SBR
Die neuen Pensionsbestimmungen ab 2011
Durch die Umwandlung des Legislativdekretes Nr. 78/2010 in ein Gesetz sind nun definitiv einige Änderungen im Pensionsrecht ab 1. Januar 2011 eingetreten.
Altersrente
Die bisherigen Antrittsfenster fallen für all jene, die ab 01. Januar 2011 die Pensionsvoraussetzungen erreichen, weg und es werden die sog. persönlichen Einstiegsfenster eingeführt.
In der Privatwirtschaft gelten folgende Bestimmungen (ArbeitnehmerInnen und Selbständige)
Lebensalter Frauen 60 - 20 Beitragsjahre
Lebensalter Männer 65 - 20 Beitragsjahre
Weiterhin gelten mindestens 15 Beitragsjahre für bestimmte Kategorien, wie z.B. für all jene, die innerhalb 31. Dezember 1992 zur freiwilligen Weiterversicherung ermächtigt worden sind.
Antrittsfenster ab 1. Januar 2011
[ArbeitnehmerInnen] Rentenantritt im 13. Monat – also 12 Monate nach Erreichen der Voraussetzungen
[Selbständige] Rentenantritt im 19. Monat – also 18 Monate nach Erreichen der Voraussetzungen
Im öffentlichen Dienst gelten die selben Eintrittsfenster aber das Lebensalter ändert sich für Frauen
Ab 01. Januar 2010
Lebensalter Frauen 61 - 20 Beitragsjahre
Lebensalter Männer 65 - 20 Beitragsjahre
Ab 01. Januar 2011
Lebensalter Frauen 65 - 20 Beitragsjahre
Lebensalter Männer 65 - 20 Beitragsjahre
Dienstaltersrente
Weiterhin aufrecht bleiben die Quoten wie bisher und auch 40 Beitragsjahre unabhängig vom Lebensalter – sei es in der Privatwirtschaft wie auch im öffentlichen Dienst.
Antrittsfenster ab 1. Januar 2011
[ArbeitnehmerInnen] Rentenantritt im 13. Monat – also 12 Monate nach Erreichen der Voraussetzungen
[Selbständige] Rentenantritt im 19. Monat – also 18 Monate nach Erreichen der Voraussetzungen
Nicht betroffen von den neuen Bestimmungen sind:
staatliche Mobilität: für all jene, die aufgrund von Gewerkschaftsabkommen, abgeschlossen innerhalb 30. April 2010, in Mobilität sind und die Pensionsvoraussetzungen innerhalb des Zeitraumes der Mobilität erreichen.
Totalisierung
Für Renten, die aufgrund der Totalisierung ausbezahlt werden, gelten ab 1. Januar 2011 der Rentenantritt wie bei Selbständigen, also 18 Monate nach Erreichen der Voraussetzungen.