Bau

Gemeinsam aus der Krise

Der ASGB-Bau stellt fest, dass in einigen Sektoren zwar eine wirtschaftliche Besserung zu verzeichnen ist, dass aber neben dem Bausektor, der von der Krise besonders hart betroffen ist, auch andere Wirtschaftszweige nach wie vor unter den Auswirkungen der Krise zu leiden haben.
Der ASGB hat bereits des öfteren mögliche Lösungsvorschläge eingebracht, die nachhaltige Auswirkungen haben würden, wie z.B. Steuerentlastungen und Einfrierung der Tarife. Den Betrieben könnte durch Bürokratieabbau ein wirtschaftlicher Vorteil verschafft werden, nachdem diese immer mehr Zeit und auch Geld verschlingt. Die Politik müsste die nötigen Schritte unternehmen, um dem Einzelnen eine gesicherte Zukunft zu gewährleisten, denn so würde auch der Konsum wieder angekurbelt werden.
Investitionen der Öffentlichen Hand in einem überschaubaren Rahmen sind für einen Aufschwung der Bauwirtschaft von Nöten, jedoch ohne allzu große Schulden anzuhäufen, die später wieder auf die Gemeinschaft zurück fallen.

Transport & Verkehr

Neuerungen im Straßenkodex

Mit dem Gesetz Nr. 120 vom 29.07.2010 wurden wieder etliche Artikel des Straßenkodex verschärft. Die Veränderungen treffen vor allem die Jugendlichen und die Berufskraftfahrer. Wir veröffentlichen die letzten Neuigkeiten.
Hersteller und Händler von Motorrädern, welche nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, werden mit Strafen von 1.000 bis 4.000 Euro geahndet.
Wer ein Motorrad oder Minicar am Motor verändert, dem drohen Strafen von 779 bis 3.119 Euro.
Fahrer von unvorschriftsmäßig gewarteten Motorrädern zahlen von 389 bis 1.559 Euro Strafe.
Für eine unleserliche Kenntafel am Motorrad wird eine Strafe von 78 bis 311 Euro fällig.
Für Minicars wurde die Gurtenpflicht eingeführt.
Ab 13. August 2010 gilt für alle Führerscheinneulinge für die ersten drei Jahre ein Prämiensystem, welches für jedes Jahr ohne Vergehen im Straßenverkehr einen Zusatzpunkt vergibt. Es werden maximal drei Punkte vergeben.
Der neue Art. 186-bis gilt für Fahrer unter 21 Jahren oder für Führerscheinbesitzer bis drei Jahren der Kat. B und für Berufskraftfahrer, welche Waren oder Personen befördern (Bus, LKW, Taxi). Diese Personen werden nun bereits mit einem Alkoholwert von 0,01 bis 0,5 Promille bestraft. Motorräder und Pkw werden bei einem festgestellten Alkoholwert über 0,8 Promille bzw. bei nachgewiesenem Drogeneinfluss des Fahrers beschlagnahmt. Alle übrigen Fahrzeuge, egal welcher Art, werden bei einem Alkoholwert des Fahrers von über 1,5 Promille oder bei Fahren unter Drogeneinfluss sofort beschlagnahmt.
Bei einem Alkoholpegel zwischen 0,51 und 0,8 Promille belaufen sich die Strafen von 500 bis 2.000 Euro. Dazu kommen noch zehn Punkte Abzug und Führerscheinentzug von drei bis sechs Monaten.
Der Art. 219-bis, welcher den Führerscheinentzug und den Punkteabzug auch bei Straftaten mit Fahrzeugen welche keinen Führerscheinbesitz bedürfen (Fahrrad, Motorroller, Minicar u.s.w.), wurde abgeschafft.