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Die neuen Pensionsbestimmungen ab 2011

Durch die Umwandlung des Legislativdekretes Nr. 78/2010 in ein Gesetz sind nun definitiv einige Änderungen im Pensionsrecht ab 1. Januar 2011 eingetreten.
Altersrente
Die bisherigen Antrittsfenster fallen für all jene, die ab 01. Januar 2011 die Pensionsvoraussetzungen erreichen, weg und es werden die sog. persönlichen Einstiegsfenster eingeführt.
In der Privatwirtschaft gelten folgende Bestimmungen (ArbeitnehmerInnen und Selbständige)
Lebensalter Frauen 60 - 20 Beitragsjahre
Lebensalter Männer 65 - 20 Beitragsjahre
Weiterhin gelten mindestens 15 Beitragsjahre für bestimmte Kategorien, wie z.B. für all jene, die innerhalb 31. Dezember 1992 zur freiwilligen Weiterversicherung ermächtigt worden sind.
Antrittsfenster ab 1. Januar 2011
[ArbeitnehmerInnen] Rentenantritt im 13. Monat – also 12 Monate nach Erreichen der Voraussetzungen
[Selbständige] Rentenantritt im 19. Monat – also 18 Monate nach Erreichen der Voraussetzungen
Im öffentlichen Dienst gelten die selben Eintrittsfenster aber das Lebensalter ändert sich für Frauen
Ab 01. Januar 2010
Lebensalter Frauen 61 - 20 Beitragsjahre
Lebensalter Männer 65 - 20 Beitragsjahre
Ab 01. Januar 2011
Lebensalter Frauen 65 - 20 Beitragsjahre
Lebensalter Männer 65 - 20 Beitragsjahre
Dienstaltersrente
Weiterhin aufrecht bleiben die Quoten wie bisher und auch 40 Beitragsjahre unabhängig vom Lebensalter – sei es in der Privatwirtschaft wie auch im öffentlichen Dienst.
Antrittsfenster ab 1. Januar 2011
[ArbeitnehmerInnen] Rentenantritt im 13. Monat – also 12 Monate nach Erreichen der Voraussetzungen
[Selbständige] Rentenantritt im 19. Monat – also 18 Monate nach Erreichen der Voraussetzungen
Nicht betroffen von den neuen Bestimmungen sind:
staatliche Mobilität: für all jene, die aufgrund von Gewerkschaftsabkommen, abgeschlossen innerhalb 30. April 2010, in Mobilität sind und die Pensionsvoraussetzungen innerhalb des Zeitraumes der Mobilität erreichen.
Totalisierung
Für Renten, die aufgrund der Totalisierung ausbezahlt werden, gelten ab 1. Januar 2011 der Rentenantritt wie bei Selbständigen, also 18 Monate nach Erreichen der Voraussetzungen.

SBR
Sprechstunden des ASGB

Patronat Sozialer Beratungsring (SBR) im Bezirk Bruneck

Wir erweitern unseren Service!!
Ab sofort finden die Sprechstunden in den Gemeinden Steinhaus, Sand in Taufers, Welsberg und Toblach wöchentlich statt:
jeden Mittwoch von 14.00 - 15.00 Uhr in Toblach in der Gemeinde
jeden Mittwoch von 16.00 - 17.00 Uhr in Welsberg in der Gemeinde.
jeden Donnerstag von 14.00 – 15.00 Uhr in Steinhaus im Pfisterhaus
Jeden Donnerstag von 16.00 – 17.00 Uhr in Sand in Taufers im Bürgersaal
Wir erledigen für euch:
Rentengesuche
Aufstellung von Versicherungszeiten (auch Ausland)
Überprüfung der Versicherungsbeiträge
Zusammenlegung der Versicherungsbeiträge
Bearbeitung der Rentengesuche
Rekurse bei Invalidenrenten
Freiwillige Weiterversicherung
Zivilinvalidenrenten und Begleitgeld, Pflegegeld
Arbeitslosenunterstützung, Kranken- und Mutterschaftsgeld
Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten
Familiengeld
andere Fürsorgefragen
Beratung in Wohnbaufragen, Mietzuschuss usw.
Briefe an Behörden
Natürlich beraten wir auch in arbeitsrechtlichen Fragen (Auskünfte zu den Kollektivverträgen usw.)
Vom März bis Mai nehmen wir auch die Steuererklärungen entgegen.