SBR
Sprechstunden des ASGB

Patronat Sozialer Beratungsring (SBR) im Bezirk Bruneck

Wir erweitern unseren Service!!
Ab sofort finden die Sprechstunden in den Gemeinden Steinhaus, Sand in Taufers, Welsberg und Toblach wöchentlich statt:
jeden Mittwoch von 14.00 - 15.00 Uhr in Toblach in der Gemeinde
jeden Mittwoch von 16.00 - 17.00 Uhr in Welsberg in der Gemeinde.
jeden Donnerstag von 14.00 – 15.00 Uhr in Steinhaus im Pfisterhaus
Jeden Donnerstag von 16.00 – 17.00 Uhr in Sand in Taufers im Bürgersaal
Wir erledigen für euch:
Rentengesuche
Aufstellung von Versicherungszeiten (auch Ausland)
Überprüfung der Versicherungsbeiträge
Zusammenlegung der Versicherungsbeiträge
Bearbeitung der Rentengesuche
Rekurse bei Invalidenrenten
Freiwillige Weiterversicherung
Zivilinvalidenrenten und Begleitgeld, Pflegegeld
Arbeitslosenunterstützung, Kranken- und Mutterschaftsgeld
Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten
Familiengeld
andere Fürsorgefragen
Beratung in Wohnbaufragen, Mietzuschuss usw.
Briefe an Behörden
Natürlich beraten wir auch in arbeitsrechtlichen Fragen (Auskünfte zu den Kollektivverträgen usw.)
Vom März bis Mai nehmen wir auch die Steuererklärungen entgegen.

SBR

Erneuerung des Familiengeldes von Region und Land – Jetzt ansuchen!!

Vom 1. September bis zum 31. Dezember 2010 kann um das regionale Familiengeld bzw. um das Kindergeld des Landes für das Bezugsjahr 2011 angesucht werden. Hierfür sind folgende Unterlagen erforderlich:
Kopie der Identitätskarte oder Führerschein des Antragstellers
Familieneinkommen des Jahres 2009 (CUD, Model 730, UNICO)
Vermögenswert zum Stand 31. Dezember 2009
aktueller Familienbogen oder Eigenerklärung
IBAN (Bankkoordinaten)
Achtung: Alleinerziehende müssen den Unterhaltsbeitrag des anderen Elternteiles für jedes Kind erklären, mit Angabe, ob dies aus einer gerichtlichen oder privatrechtlichen Vereinbarung abzuleiten ist.
Das Gesuch kann beim Patronat des ASGB in Bozen oder in den Bezirksbüros des ASGB eingereicht werden.
Voraussetzungen
Regionales Familiengeld
Ein Kind innerhalb der ersten sieben Lebensjahre
zwei minderjährige Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder
mindestens ein behindertes Kind mit einer Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent
Ansässigkeit in der Region zum Zeitpunkt des Antrages seit mindestens fünf Jahren oder, wenn unterbrochen, seit mindestens einem Jahr zum Zeitpunkt des Antrages bei nachweislich insgesamt 15 Jahren
Kindergeld des Landes
Das Kindergeld von monaltich 100 Euro wurd für jedes Kind bis zum dritten vollendeten Lebensjahr ausbezahlt, sofern das Familieneinkommen und -vermögen unter 80.000 Euro liegt.
EU-BürgerInnen müssen mindestens einen Tag vor Antrag den Wohnsitz in Südtirol haben, Nicht-EU-Bürgerinnen müssen den Wohnsitz seit mindestens fünf Jahren in Südtirol haben.