieneinkommen und -vermögen unter 80.000 Euro liegt.
EU-BürgerInnen müssen mindestens einen Tag vor Antrag den Wohnsitz in Südtirol haben, Nicht-EU-Bürgerinnen müssen den Wohnsitz seit mindestens fünf Jahren in Südtirol haben.

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Steuerrückvergütung für Nachtarbeit in den Jahren 2008 und 2009 für Lohnabhängige in der Privatwirtschaft

Die Agentur der Einnahmen hat festgelegt, dass für die in den Jahren 2008 und 2009 geleisteten Nachtarbeitsstunden um eine Rückvergütung der zu viel bezahlten Steuer angesucht werden kann.
Voraussetzungen
Für die im Jahr 2008 (Juli bis Dezember) geleistete Nachtarbeit gilt:
steuerpflichtiges Einkommen im Jahr 2007 (laut Mod. CUD), welches 30.000 Euro nicht überschreitet
die Obergrenze für die Anwendung des Steuersatzes von zehn Prozent beträgt 3.000 Euro
Für die im Jahr 2009 geleistete Nachtarbeit gilt:
steuerpflichtiges Einkommen im Jahr 2008 (laut Mod. CUD), welches 35.000 Euro nicht überschreitet
die Obergrenze für die Anwendung des Steuersatzes von zehn Prozent beträgt 6.000 Euro
Erforderliche Unterlagen:
Erklärung des Arbeitgebers: für die Jahre 2008 und 2009 ist der Arbeitgeber unmittelbar verpflichtet, dem Arbeitnehmer auf Anfrage eine Erklärung über die geleisteten Nachtarbeitsstunden auszuhändigen.
Mod. CUD 2008 und 2009
Steuererklärung 2008 und 2009 (Mod. 730 oder UNICO)
Fristen
Die Rückvergütung für das Jahr 2008 kann innerhalb 30.09.2010 mittels der Zusatzerklärung „Mod. UNICO integrativo 2009" beantragt werden.
Wer im Jahr 2010 die Steuererklärung Mod. 730 gemacht hat, kann die Rückvergütung für das Jahr 2009 innerhalb 25.10.2010 mittels Zusatzerklärung beantragen. Das Mod. Unico 2010 kann hingegen bis 30.09.2011 berichtigt werden.
Alternativ dazu kann zu einem späteren Zeitpunkt ein Antrag um Rückerstattung gestellt werden.
Die im Jahr 2010 geleistete Nachtarbeit wird auf dem Mod. CUD 2011 berücksichtigt.
Die Ansuchen bzw. Zusatzerklärungen für die Rückvergütung können beim Steuerbeistandszentrum des ASGB in Bozen oder in den ASGB-Bezirksbüros eingereicht werden.