Landwirtschaft

Kollektivvertrag für die Landwirtschaft erneuert

Der gesamtstaatliche Kollektivvertrag für die landwirtschaftlichen Arbeiter und Gartenbauarbeiter wurde am 25. Mai 2010 erneuert, nachdem der vorherige Kollektivvertrag am 31.12.2009 ausgelaufen war.
Der neue gesamtstaatliche Kollektivvertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren und zwar vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2013, wobei der provinziale Zusatzvertrag nach zwei Jahren erneuert wird.
Lohnerhöhung von 4,1 Prozent für den Zeitraum 2010/2011
Ab 01.05.2010 wird eine Erhöhung von 2,5 Prozent gewährt und der restliche Teil von 1,6 Prozent ab 01.01.2011.
Teilzeit
Bei Teilzeit können auch Flexibilitäts- (Verschiebung der Arbeitstage) und Elastizitätsklauseln (Erhöhung der Arbeitsstunden) zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin vereinbart werden. Hierbei ist eine Vorankündigung seitens des Arbeitgebers von fünf Tagen vorgesehen, in dringenden Fällen von zwei Tagen. Für die Flexibilitäts- und Elastizitätsklausel steht den Arbeitnehmerinnen ein Zuschlag von 15 Prozent zu.
Die Weigerung seitens der Arbeitnehmerin, flexible oder elastische Klauseln zu unterschreiben, stellt keinen Entlassungsgrund dar.
Die provinzialen Ergänzungsverträge können im Einklang mit den betrieblichen Erfordernissen für Mütter mit Kindern bis zu drei Jahren die Vollzeitarbeitsverhältnisse in Teilzeitverträge umwandeln.
Bilaterale Körperschaft
Es wird eine bilaterale Einrichtung geschaffen, mit dem Ziel ergänzende Vorsorgemaßnahmen, Ausbildung usw.
Überstundenausgleich
Die Überstunden werden im Normalfall ausbezahlt. Der Arbeitnehmer kann sich stattdessen aber für Zeitausgleich entscheiden, wobei nur die Überstundenzuschläge ausbezahlt werden. Jährlich können max. bis zu 250 Überstunden geleistet werden, wobei täglich nicht mehr als zwei und wöchentlich nicht mehr als 12 Überstunden überschritten werden können.

Medien

Vertragsplattform für Buchdrucker ausgearbeitet

Der Kollektivvertrag für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Druckerei- und Verlagswesens ist vor einigen Monaten verfallen. Die Gewerkschaften haben die Vertragsplattform ausgearbeitet.
Hier die wichtigsten Punkte
Die Gewerkschaften haben zur Kenntnis genommen, dass die grafischen Betriebe auf gesamtstaatlicher Ebene, aber auch einige Betriebe in Südtirol, derzeit wirtschaftliche Probleme haben, für die in den nächsten Jahren eine Lösung gefunden werden muss. Der neue gesamtstaatliche Kollektivvertrag wird eine Dauer von drei Jahren haben, also vom 1. April 2010 bis 31. März 2013.
Von den Gewerkschaften werden folgende Verbesserungen gefordert:
Sicherheit am Arbeitsplatz: Der Sicherheitssprecher soll aufgewertet werden, er soll in Zukunft die Möglichkeit haben zusätzliche Kurse zu absolvieren.
Einstufungen: Die Gewerkschaft bzw. die betriebliche Einheitsgewerkschaftsvertretung (EGV) wird gemeinsam mit der Betriebsleitung die einzelnen Einstufungen erneut überprüfen. Bekanntlich sind in den letzten Jahren durch die neuen Technologien neue Berufsbilder entstanden.
Zusatzrentenfonds: Die Firma wird 1,5 Prozent in den Zusatzrentenfonds „Laborfornds" einzahlen.
Zusatzkrankenkasse: In den nächsten drei Jahren soll auf gesamtstaatlicher Ebene ein Fonds für eine zusätzliche Krankenkasse ins Leben gerufen werden.
Vergabe von Arbeiten: EGV soll die Möglichkeit bekommen, zu überprüfen, unter welche Bedingungen gewisse Arbeiten weiter vergeben werden.
Betriebsabkommen: Die Firmen sollen mit den Vertretern der Belegschaft Zusatzverträge bzw. Betriebsprämien aushandeln.
Lohnerhöhung: Gefordert wird (alles inbegriffen) eine Lohnerhöhung von insgesamt zehn Prozent für die durchschnittliche Kategorie „B3".
Wir werden die Kolleginnen und Kollegen auf dem Laufenden halten und nach Unterzeichnung des Kollektivvertrages Betriebsversammlungen abhalten.