Gesundheitsdienst

Elastische Klausel für das Teilzeitpersonal das Gericht hat entschieden

Die Fachgewerkschaft ASGB Gesundheitsdienst ist mit drei Fällen von Teilzeitbediensteten, welche unserer Auslegung nach das Anrecht auf die Zulage der elastischen Klausel haben, vor Gericht gegangen und hat in allen Punkten der Anklage Recht erhalten. Das Gericht hat in den drei Fällen auf eine Gesamtentschädigung in der Höhe von 21.000 Euro Zugunsten der Bediensteten entschieden!
Gegen diese Urteile hat der Südtiroler Sanitätsbetrieb (SSB) Rekurs eingelegt und stellt sich somit erneut nicht nur gegen die Rechtssprechung sonder auch wiederum gegen die Teilzeitbediensteten.
Der ASGB Gesundheitsdienst hat daraufhin alle Teilzeitbediensteten aufgerufen, sich innerhalb 17. September 2010 zu melden, sollten sie:
seit 2000 bis zum heutigen Datum keinen individuellen Teilzeitarbeitsvertrag erhalten, bzw. abgeschlossen haben soll sich in jedem Fall bei uns melden. Auch wenn es sich lediglich um Änderungen der Arbeitszeiten handelt (z. B. von Vollzeit- auf Teilzeitbeschäftigung, von 50-Prozent-Beschäftigung auf 75-Prozent-Beschäftigung) muss immer ein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben werden!
außerhalb ihrer im Teilzeitarbeitsvertrag festgelegten Arbeitszeitgliederung (horizontal, vertikal, gemischt) aus dienstlichen Gründen andere Turnusse abdecken müssen, wie z. B. Urlaubs- und Krankenstandsvertretungen usw., steht ihnen die Zulage der „elastischen Klausel" unbedingt zu. Auch zurzeit Vollzeitbedienstete, die in vergangenen Jahren ihren Dienst in Teilzeit geleistet haben, können noch rückwirkend von ihrem Recht Gebrauch machen!
Dem Aufruf des ASGB-Gesundheitsdienstes, sich an der Eingabe bei der Schlichtungskommission zu beteiligen, sind ca. 100 Teilzeitbedienstete, verteilt auf alle vier Gesundheitsbezirke, gefolgt. Wir wollen damit erreichen, dass allen betroffenen Teilzeitbediensteten ein, über Jahre hin vorenthaltenes Recht, vom SSB endlich anerkannt und die Zulagen ausbezahlt.
Wir werden diese Sammeleingabe bei der Schlichtungskommission einreichen. Alle Teilzeitbediensteten die sich an dieser Aktion beteiligt haben werden von uns regelmäßig über alle Neuerungen informiert.

Bau

Gemeinsam aus der Krise

Der ASGB-Bau stellt fest, dass in einigen Sektoren zwar eine wirtschaftliche Besserung zu verzeichnen ist, dass aber neben dem Bausektor, der von der Krise besonders hart betroffen ist, auch andere Wirtschaftszweige nach wie vor unter den Auswirkungen der Krise zu leiden haben.
Der ASGB hat bereits des öfteren mögliche Lösungsvorschläge eingebracht, die nachhaltige Auswirkungen haben würden, wie z.B. Steuerentlastungen und Einfrierung der Tarife. Den Betrieben könnte durch Bürokratieabbau ein wirtschaftlicher Vorteil verschafft werden, nachdem diese immer mehr Zeit und auch Geld verschlingt. Die Politik müsste die nötigen Schritte unternehmen, um dem Einzelnen eine gesicherte Zukunft zu gewährleisten, denn so würde auch der Konsum wieder angekurbelt werden.
Investitionen der Öffentlichen Hand in einem überschaubaren Rahmen sind für einen Aufschwung der Bauwirtschaft von Nöten, jedoch ohne allzu große Schulden anzuhäufen, die später wieder auf die Gemeinschaft zurück fallen.