SBR
Steuerrückvergütung für Nachtarbeit in den Jahren 2008 und 2009 für Lohnabhängige in der Privatwirtschaft
Die Agentur der Einnahmen hat festgelegt, dass für die in den Jahren 2008 und 2009 geleisteten Nachtarbeitsstunden um eine Rückvergütung der zu viel bezahlten Steuer angesucht werden kann.
Voraussetzungen
Für die im Jahr 2008 (Juli bis Dezember) geleistete Nachtarbeit gilt:
steuerpflichtiges Einkommen im Jahr 2007 (laut Mod. CUD), welches 30.000 Euro nicht überschreitet
die Obergrenze für die Anwendung des Steuersatzes von zehn Prozent beträgt 3.000 Euro
Für die im Jahr 2009 geleistete Nachtarbeit gilt:
steuerpflichtiges Einkommen im Jahr 2008 (laut Mod. CUD), welches 35.000 Euro nicht überschreitet
die Obergrenze für die Anwendung des Steuersatzes von zehn Prozent beträgt 6.000 Euro
Erforderliche Unterlagen:
Erklärung des Arbeitgebers: für die Jahre 2008 und 2009 ist der Arbeitgeber unmittelbar verpflichtet, dem Arbeitnehmer auf Anfrage eine Erklärung über die geleisteten Nachtarbeitsstunden auszuhändigen.
Mod. CUD 2008 und 2009
Steuererklärung 2008 und 2009 (Mod. 730 oder UNICO)
Fristen
Die Rückvergütung für das Jahr 2008 kann innerhalb 30.09.2010 mittels der Zusatzerklärung „Mod. UNICO integrativo 2009" beantragt werden.
Wer im Jahr 2010 die Steuererklärung Mod. 730 gemacht hat, kann die Rückvergütung für das Jahr 2009 innerhalb 25.10.2010 mittels Zusatzerklärung beantragen. Das Mod. Unico 2010 kann hingegen bis 30.09.2011 berichtigt werden.
Alternativ dazu kann zu einem späteren Zeitpunkt ein Antrag um Rückerstattung gestellt werden.
Die im Jahr 2010 geleistete Nachtarbeit wird auf dem Mod. CUD 2011 berücksichtigt.
Die Ansuchen bzw. Zusatzerklärungen für die Rückvergütung können beim Steuerbeistandszentrum des ASGB in Bozen oder in den ASGB-Bezirksbüros eingereicht werden.